Fragen an den Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Beitragsbild: Mutter gibt Nachhilfe

 

Alleinerziehende sind von der in unserer Gesellschaft vorherrschenden Nichtachtung der elterlichen Erziehungsarbeit besonders betroffen. Auch ist es in Einelternfamilien noch schwerer, den Konflikt zwischen Erwerbs- und der Fürsorgearbeit abzufedern, als in Zweielternfamilien. Wir sprachen mit Miriam Hoheisel, der Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV), über die Einschätzungen und Forderungen ihres Verbandes und stellten fest, dass der VAMV zwar die gleichen Probleme identifiziert wie der Verband Familienarbeit, jedoch von anderen Prämissen ausgeht und entsprechend andere Forderungen und Lösungsansätze vertritt.

 

Frau Hoheisel, für alle Eltern, besonders aber für Alleinerziehende, ist es schwierig, Erwerbszeit und Familienzeit in Einklang zu bringen. Krippenplätze lösen das Problem Erwerbszeit, nicht jedoch das Problem Familienzeit. Welchen Weg aus dieser Sackgasse schlagen Sie speziell für Einelternfamilien vor?

Alleinerziehende stemmen das alleine, was sich in Paarfamilien zwei Eltern teilen können. Sie erziehen und betreuen die Kinder, erledigen den Haushalt und sorgen für das Geld auf dem Konto – nur ein Viertel kann sich auf den Kindesunterhalt verlassen. Kinderbetreuung ist für sie existenziell: Ohne Kita kein Job und kein Geld. Trotz des Ausbaus der Kinderbetreuung muss hier noch viel passieren, gerade zu Randzeiten. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen, sie arbeiten in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten: Als Verkäuferin, als Ärztin usw., d.h. früh, spät oder am Wochenende. Gleichzeitig braucht Familie Zeit. Und Zeiten mit Kindern lassen sich nicht beliebig verschieben. Deshalb ist es wichtig, bei Betreuungslücken auch die andere Seite der Medaille in den Blick zu nehmen: Den Arbeitsmarkt. Dieser muss familienfreundlicher werden. Wir fordern eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Arbeitnehmer*innen, damit diese auf Augenhöhe mit ihrem Arbeitgeber für sie passende Arrangements vereinbaren können. Viele Eltern wünschen sich in „kleiner Vollzeit“ zu arbeiten, um Zeit für die verschiedenen Lebensbereiche zu haben.

Unser Verband will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die elterliche Erziehungsarbeit die Basis schafft für die Existenz und Zukunft von Gesellschaft und Staat (ganz abgesehen davon, dass ohne sie die umlagefinanzierten Sozialsysteme zusammenbrechen würden). Als ersten Schritt zur finanziellen Absicherung und gesellschaftlichen Anerkennung der elterlichen Fürsorgearbeit fordern wir ein Erziehungsgehalt von 1000 Euro (entsprechend der Subvention eines Krippenplatzes) während der ersten drei Jahre eines Kindes. Dieses an alle Eltern ausgezahlte Gehalt kann für eine Eigen- oder eine Fremdbetreuung verwendet werden. Wie sehen Ihre Forderungen zu mehr finanzieller und gesellschaftlicher Anerkennung der Fürsorgearbeit aus?

Fürsorgearbeit leistet einen existenziellen Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Es gibt bezahlte und unbezahlte Arbeit. In unserer Arbeitsgesellschaft ist die bezahlte Erwerbsarbeit die Währung für Anerkennung. Ein grundlegender Webfehler ist, dass traditionell Frauen als zuständig für die unbezahlte Fürsorgearbeit gelten. Mit negativen Folgen für die eigene Absicherung bis ins Alter. Nach einer Trennung bekommen besonders die Mütter das zu spüren: Sie tragen immer noch überwiegend die fi nanziellen Risiken einer Scheidung. Gerade wer in der Paarfamilie für die Kinder beruflich zurückgesteckt hat, hat es schwer, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Das Ehegattensplitting ist ein Anreiz zu Hause zu bleiben, ein Erziehungsgehalt hätte de facto eine vergleichbare Lenkungswirkung. Es ist aber keine langfristige Absicherung. Je länger eine Erwerbsunterbrechung, desto massiver die Folgen. Das Unterhaltsrecht fordert seit 2008 finanzielle Eigenverantwortung für den eigenen Lebensunterhalt, die Solidarität endet mit der Scheidung. Die arme Alleinerziehende von heute ist oft die verheiratete Minijobberin von gestern. Wir sehen, dass Alleinerziehende zwar finanziell auf eigenen Füßen stehen wollen, die Rahmenbedingungen hierfür aber fehlen: Die Mütter stecken nach einer Trennung in der Teilzeitfalle fest, Vereinbarkeit ist weiter schwer, wir haben immer noch ein Gender Pay Gap von 21 Prozent. Im Ergebnis haben Alleinerziehende und ihre Kinder mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Eine Insellösung wie ein Erziehungsgehalt würde diese Widersprüche im Lebensverlauf nicht auflösen, sondern verstärken.

Wir verstehen, warum Sie die Möglichkeiten für Eltern, einer durchgehenden existenzsichernden Erwerbsarbeit nachzugehen, fördern wollen, und auch dass Sie versuchen, diese flexibler für die Familienarbeit zu gestalten. Fürsorgearbeit erhält dadurch jedoch keine finanzielle Anerkennung und wird gesellschaftlich weiterhin als Nebenher zur Erwerbsarbeit betrachtet – anders als bei dem von uns geforderten Erziehungsgehalt, das in der Tat Lenkungswirkung hat, da es Eltern – auch Alleinerziehenden – den Lenker in die Hand gibt und echte Wahlfreiheit bietet. Da das Geld sowohl zur Eigen- als auch zur in- oder aushäusigen Fremdbetreuung verwendet werden kann, können Eltern entscheiden, wie sie ihr Leben und das ihrer Kinder je nach ihrer individuellen Situation am besten gestalten.

