Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 des Bündnisses „Rettet die Familie“

Beitragsbild: Symbolbild Wahlen - Wahlzettel

 

Beachtung von Art. 6, 1 GG

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinanderfallen wie in unserem Sozialsystem, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den „Nur-Erwerbstätigen“ in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?

CDU/CSU: Wir stehen für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt.

Dabei halten wir es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend, zwischen Familien mit Kindern und Kinderlosen in der gesetzlichen Rente zu differenzieren. Zum einen würden ungewollt Kinderlose zusätzlich zu ihrem schweren Schicksal stärker belastet. Zum anderen ist nicht vorhersehbar, ob jedes in Deutschland geborene Kind im Verlauf seines Lebens auch einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Kinder können auswandern, Sozialhilfe beziehen oder in andere Absicherungssysteme z. B. als Selbstständiger einzahlen.

SPD: Wir haben in den letzten zwanzig Jahren viel dafür getan, dass familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung noch besser als zuvor abgebildet werden. Dazu zählen die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre und die Aufwertung von Rentenansprüchen, die in den ersten 10 Lebensjahren eines Kindes durch Teilzeitarbeit erworben werden („Kinderberücksichtigungszeiten“). Die familienbedingten Steuerzuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung sind seit langem der bei weitem umfangreichste Posten der staatlichen Familienförderung. Das ist eine deutliche Wertentscheidung zugunsten eines gerechten Ausgleichs für Versicherte mit familienbedingten Erwerbseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

AfD: Die AfD betrachtet es als eklatante Ungerechtigkeit, dass die Kosten für die Kindererziehung und -ausbildung größtenteils den Eltern aufgebürdet werden, der Staat die Eltern zusätzlich noch mit massiven Steuer- und Sozialabgaben belastet und anschließend die Erträge dieser Familienarbeit in Form von Steuern von den Kindern abschöpft. Die Kosten für das Großziehen der Kinder werden individualisiert, die Erträge vergemeinschaftet. Es ist vor diesem Hintergrund kein Wunder, dass sich die Geburtenrate seit Jahren weit unterhalb des Bestandsniveaus bewegt. Die AfD fordert daher neben einer stärkeren Wertschätzung und Anerkennung der Familienarbeit auch eine massive finanzielle Entlastung von Familien. Die soll unter anderem durch ein steuerliches Familiensplitting, eine Rückerstattung von 20.000 € Rentenversicherungsbeiträgen der Eltern ohne Verringerung der Rentenansprüche, durch einen Ehe-Start-Kredit und einen Verzicht auf Rückzahlung von Bafög-Darlehen für Eltern bei erfolgreichem Studienabschluss umgesetzt werden.

Linke: DIE LINKE setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrecht- lich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten „Mütterrente“ anerkannt werden. Außerdem machen wir uns für eine bessere Alterssicherung für pflegende Angehörige stark. Nicht zuletzt fordern wir Verbesserungen der Betreuungsinfrastruktur (z.B. mehr KiTa-Plätze, Ganztagsschulen), um beiden Elternteilen eine rege Erwerbsbeteiligung und somit auch eine eigenständige Absiche- rung für das Alter zu ermöglichen.

Grüne: Um Altersarmut zu verhindern, werden wir GRÜNE die Grundrente zu einer echten Garantierente weiterentwickeln. Wir führen eine arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitrags-bemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Zu den Versicherungszeiten zählen u.a. Kindererziehungs- und Pflegezeiten, wobei beide Elternteile profitieren, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der Kindererziehung reduziert haben.

Freie Wähler: Nachwuchs sorgt für die Nachhaltigkeit unseres Rentensystems. Deswegen wollen wir Eltern bei der Rente die Kindererziehungszeiten mit dem letzten Bruttogehalt voll anrechnen. Wir treten für eine steuerliche Entlastung von Familien ein. Damit soll sich die Allgemeinheit an der wirtschaftlichen Bürde beteiligen, die Eltern zu tragen haben. Dieses Ziel wollen wir durch eine neue Steuerklasse „Familie“ und kurzfristig durch Aufstockung der steuerlichen Freibeträge erreichen.

ÖDP: Nach unserem Grundgesetz steht die Familie unter „dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das schließt ein, dass der Staat den Familien keine Sonderbelastungen aufbürden darf, indem er allein von den Eltern verlangt, für alle Erwerbstätigen die Voraussetzungen für künftige Renten zu erarbeiten, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung erfolgt. Das bestehende Umlageverfahren im Rentenrecht zugunsten der Rentner ist nur zu rechtfertigen, wenn ein vergleichbares Umlageverfahren für die Kinderkosten geschaffen wird, das von allen Erwerbstätigen zu finanzieren ist.

