Wahl-O-Mat ignoriert die Eltern

Der kürzlich von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichte Wahl-OMat zur Bundestagswahl ignoriert die Rechte und Interessen von Eltern. Bei den 38 Fragen kommen Eltern nur einmal vor (im Zusammenhang mit dem Bafög). Eltern haben so anhand des Wahl-O-Mats keine Möglichkeit, sich über die Haltung der Parteien zu ihren spezifischen Belangen zu informieren.

Wie lässt sich das erklären? Wird die „strukturelle Rücksichtslosigkeit unserer gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber Familien“ (Zitat aus dem 5. Familienbericht) von allen etablierten Parteien mitgetragen, so dass die Macher des Wahl-O-Mats keine entscheidungserheblichen Unterschiede ausmachten? Ist die Missachtung der Belange von Eltern bereits „gesellschaftlicher Konsens“?

Wer wendet sich gegen die Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern beim Elterngeldgesetz? – Fehlanzeige Wird die Benachteiligung der selbst betreuenden Eltern gegenüber der einseitigen staatlichen Finanzierung der Krippenbetreuung angesprochen? – Fehlanzeige Wer thematisiert die Enteignung der Eltern durch das Rentenrechts? – Fehlanzeige Schließlich tragen die Eltern ganz überwiegend die Investitionskosten der Kinder, während die erwachsen gewordenen Kinder kinderlosen Rentnern in der Regel höhere Renten zahlen müssen als ihre eigenen Eltern erhalten.

Aufgrund ähnlicher früherer Erfahrungen haben wir zusammen mit dem Bündnis „Rettet die Familie“ den Parteien Fragen übersandt, die sich auf die speziellen Belange der Eltern beziehen. Die Antworten hatten wir bereits am 28.7. veröffentlicht. Inzwischen sind auch die verspäteten Stellungnahmen der Grünen und der Linken eingegangen. Alle Antworten finden Sie hier oder unter http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2021

Die Stellungnahmen der Parteien sollten als notwendige Ergänzung des Wahl-O-Mats möglichst weite Verbreitung finden.

 

Werden Sie Mitglied im Verband Familienarbeit – um zur stärkeren Beachtung von Elternrechten einzutreten. Eltern- und Kinderrechte sind nicht trennbar.

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