Gleichstellung ist keine Gleichberechtigung

Beitragsbild: Kinder in Kita

von Gertrud Martin aus der fh 3/2020

„Die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben ist ein Tippelschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter in ihrer naturgegebenen Andersartigkeit.“ Diese Aussage hat nichts mit Biologismus zu tun sondern mit der Realität menschlicher Existenz. Die Gleichstellungspolitik täte gut daran, sich dieser Realität ohne ideologische Scheuklappen zu stellen.

Klammheimlich ist die Frauenpolitik in Deutschland, aber auch anderswo, von der Idee der Gleichberechtigung der Geschlechter umgestiegen auf die Forderung nach der „Gleichstellung von Mann und Frau“. Aus der Frauenpolitik wurde Genderpolitik. Allen voran stellt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in deren Dienst.

Der Definitionsnebel, der die Begriffe Gleichberechtigung und Gleichstellung umwabert, scheint unter Naturschutz zu stehen. Um ihn etwas zu lüften, sei hier eine Klärung versucht: Gleichberechtigt sind Menschen, die unabhängig von ihren Begabungen, Interessen, Alter und Geschlecht Vergleichbares anstreben und leisten dürfen. Das bedeutet: alle haben das gleiche Recht auf Bildung, uneingeschränkte Berufswahl und Ausbildung. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Lohntarife für Frauen wie Männer gleich sind. Vorbei die Zeiten, da der Ehe-
mann entschied, ob seine Frau erwerbstätig sein dürfe. Vorbei auch die Zeiten, in denen Frauen in „Männerberufen“ nicht geduldet waren. Die Plätze an den Fleischtöpfen sind nicht mehr allein für die Männer reserviert. Gleichstellung kann jedoch nur dann als Gleichberechtigung verstanden werden, wenn die Gleichgestellten auch gleich sind. Sind sie das nicht, entstehen Verzerrungen und Ungerechtigkeit. Und hier kommt der Hauptlehrsatz der Gender“wissenschaft“ ins Spiel, der besagt, dass Frauen und Männer gleich seien, dass das biologische Geschlecht irrelevant und die je andersartige Verhaltensweise, also das soziale Geschlecht, lediglich konstruiert und anerzogen sei. Dies zu korrigieren sei durch politische Weichenstellungen, bis hin zu Sanktionen erreichbar.

Die Einrichtung der Girlsdays in den Schulen, wenn die Mädchen in die Praxis „männlicher Berufe“ reinschnuppern, wurde etwas verzögert ergänzt durch Boysdays in Pflegeberufen, nicht zuletzt aus der Erkenntnis heraus, dass unsere Erwerbswelt eben nicht nur Konstrukteure, Pilotinnen und MINT-Fachkräfte braucht. Aber der durchschlagende Erfolg der Umerziehungsmühen blieb aus: Die große Mehrzahl der Mädchen wählt nach wie vor einen Lebensentwurf wie er seit Menschengedenken von Frauen gelebt wurde. Für immer noch viele gehören Kinder zu einem erfüllten Leben. Sie wählen Berufe, die sich dazu ergänzend einpassen lassen, die die nötigen Freiräume versprechen. Die Diskriminierung, die sie sich damit einhandeln, begreifen sie zu spät oder nehmen sie hin: Die Rahmenbedingungen, die Gesellschaft und Politik angeblich im Dienste der Gleichberechtigung setzen, bewirken, dass sie nicht in ihrem Frausein gleichberechtigt sind sobald sie Mütter werden. Sie gelten als selbst schuld an den Folgen.

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„Zeichnung: ERL / toonpool.com“

Anders als in jeder Erwerbstätigkeit verdienen Frauen durch Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegearbeit für eigene Kinder nicht das Salz an die Suppe. Sie (bei Rollentausch die Väter) tragen rund um die Uhr die Verantwortung für „unsere Zukunft“. Aber anders als bei einem Verantwortungsträger etwa in der Waffenproduktion wird ihre Arbeit nicht als lohnwert und systemrelevant angesehen. Im Renten“recht“ gilt diese Arbeit als „selbstverschuldete Nichtleistung“. Obwohl es ohne Kinder keine Existenzgrundlage für die Rente gibt, gilt die Bezahlung der Mütterrente aus der Rentenkasse als systemfremd. Die männerorientierte Gleichstellung nutzt nur den Frauen, die aufs Muttersein verzichten!