 

Beachtung von Art 6, 2 GG

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das z. Z. durch die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

CDU/CSU: Antwort siehe unter 4.

SPD: Für die SPD ist klar: Wir unterstützen Familien so, wie sie heute leben und leben wollen. Wir sorgen dafür, dass Kindererziehung, Beruf und Pflege besser zusammengehen. Und wir schaffen gute Bildungschancen für alle Kinder in Deutschland. Mit einer klugen Verbindung von drei Elementen: Zeit für Familie, gute Bildung von Anfang an und gerechte Steuern. – Viele Eltern wünschen sich, die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich zu teilen. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern scheiterte dies in Deutschland lange an den entsprechenden familienunterstützenden Einrichtungen, vor allem einem bedarfsgerechten Angebot an Kitas und Ganztagsschulen. Um echte Wahlfreiheit zu ermöglichen, waren und sind daher erhebliche Investitionen in diese Infrastruktur notwendig. Die Inanspruchnahme dieser Angebote bleibt freiwillig, dennoch steigt der Bedarf von Jahr zu Jahr.

AfD: Die AfD hält die einseitige staatliche Förderung der Fremderziehung für unvereinbar mit dem Grundgesetz und fordert daher echte Wahlfreiheit bei der Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr. Dafür möchte die AfD ein Erziehungsgehalt bis zum Abschluss des 3. Lebensjahres des Kindes einführen, das sich am Nettoeinkommen des Elternteils orientiert, der für die Familienarbeit die Berufstätigkeit unterbricht. Sollte innerhalb der drei Jahre ein weiteres Kind geboren werden, wird das Erziehungsgehalt jeweils in dergleichen Höhe weitergezahlt. Durch letztere Maßnahme soll verhindert werden, dass bei Mehrkindfamilien die volle Förderung nur beim ersten Kind gezahlt wird.

Linke: Kinder haben ein eigenständiges Recht auf Bildung und Frühförderung. Dieser Rechtsanspruch ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ausgestaltet.

Grüne: Die Subventionierung der Kinderbetreuung trägt maßgeblich zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien, besonders auch von Alleinerziehenden, bei. Die Beteiligung des Bundes an der Kinderbetreuung ist unter allen Leistungen des Bundes zur Familienförderung diejenige mit der am stärksten armutsreduzierenden Wirkung. Siehe auch Antwort auf Frage 5.

Freie Wähler: Uns ist wichtig, dass Eltern Zeit für ihre Kinder haben. Wir wollen deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass attraktive Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und zusätzliche Betriebskindergärten flächendeckend eingerichtet werden.

ÖDP: Nach unserem Grundgesetz ist es Recht und Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Seine Wächterfunktion „berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen“ (BVerfGE 99,216, Rn 64), wie er das derzeit durch die einseitige Förderung von Kinderkrippen tut. Alle Eltern sind gleichermaßen zu entlasten. Eine einseitige Förderung der Kinderkrippen halten wir für verfassungswidrig.

 

„Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll dem vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

CDU/CSU: CDU und CSU legen großen Wert darauf, dass auch bei einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz der Erziehungsauftrag und die Erstverantwortung der Eltern unangetastet bleibt. Hierfür haben wir uns bei den entsprechenden Verhandlungen mit aller Konsequenz eingesetzt. Eine entsprechende Formulierung und Einigung mit der SPD konnte in dieser Legislaturperiode jedoch nicht erreicht werden.

Wir legen Wert darauf, die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten, zu schützen und das Wohl des Kindes angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass die Erstverantwortung der Eltern unberührt bleibt und die Rechte der Eltern bestmöglich abgesichert werden. Träger des Erziehungsrechts sind und bleiben die Eltern. Der Staat sollte nur eine ergänzende und nachgeordnete Funktion haben, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausfällt.

SPD: Wir wollen starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern. Die elterliche Verantwortung für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder bleibt davon unberührt.

AfD: Die AfD lehnt eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetzt strikt ab. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte, so dass sie keine weiteren Rechte benötigen. Die AfD sieht in der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz den leicht durchschaubaren Versuch, die Rechte der Eltern bei der Erziehung einzuschränken und einer staatlichen Erziehung die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu sichern.

