"Bemutterung ist out.
Kinderbetreuung ist in.
Wir bezahlen beinah jeden, um nach den Kindern zu sehen, außer die eigenen Mütter.“
- Peter S. Cook -
WIR SIND UNABHÄNGIG - SEIT 1979!
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Erklärfilm zur Bindung
Die „Stiftung Zu-Wendung für Kinder“ beleuchtet das Thema der Eltern-Kind-Bindung immer wieder aus verschiedenen Blickwinkeln.
Der Erklärfilm (klick) lädt die Zuschauer ein, sich auf eine emotionale und informative Reise zu begeben, die das tiefe Band zwischen Eltern und Kindern erlebbar macht und wertvolle Einblicke in die Welt der elterlichen Fürsorge bietet. Er legt den Fokus auf die entscheidende Bedeutung der Bindung zwischen Eltern und Kind während der frühen Lebensmonate. Dabei werden die Eltern-Lebenswelt und die Perspektive des Babys auf seine Entwicklung und seine Bedürfnisse einfühlsam dargestellt.
Der Verband Familienarbeit fordert: Wahlfreiheit für Eltern bei der U3-Betreuung!
Das heißt: Eltern von Kindern unter drei Jahren erhalten das Geld was den Staat ein Krippenplatz kostet, in bar, so dass sie selbst entscheiden können, ob sie damit einen Krippenplatz oder eine andere Fremdbetreuung finanzieren oder ihre Kinder selbst betreuen.
Die heutige einseitige Finanzierung von Kinderkrippen bevormundet die Eltern und verhindert ihre Wahlfreiheit. Das ist verfassungswidrig und schadet in der Regel den Kindern.
Die Behauptung Krippenbetreuung sei „Frühkindliche Bildung“ widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aber auch ein Laie weiß, dass in den ersten Jahren die Sprachentwicklung besonders wichtig ist, die nicht im Austausch mit anderen Kleinkindern, sondern nur in engem Kontakt zu Erwachsenen gedeiht. Schon der Betreuungsschlüssel in Kinderkrippen lässt das aber gar nicht zu.
In dieser Sendung (Klick) wird im ersten Teil auf das Thema eingegangen. Darin wird auch auf eine Befragung der Bertelsmann-Stiftung hingewiesen, nach der 70% der Eltern, die ihre Kinder in eine Krippe geben, das aus finanziellen Gründen tun. Wie sich Eltern bei Wahlfreiheit verhalten würden, wird dagegen nicht erfragt. Das Umfrage-Ergebnis zeigt aber, wie berechtigt unsere Forderung nach Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer U3-Kinder ist.
Warnung vor dem Trend zur Kinderkrippe - Interview
Dr. Johannes Resch wurde am 11. Januar 2024 vom Kontrafunk interviewt.
Wenn man oben links das 2. Mikrofon anklickt, kommt man direkt zum Interview mit Dr. Johannes Resch. Wenn man die gesamte Sendung anhört, kommt das Interview bei 34 1/2 Minuten. Es besteht auch die Möglichkeit, dort zu kommentieren. Es kann kommentiert werden unter der Adresse: echo@kontrafunk.radio
INSA-Studie: Mehrheit wünscht sich Wahlfreiheit der Eltern bei der U3-Betreuung statt einseitiger Krippenfinanzierung
Eine Befragung von über 2000 Personen vom Juni 2022 durch das Meinungsforschungsinstitut INSA ergab, dass eine Mehrheit der Befragten von 55% eine Wahlfreiheit der Eltern gegenüber der einseitigen finanziellen Förderung von Kinderkrippen befürwortet. Beachtenswert ist, dass nicht nur Eltern befragt wurden, sondern eine repräsentative Auswahl der Bevölkerung (Anlage: 2022 (Juni) INSA-Studie der Stiftung). Wären nur betroffene junge Eltern befragt worden, wäre das Ergebnis sicher noch deutlicher gewesen.
Gefragt wurde u.a.:
„Wie stehen Sie zu folgenden Aussagen? Ich bin für die Einführung eines Erziehungsgeldes in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, damit Eltern über die Betreuung ihres Kindes (finanziell) frei entscheiden können (z.B. Tagesmutter, Krippenplatz, familiäre Betreuung).“
Das Ergebnis zeigt, dass die in den öffentlich-rechtlichen Medien verbreitete Behauptung einer überwiegend gewünschten Krippenbetreuung falsch ist. Die Mainstream-Medien folgen damit den Vorgaben von Regierung und Wirtschaftslobby, nach denen überwiegend der Ausbau der Krippenbetreuung gewünscht werde. Offensichtlich steht hier das Profitstreben im Vordergrund, das möglichst alle Eltern in Vollzeit erwerbstätig sehen will, um die Löhne möglichst niedrig halten zu können. Das Wohl der Kinder und die Interessen der Eltern bleiben dagegen unbeachtet.