Tatsächlich gibt es vermehrt Männer, die gerne zur Gleichberechtigung der Frauen – ihrer Frauen – beitragen wollen. Sie beteiligen sich ernsthaft an den Freuden und Mühen der Kindererziehung. Die Familienpolitik proklamiert das „Aufbrechen“ des tradierten Rollenverständnisses als großes Ziel ausgleichender Gerechtigkeit, lobt und tadelt wo es passt und gängelt die Väter durch entsprechende Vorgaben im Elterngeldgesetz. Nachdem für die Familienarbeit aber immer weiter die Bewertung Null gilt, bedeutet der Grundsatz von „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ auch für Väter Null.

Als Erwerbstätige verdienen Männer meist mehr als Frauen. Beim Elterngeld mit seiner Konzeption als Lohnersatz sind Väter somit im Vorteil, allerdings meist zu Lasten des Gesamteinkommens der Familie.

Nach spätestens 14 Monaten läuft der Elterngeldanspruch aus. Das ist dann das Signal für „moderne“ Eltern, beide ihre Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen und ihr Kind in die Fremdbetreuung zu geben. Es gibt keine Gleich-Berechtigung für Trauer und Gewissensbisse der Mutter, die ihr verzweifelt schreiendes Kind in der Kita abliefert. Es gibt nur ihre Gleichstellung im Betrieb. Es gibt auch kein Kindergrundrecht auf die verlässliche Erreichbarkeit eines Elternteils in den ersten drei Lebensjahren. Für jeden kleinen Menschenaffen ist diese eine Selbstverständlichkeit. Nur wir wollen dem kleinen Menschen eine frühest mögliche Unabhängigkeit ankonstruieren. Bei der Risikoabschätzung in der Technik gilt die Regel, dass Risiken möglichst ausgeschlossen bleiben. Man geht „auf Nummer Sicher“. Nicht so, wenn es um die Bindungsrisiken und Spätfolgen geht, die durch frühe Mutterentbehrung bei den Kindern entstehen können. Die Kinder, die augenscheinlich keine Ängste haben oder äußern, sind das Maß der Dinge für alle Kinder. Aber selbst Eltern brauchen mindestens drei Jahre, um ihr Kind als mehr oder weniger robuste und durchsetzungsstarke oder als empfindsame und zartbesaitete Persönlichkeit kennenzulernen.

Der zügige milliardenschwere Ausbau der Angebote der Fremdbetreuung wird als Familienförderung verkauft. In Wirklichkeit ist er die Subventionierung der Abwesenheit der Eltern von den Kindern und des Ausverkaufs der Familie, das Gegenteil von Förderung. Der Schaden, der in den letzten Jahrzehnten dadurch entstanden ist, dass per Rentenunrecht die Wertschöpfung der elterlichen Erziehungsleistung enteignet wurde, ist schleichend. Er wurde und wird weitgehend ignoriert. Die Elterngenerationen wachsen mit ihren kleinen Kindern vordergründig aus ihrer jeweiligen Betroffenheit heraus. Gefangen in ihrem alltäglichen Kleinklein und der permanenten Verantwortung für Broterwerb und Kinder arrangieren sie sich so gut es eben geht mit ihrer Situation und rechnen ökonomische und soziale Engpässe eigener Unzulänglichkeit zu. Sie sind dankbar für die Angebote der „Entlastung“ durch die staatlich organisierte Betreuung in Krippe, Kita und Ganztagsschule. Gleichzeitig verkümmert ihre Erziehungskraft und -kompetenz, bis hin zum dramatischen Versagen. Die Coronakrise hat es erstmals richtig deutlich werden lassen: Die Eltern sind ungeübt bis hilflos beim Gestalten eines normalen Alltags mit ihren Kindern. Die gleichzeitig zu bewältigende Aufgabe der Erwerbsarbeit im homeoffice hat die Verlogenheit der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ entlarvt. Die Eltern stöhnen unter der Doppelbelastung und seitens der Gleichsteller*innen ertönt laut der Ruf: „Kinder brauchen Kinder!“ Dabei an Geschwister zu denken scheint inzwischen abwegig. Wann jemals hörte man: „Kinder brauchen Eltern!“?