Linke: Kinder haben ein Recht auf Eltern und dieses Recht ist u.a. ein Bestandteil der UN- Kinderrechtskonvention. DIE LINKE setzt sich seit langem für eine Verbesserung der Verein- barkeit von Familie und Beruf ein sowie bessere Arbeitsbedingungen und einem höheren Mindestlohn. Damit wollen wir Familien vor Armut schützen und ihnen mehr Zeitautonomie gewähren. DIE LINKE plant keine Initiative, die das Ziel verfolgt, die Erziehungsarbeit von Eltern mittels einer Änderung des Grundgesetzes „noch stärker zu behindern“.

Grüne: Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir GRÜNE werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankern.

Freie Wähler: Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Bereiche, die die Familie selbst regeln kann, darf der Staat nicht antasten. Dabei sind die Erziehung und Sorge für die heranwachsende Generation das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten. Der Staat soll sie bei der Kindererziehung unterstützen. Sie müssen im Rahmen der Gesetze frei über die Gestaltung ihres Familienlebens entscheiden können. Diese Grundüberzeugung steht für uns nicht im Widerspruch zu eigenständigen Kinderrechten im Grundgesetz.

ÖDP: Nach dem bestehenden Grundgesetz ist es in erster Linie Aufgabe der Eltern, die Rechte der Kinder zu vertreten. Eine Änderung des Grundgesetzes, die den Staat hier gleichberechtigt werden ließe, lehnen wir ab, da damit die Gefahr einer Bevormundung der Eltern geschaffen würde. Schon heute verstößt der Staat gegen das Recht der Kinder auf Betreuung durch ihre Eltern, da er diesem Recht durch Begünstigung der Krippenbetreuung entgegenwirkt.

 

„Gleichstellungspolitik“

Wird sich Ihre Partei für eine finanzielle Gleichbehandlung der elterlichen und der Fremdbetreuung von U3-Kindern einsetzen, um eine echte Wahlfreiheit für alle Eltern zu ermöglichen?

CDU/CSU: CDU und CSU schreiben Familien kein bestimmtes Lebensmodell vor, wir wissen um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen. Wir werden Familien finanziell entlasten und ihnen geben, was für alle Familien wichtig ist: Zeit füreinander, Sicherheit, mehr finanzielle Spielräume sowie gute Schulen und Kitas. Wir wollen Familien Wahlfreiheit durch mehr Zeitsouveränität über das ganze Berufsleben ermöglichen. Dazu wollen wir das bestehende Instrument der Zeitwertkonten praktikabler gestalten und als Familienzeitkonten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzbar machen. Auch staatliche Fördermittel sollen auf Familienzeitkonten gebucht werden können.

Selbstverständlich unterstützen wir auch Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen. Wenn ein Elternteil zuhause bleibt, um sich ganz der Kindererziehung zu widmen, profitiert die Familie von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, wie etwa dem Ehegattensplitting, das wir um ein Kindersplitting ergänzen wollen. Bereits jetzt haben wir die finanzielle Situation junger Familien spürbar verbessert, indem wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht haben.

Mit dem Elterngeld als zeitlich befristete Entgeltersatzleistung haben wir einen Schonraum für Familien geschaffen, um sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell abgesichert ganz der Kindererziehung widmen zu können.

Wir wollen es Eltern ermöglichen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens mit Kindern zu bestimmen und sie durch unsere familienpolitischen Leistungen bestmöglich dabei unterstützen.

SPD: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

AfD: Siehe Antwort auf Frage 2.

Linke: DIE LINKE sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Grüne: Alle Kinder brauchen die Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen. KiTas haben einen entscheidenden Anteil daran. Als Orte früher Bildung schaffen sie Halt, wecken Neugier, vermitteln Freude am Zusammensein mit Gleichaltrigen, begleiten beim Großwerden. Mit einem Bundesqualitätsgesetz sorgen wir dafür, dass Spitzenqualität in die Einrichtungen kommt. Damit alle Kinder einen Platz in einer KiTa bekommen können, wollen wir das Engagement des Bundes beim Platzausbau weiterführen und verstärken.

Freie Wähler: Tatsächliche Chancengleichheit ist ein wichtiger Teil sozialer Gerechtigkeit. Deshalb ist die Sicherung der kostenfreien Kinderbetreuung und Bildung eine unserer zentralen Forderungen. Frühkindliche Bildung wirkt sich positiv auf die zukünftigen Bildungs- und Lernprozesse unserer Kinder aus und trägt maßgeblich dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen. In den ersten Lebensjahren bis zum Grundschuleintritt wird die Basis für die Entwicklungs- und Bildungschancen unserer Kinder gelegt. Wir wollen eine bundesweite Bildungspolitik, bei der alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ihre Lebenstüchtigkeit und ihre Fertigkeiten ausbilden können.

