Unsere Forderungen

1. Ziel: Familienarbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen und honorieren

Unter Familienarbeit verstehen wir die Erziehung und Betreuung eigener Kinder sowie die Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger. Das gilt unabhängig davon, ob diese Arbeit von einem Elternteil oder von beiden und ob sie neben herkömmlicher Erwerbsarbeit geleistet wird.


Die Erziehung von Kindern dient heute nicht mehr in erster Linie der Alterssicherung der Eltern, wie das vor unserer Sozialgesetzgebung der Fall war, sondern kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Dadurch sind Kinder für ihre Eltern zum Armutsrisiko geworden. Deshalb steht den Eltern eine an ihrem Arbeitsaufwand orientierte finanzielle Gegenleistung zu. Die Entscheidung darüber, ob sie dieses Geld als Lohn für ihre Arbeit behalten oder dafür eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren, um selbst anderweitig erwerbstätig zu sein, ist allein ihnen zu überlassen. Staatliche Bevormundung ist nur bei Gefährdung des Kindeswohls gerechtfertigt.


Die Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger im Rahmen der Familie ist in der Regel menschlicher und mit geringerem Aufwand möglich als durch Heimunterbringung. Sie darf gegenüber stationärer Pflege nicht finanziell benachteiligt werden.

2. Ziel: Gerechte Rente für die Erziehungsleistung

Der Rentenanspruch im Alter muss sich an der Gesamtarbeitsleistung orientieren, zu der neben der herkömmlichen Erwerbsarbeit auch die familiäre Erziehungs- und Pflegearbeit gehört. Dabei sind Lohn und Rentenanspruch für Familienarbeit als Einheit zu betrachten und haben zusammengenommen eine vergleichbare Gegenleistung darzustellen wie bei herkömmlicher Erwerbsarbeit.

3. Ziel: Ein partnerschaftliches Eherecht

Im Budget einer Familie sind Familienarbeit und Erwerbstätigkeit gleichwichtige Beiträge.
Verheiratete müssen gleichberechtigt über das Familieneinkommen verfügen können.
Eheverträge sollen die Kindererziehung berücksichtigen.

4. Ziel: Aufnahme der Familienfrauen in die gesetzliche Unfallversicherung

Die Familienfrauen und -männer müssen in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen werden, da Familienarbeit eine Berufstätigkeit ist wie andere auch.

5. Ziel: Mütterkuren und ambulante Dienste

Alles, was der Mutter oder dem Vater bei der Familienarbeit hilft und sie in Notfällen unterstützt, muss erhalten und gefördert werden: Kuren und qualifizierte Familienpflege, die einspringt bei Überlastung und Krankheit.

6. Ziel: Aufnahme in die Statistik

Die geleisteten Stunden in der Familienarbeit sollen regelmäßig erfasst werden und in allen Arbeitsstatistiken erscheinen. Jährlich muss sie als Satellitenrechnung ergänzend zum Bruttoinlandsprodukt aufgeführt werden.

7. Ziel: Wahlrecht von Geburt an

Wir fordern die Änderung des Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Kinder sollen Inhaber des Wahlrechtes werden. Dieses soll treuhänderisch von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen VertreterInnen ausgeübt werden.

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