Schon zu Nicht-Krisenzeiten gestalteten die Familien die gemeinsame Freizeit zunehmend außer Haus. Die überall an jedem Wochenende stattfindenden „Events“ werden gerne aufgesucht. Die Küche bleibt kalt, zugunsten von Grillwurst und Pommes. Nicht selten räumen Eltern ein, dass sie ihre Erwerbstätigkeit der Familienarbeit vorziehen, nicht nur weil damit Geld zu verdienen ist, sondern weil sie weit weniger stressig sei. Kinder sind zur unzumutbaren Last geworden: „Wie gut haben es die Kinderlosen! Sie gönnen sich Ausschlafen, beliebige Freizeit- und Urlaubsgestaltung und manches, das für Familien außerhalb der ökonomischen Möglichkeiten liegt. Dazuhin zahlen unsere Kinder im Alter ihre Rente!“ Solche Aussagen haben nichts mit einer Neiddebatte zu tun. Sie kennzeichnen die Rahmenbedingungen, die bei jungen Menschen die Bereitschaft, sich auf Kinder einzulassen, zunehmend schmälern. Die Statistik bestätigt die um sich greifende „Kultur gewollter Kinderlosigkeit“.

Unsere politisch Verantwortlichen preisen die Vorzüge der Zuwanderung junger Menschen aus anderen Ländern und stellen für deren Integration hohe Summen bereit, statt die Ausbeutung unserer Familien ehrlich zu definieren und zu beheben. Auch weite Teile unserer Gesellschaft sind dafür blind und taub. Erinnert sei hier an das Schicksal des 2013 eingeführten Betreuungsgeldes, das infolge einer unsäglichen rhetorischen Schlammschlacht („Herdprämie“, „Frauen zurück an den Herd!“, „Dummhalteprämie“, „Frühkindliche Bildung kann nur in öffentlicher Betreuung geleistet werden. Eltern sind dazu nicht imstande!“) und dank eines fadenscheinig begründeten Urteils des BVerfG 2015 wieder abgeschafft wurde.

Besonders hervorgetan haben sich in dieser diffamierenden Debatte die Feminist*innen! Ihre Vorstellung von Gleichberechtigung verneint die von der Natur vorgegebene Ordnung von Zeugung, Gebären und familiärer Bindungsverantwortung: Was nicht sein darf, das nicht sein kann! Sie schließen die Mütter aus ihrem Pseudo-Engagement für Gleichberechtigung aus, es sei denn es geht um die Gleichstellung in der Erwerbstätigkeit.

Aus dieser Analyse lässt sich unschwer das Fazit zur Situation der Familie ziehen: Um ihrem weiteren Niedergang entgegenzuwirken, muss den Eltern für ihre Familienarbeit eine angemessene Entlohnung bezahlt werden. Man könnte diese vergleichen mit den öffentlichen Aufgaben zur Daseinsvorsorge (Zuständigkeit für Umweltpolitik, Infrastruktur etc.). Es geht hier um nichts weniger als um die Existenzsicherung des Staates. Unser Vorschlag der praktischen Umsetzung ist zunächst die Forderung, das Elterngeldgesetz zu reformieren. Wir müssen wegkommen von dessen Lohnersatzfunktion. Elterliche Erziehungsarbeit ist als eigenständige Leistung anzuerkennen und die für das Elterngeld angesetzten Mittel sind in gleicher Höhe für die Dauer der ersten drei Lebensjahre eines Kindes den Eltern auszuzahlen. Diese entscheiden dann selbst, ob sie das Geld als Lohn für ihre Arbeit betrachten oder zur Finanzierung einer von ihnen frei gewählten Fremdbetreuung einsetzen. Allerdings ist die vermehrt gestellte Forderung, die Kita-Gebühren abzuschaffen, kein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Das Defizit gegenüber den selbst betreuenden Eltern würde weiter vergrößert.

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