Wir wollen, dass Kinder vor ihrer Einschulung bundesweit ein Jahr lang verpflichtend in den Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung gehen, wobei auf eine zunehmende bundesfinanzierte Kostenfreiheit der Kinderbetreuung hinzuarbeiten ist. Dies schafft Chancengleichheit, ermöglicht einen fließenden Übergang in die Schule und ist wichtig für eine bessere Integration dank einer Sprach- und Lernförderung im letzten Kindergartenjahr.

ÖDP: Der Staat hat den Eltern die Kindererziehung finanziell zu erleichtern, weil diese heute der ganzen Gesellschaft dient. Der Gesetzgeber darf das aber nicht mit Vorgaben verbinden, wie die Kinder zu betreuen sind, wie das heute durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht. Die Eigenbetreuung von Kindern ist mit der Fremdbetreuung finanziell gleichzustellen. Eltern müssen selbst entscheiden können, wie das Geld für die Kinderbetreuung zu verwenden ist. Es ist allein ihnen zu überlassen, ob sie das Geld als Lohn für Eigenbetreuung betrachten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren.

 

Elterngeldgesetz

Wird sich Ihre Partei für einen Abbau der Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen, die sich aufgrund der „Lohnersatzfunktion“ des Elterngeldes ergibt? Betrachten Sie die Betreuung eines Kindes als Ausfalltatbestand wie Krankheit und Arbeitslosigkeit oder als Arbeit?

CDU/CSU: CDU und CSU nehmen bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien in den Blick. Das Elterngeld als eine zeitlich befristete Entgeltersatzleistung soll Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unterstützen. Mit der Elterngeld-Reform wird das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene. Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab 1. September 2021. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren und Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf wird weiter gestärkt.

Darüber hinaus haben wir jedoch auch viele familienpolitische Leistungen, die unabhängig von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile sind. Eine solche bewährte familienpolitische Leistung ist das Kindergeld. CDU und CSU haben sich dafür stark gemacht, das Kindergeld in dieser Legislaturperiode zu erhöhen. Mit den Familienentlastungsgesetzen haben wir das Kindergeld um insgesamt 25 Euro je Kind erhöht. Für das erste und das zweite Kind beträgt es jetzt 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Entsprechend beträgt der steuerliche Freibetrag im Jahr 2021 für Kinder 5.460 Euro und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder 2.928 Euro.

SPD: Das Elterngeld ist eine echte Erfolgsgeschichte. Es hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2007 zu Deutschland bekanntester und beliebtester Familienleistung entwickelt – mit vielen sehr positiven Auswirkungen: Die wirtschaftliche Situation von Familien mit kleinen Kindern ist besser geworden, Berufsausstiegszeiten von Müttern sind erheblich kürzer und Familienzeiten von Vätern länger geworden: Knapp 40% der Väter nutzen inzwischen Elternzeit und Elterngeld. Vor 2007 blieben nur 3% der Väter nach Geburt eines Kindes zeitweilig zu Hause. – Den besonderen Bedürfnissen von Mehrkindfamilien wird beim Elterngeld durch den Geschwisterbonus Rechnung getragen, denen von gering verdienenden Eltern mit der Geringverdienerkomponente gefördert, durch die die Ersatzrate beim Elterngeld auf bis zu 100 Prozent ansteigt. Eltern, die vor der Geburt eines Kindes kein Einkommen hatten, profitieren vom Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro, das dem früheren einkommensunabhängigen Erziehungsgeld entspricht.

AfD: Die AfD sieht die Förderung von Familien auf Grundlage einer Lohnersatzleistung als sinnvoll an, um keine zusätzlichen Migrationsanreize in unser Sozialsystem zu erzeugen. Um aber auch jungen Paaren einen Anreiz zu geben, früh eine Familie zu gründen, sollen speziell auf diesen Fall zugeschnittene Förderungen ergänzt werden. Der Erlass von Bafög-Darlehen für junge Eltern und das Ehe-Start-Darlehen sind zwei Beispiele dafür. Sollte darüber hinaus ein Paar bei der Geburt der Kinder noch nicht genügend Geld in die Rentenversicherung eingezahlt habe, um in den Genuss der vollen Erstattung von 20.000 € pro Kind zu kommen, wird der fehlende Betrag auch auf künftige Rentenversicherungsbeträge angerechnet. Ziel der aktivierenden Familienpolitik der AfD ist nicht nur Paare zum Gründen einer Familie zu bewegen und bestehende Familien zur Geburt eines weiteren Kindes zu motivieren. Ein weiteres Ziel besteht darin, dass Paare möglichst früh mit der Gründung einer Familie beginnen. Entsprechend sind die Förderinstrumente auch gerade auf die Belange junger Familien und sowieso auf Mehr-Kind-Familien ausgerichtet. Für die AfD ist die Familienarbeit gleichwertig zu Erwerbsarbeit und sollte daher auch eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung erhalten.