Das Ergebnis der Befragung steht im Einklang mit der Forderung des Verbandes Familienarbeit e.V., der eine Reform des Elterngeldes verlangt. Elterngeld soll allen Eltern als Lohn für Kindererziehung gezahlt werden statt als „Lohnersatz“ einkommensabhängig zu sein. Außerdem soll es über drei Jahre hinweg in Höhe des staatlichen Zuschusses für die Kinderkrippen gezahlt werden, damit Eltern die Wahlfreiheit erhalten, mit dem Geld eine Fremdbetreuung ihrer Wahl oder die Eigenbetreuung finanzieren zu können. Näheres dazu in einem Faltblatt des Verbandes (Anlage: 2022 Faltblatt Elterngeld).
Das arbeitsmarktpolitische Ziel einer Vollerwerbsarbeit aller Eltern ist nicht nur unsozial, sondern auch kurzsichtig, weil es nur kurzfristig wirksam ist. Auf längere Sicht fördert das den Geburtenrückgang und damit den künftigen Arbeitskräftemangel, der schon heute immer deutlicher wird.
Respekt für Lebensleistung bei der Rente?
Müttern wird er verweigert – kinderlose Witwen sind überversorgt
„Sie müssten einen engagierten, den Benachteiligungen der Familien gegenüber aufgeschlossenen, über die Maßen fleißigen Richter finden, wenn die Klage nicht abgewiesen werden sollte. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie diesen Mann oder diese Frau finden, ist 1:1000.“
Dies schrieb mir im Mai 1998 der pensionierte Sozialrichter Alfred Rollinger zur Klage meines Vaters gegen seine Witwerrente. Die „Rente für Lebensleistung“ meiner Mutter für das Großziehen von 7 Kindern war kläglich und entsprechend mickrig die daraus berechneten 60 % Witwerrente.
Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, diese Nadel im Heuhaufen zu finden. Deshalb habe ich selbst im Jahr 2019 Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung eingereicht, weil ich als Mutter von 1977 – 1980 geborenen Kindern weniger Rente für die Erziehung erhalte, als jungen Eltern zugestanden wird (Thema „Mütterrente“, verursacht durch den willkürlichen Stichtag 1.1.1992). Ich sehe darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Hier leicht redigierte Auszüge aus meinen Begründungen an die Gerichte:
Lesen Sie hier den Beitrag von Gesa Ebert „Respekt für Lebensleistung bei der Rente„, der in der fh 4/21 erschien, weiter.
Das Faltblatt unseres Verbandes
Der Verband Familienarbeit e.V. freut sich, sein neues Faltblatt „Die Reform des Elterngeldgesetzes“ vorzustellen. Es ist entstanden aus der Erkenntnis heraus, dass dem aktuell geltenden Elterngeldgesetz ein die elterliche Erziehungsleistung missachtendes Denken zu Grunde liegt: Mit bis zu 1.800 € /mtl. „ernten“ diejenigen Eltern am meisten, die vor der Geburt ihres Kindes möglichst umfänglich erwerbstätig waren und deshalb finanziell ohnehin viel besser dastehen als zum Beispiel Mütter, die zugunsten der Betreuung schon mehrerer Kinder ganz oder teilweise auf Erwerbstätigkeit verzichtet hatten. Diese müssen sich mit dem Grundbetrag von 300 € zufrieden geben, der „gnadenhalber“ gewährt wird, denn sie haben ja „nicht gearbeitet“! Wir finden das skadalös.
Außerdem kritisieren wir die einjährige Laufzeit des Elterngeldes, denn lt. dringender Empfehlung der einschlägigen Entwicklungs- und Bindungsforschung sollten Kinder unter drei Jahren eine verlässlich erreichbare, feste Bezugsperson haben. Durch die Schaffung einer wirklichen Wahlfreiheit möchten wir erreichen, dass die Eltern, die ihr Kind in dieser Zeit selbst betreuen wollen, das auch tun können, ohne massiv benachteiligt zu werden.
Das Faltblatt sollte möglichst weit verbreitet werden, vor allem auch bei den Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Bestellung in Papierform bei Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124.
Kinderrechte ins Grundgesetz?
Liebe Eltern, wie ihr wisst, ist der Versuch der letzten Bundesregierung im Grundgesetz „Kinderrechte“ extra aufzuführen, gescheitert.
Unser Verband hat das begrüßt, weil damit über kurz oder lang die Elternrechte zugunsten von Übergriffen des Staates geschwächt worden wären.