Linke: Sorgearbeit muss besser anerkannt werden, daher setzt sich DIE LINKE. grundsätz- lich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrechtlich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten „Mütterrente“ anerkannt werden.

Grüne: Wer Kinder beim Großwerden begleitet, braucht gezielte Unterstützung. Wir GRÜNE setzen uns für ein familienfreundliches Land ein, damit Mütter und Väter im Job zeitweise kürzertreten können. Alle Eltern sollen Elternzeit unkompliziert bis zum 14. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen können. Mit der grünen KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: pro Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden.

Freie Wähler: Prinzipiell erachten wir das Elterngeldgesetz nicht als diskriminierend. Wir wollen jedoch, dass Familien angemessen bei der Erziehung von Kindern und der Pflege von chronisch kranken Kindern und weiteren Angehörigen unterstützt werden. Ihnen dürfen keine Nachteile bei der Rentenberechnung erwachsen, wenn sie sich für ihre Nächsten aufopfern. Hier müsste über die Rolle der Kinderkrankentage bei der Bemessung des Elterngeldes bei Mehr-Kind-Familien nachgedacht werden.

ÖDP: Die gegenwärtige Lohnbindung des Elterngeldes ist unsozial, weil sie ärmere Eltern (z.B. Studenten) benachteiligt. Sie ist auch grundgesetzwidrig, da sie Eltern mit mehreren Kindern in der Regel ein niedrigeres Elterngeld gewährt als Eltern mit erstem Kind. Die Betreuung eines Kleinkindes ist Arbeit. Sie erfordert einen Lohn statt eines Lohnersatzes.

 

 

 

Comments

  1. Praxis für Psychotherapie Antje Kräuter schreibt:

    Leider muss ich auch hier wieder mit Entsetzen feststellen, dass viele Parteien scheinbar keinerlei Fachkenntnisse über Bindungsbedürfnisse der Kleinkinder haben und diese immer noch mit dem Slogan „Frühe Bildung“ verwechseln! Ein Kind wird sich intellektuell und sozial um so besser entwickeln, je mehr Zeit und Geborgenheit es mit der Hauptbezugsperson, i.d.R. die Mutter, verbringt, die nicht belastet wird mit der Sorge um den finanziellen Lebenserhalt der Familie. Nur dann kann sie stressfrei bedürfnisorientiert und sensibel die Kleinstkinder betreuen und kann auch nach den Vorgaben der WHO ihr Kind mindestens 2 Jahre stillen. Es bringt also wenig, wenn ihr Teilzeitarbeit empfohlen wird und der Partner Elternzeit als Vater allein bekommt, da die sozialen Bedürfnisse nach Trost, Nahrung und Schutz von Baby und Kleinkind evolutionär geprägt sind und vom Kleinkind erst einmal von der Mutter, die es geboren hat, erwartet werden, v.a. das Trost- und Einschlafstillen.
    Es ist eine Freude, dass ein Teil der heute zu Hause aufwachsenden Kleinkinder sich so prächtig sozial und bindungssicher feinfühlig entwickeln, wie man es v.a. in der DDR früher nicht kannte, da die Entfremdung zwischen Mutter und Kind nicht nur wie überall in der Zivilisation durch die alten Methoden der Trennungen nach der Geburt in Kliniken, sondern auch durch die zeitige Trennung im Krippenunwesen bedingt war.
    Schaut Euch die ÖdP an, die für die geschilderten biologisch-psychologischen und sozialen Bedürfnisse von Kleinkindern die besten Angebote macht!

  2. Franz Josef Stuhrmann schreibt:

    Sehr geehrte Frau Kräuter,

    vielen Dank für Ihren sehr aufschlussreichen Kommentar. Sie sprechen mir als Vater von 4 Kindern und 11 Enkelkindern aus der Seele.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

    Franz Josef Stuhrmann

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