Wir sind der Überzeugung, dass die Rechte der Kinder in aller Regel von den Eltern zu verteidigen sind und nur, wenn diese versagen oder fehlen, der Staat ersatzweise aktiv werden muss.
Würden „Kinderrechte“ im Grundgesetz gleichberechtigt neben den Elternrechten stehen, könnte der Staat im Streitfall entscheiden, was ein Kind für Rechte hat.
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist aber wieder vorgesehen, die „Kinderrechte“ extra im Grundgesetz zu verankern. Wir müssen also damit rechnen, dass demnächst eine neue Initiative in dieser Richtung erfolgt.
In der Phase der aktuellen Auseinandersetzung um die „Kinderrechte“ haben wir uns an der Diskussion mit einem Video dazu beteiligt (rechts verlinkt). Das ist zwar jetzt einige Jahre alt, wird aber sofort wieder aktuell werden, sobald die Regierung eine neue Initiative in dieser Richtung ergreift.
Wir weisen daher vorsorglich ganz nachdrücklich auf dieses Video hin.
Wir sollten auf eine neue Initiative der Bundesregierung vorbereitet sein, damit wir nicht von dieser überrollt werden.
Hinweis auf Hilfen für Eltern
Jenniffer Ehry-Gissel hat unter dem Titel
„Bindungsorientiert – Erste Hilfe für Alltagskonflikte mit deinem Kind“
einfache Ratschläge zusammengestellt, die sie kostenfrei zur Verfügung stellt.
Dabei geht es um tägliche Probleme, bei denen Eltern oft dazu neigen, mit ihren Kindern autoritär umzugehen. Das erscheint oft als direkter Lösungsweg, kann aber die Bindung zwischen Eltern und Kind belasten.
Die Autorin zeigt, dass es in der Regel auch anders geht, eng mit dem Kind zusammen ohne autoritäres Gehabe solche Alltagskonflikte zu bewältigen.
Das mag manchmal etwas mühsamer sein, vermeidet aber Stress für Eltern und Kind und ist eben auch mehr „bindungsorientiert“.
Angefordert werden kann das pdf-Dokument unter hilfe.eltern@gmail.com
Auf dem Holzweg
Kann unser Rentenrecht zukunftstauglich gemacht werden?
Nach der Bundestagswahl wird sich eine neue Regierung der Reform unseres Rentenrechts stellen müssen. Die angehäuften Probleme lassen sich nicht nochmal eine Wahlperiode verschieben. Ansatzpunkte für eine befriedigende Lösung zeichnen sich allerdings bisher am Horizont noch nicht ab.
Lesen Sie dazu einen Beitrag aus der Zeitschrift „factum“.
12 Thesen zum Erziehungsgehalt
Aufruf zur Wende in der Frühbetreuung
Die Eltern gehen zur Arbeit, die Kinder in die Kita, schon die ganz Kleinen.
Das ist der allgemeine Trend in unserer heutigen Gesellschaft und das wird aus verschiedenen Gründen von Politik und Wirtschaft gefördert und gefordert. Die institutionelle Betreuung, bereits vom Krippenalter an, scheint die ideale Lösung für alle zu bieten. “Frühe Förderung”, “Kinder brauchen Kinder” ist in aller Munde
und Eltern wollen das Beste für ihre Kinder. Was aber sind die Grundbedürfnisse der Kleinkinder? Und können sie unter den heutigen Bedingungen in der Krippe befriedigt werden – als Voraussetzung für eine gute kindliche Entwicklung?
Zahlreiche Psychotherapeuten und Ärzte, darunter angesehene Wissenschaftler, weisen auf Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in den Kitas hin.
Sie zeigen auf, dass vor allem unter 3-Jährige i.d.R. zu früh und zu lange in qualitativ unzureichend ausgestatteten Einrichtungen betreut werden, was mittel- und langfristig mit Risiken für ihre psychische Gesundheit verbunden ist.
Der Aufruf, der von der Politik eine Wende in der Frühbetreuung von Kindern fordert, befasst sich mit der derzeitigen Situation der Kitas, der Erzieher*innen, der Kinder unter 3 Jahren und ihrer Eltern sowie mit notwendigen Konsequenzen.
Initiator des Aufrufs ist die Arbeitsgruppe Frühbetreuung in der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Deutschland.
Erstunterzeichner sind diverse Fachverbände sowie über 200 teilweise namhafte Experten aus den Fachbereichen Psychotherapie, Medizin, Pädagogik und Neurobiologie.
Link zur Website des Aufrufs
Hier finden Sie neben dem Aufruf die Möglichkeit zu unterschreiben, die Liste der Erstunterzeichner, ein Literaturverzeichnis, Kommentare zum Aufruf und die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.