Alleinerziehende haben keine „Wahlfreiheit“: Um bis in das Alter jenseits von Armut leben zu können, müssen sie existenzsichernd erwerbstätig sein können. Nicht ein Erziehungsgehalt sondern tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung und gute Löhne verhindern Armut in Einelternfamilien. Wir haben als VAMV Modellprojekte zu ergänzender Kinderbetreuung im Haushalt der Eltern früh, spät, am Wochenende angeboten und evaluiert. Die Wartelisten waren lang, die Ergebnisse sehr positiv: Das Schließen von Betreuungslücken verbessert nicht nur die sozioökonomische Situation, sondern auch die Zufriedenheit. Die Entlastung im Alltag führte zu einer Entspannung im Familienleben. Wir wünschen uns ein bundesweites Angebot. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, fordern wir eine Kindergrundsicherung in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums, derzeit 628 Euro. Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien systematisch durchs Raster, mit ihnen wird zu oft das rechte Tasche – linke Tasche gespielt. Beispiel: Das Kindergeld steigt, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sinken. Eine Kindergrundsicherung fördert jedes Kind, unabhängig von der Familienform der Eltern. Denn jedes Kind ist gleich viel wert!

Auf jeden Fall: Jedes Kind ist gleich viel wert. Und kein Kind – auch nicht das in einer Einelternfamilie – sollte sich als Betreuungsproblem fühlen müssen, einem Zeittakt unterworfen werden, der einem Logistikzentrum alle Ehre machte und es zu einem Rädchen in einem Wirtschaftsprozess werden lässt. Grundsätzlich sollten die Bedürfnisse der Familien im Vordergrund stehen, nicht die der Wirtschaft. Wir kämpfen dafür, dass dies kein Luxus bleibt. Mit einem Erziehungsgehalt könnte schon heute einigen Familien – auch Einelternfamilien – in dieser Hinsicht geholfen werden. Denn: Jede Familie ist individuell. Es gibt durchaus auch Alleinerziehende, die z.B. im öffentlichen Dienst, in großen Unternehmen oder anderen Kontexten tätig sind, in denen ein Wiedereinstieg in die existenzsichernde Erwerbsarbeit auch nach drei Jahren noch gewährleistet ist. Anders als bei einer einseitigen Förderung der Fremdbetreuung hätten diese durch ein Erziehungsgehalt eine tatsächliche Wahlfreiheit. Vor allem, wäre dies jedoch ein erster Schritt, um Fürsorgearbeit in eine gleichberechtigte Position mit Erwerbsarbeit zu bringen. Ein Schritt, der – da sind wir einer Meinung – in einen größeren Kontext gebettet werden muss, doch auch da gibt es Forderungen unsererseits, beispielsweise in Bezug auf die Altersvorsorge. Uns ist es wichtig, die Fürsorgearbeit aus ihrer weder finanziell noch gesellschaftlich wertgeschätzten Position herauszuholen, denn es ist eine Arbeit, die getan werden muss und die von vielen Menschen auch gerne und mit Herzblut verrichtet wird – nur dass die Menschen, die Fürsorgearbeit leisten, in unserer Gesellschaft in eine prekäre Lage gedrängt werden – wie Sie es oben ja bereits sehr treffend beschrieben haben. In diesem Zusammenhang interessiert uns auch Ihre Meinung zu einem anderen Thema:

Wie schätzt der VAMV das Elterngeld ein? Dieses ist als Lohnersatzleistung konzipiert, das heißt, es wird nicht als Anerkennung für die erbrachte Fürsorgearbeit betrachtet, sondern als Entschädigung dafür, dass die Eltern in der Zeit der Fürsorge nicht erwerbstätig sein können. Die Fürsorge wird nicht als gesellschaftlich existenzielle, lohnwerte Arbeit betrachtet, sondern als „Behinderung“, die kompensiert werden muss. Entsprechend bemisst es sich in der Höhe nach dem vor der Geburt eines Kindes erzielten Erwerbseinkommens. Eltern, die ohnehin schon gut gestellt sind, bekommen also bis zu 1800 €/ Monat, während Auszubildenden/Studierenden oder Müttern/ Vätern, die schon für ältere Kinder sorgen und deshalb nicht erwerbstätig waren, nur der Mindestbetrag von 300 € zusteht. Wie beurteilen Sie das? 

Das Elterngeld haben wir bei seiner Einführung sehr begrüßt. Ich denke nicht, dass es Fürsorgearbeit als „Behinderung“ abwertet. Im Gegenteil, es zielt ja gerade darauf, einen Raum für Fürsorgearbeit zu schaffen. Eine Lohnersatzleistung hat den Vorteil, die Väter mit ins Boot zu holen, und dafür zu sorgen, dass sich Eltern Fürsorgearbeit gerechter aufteilen können. Nach der Geburt der Kinder werden in einer Paarfamilie die Weichen dafür gestellt, wie es Müttern gelingen kann, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen und Vätern, eine enge Bindung zum Kind aufzubauen. Auch im Falle einer Trennung können davon beide profitieren. Wir wünschen uns, die Partnermonate weiter auszubauen. Gleichzeitig ist mit einer Lohnersatzleistung der Effekt verbunden, besonders die Mittelschicht zu fördern. Das ist die Kehrseite der Medaille, die wir für sozial fraglich halten. Sehr kritisch sehen wir, dass das Elterngeld im SGB II angerechnet wird. Denn auch die Erziehungsleistung dieser Familien verdient Anerkennung! Für die von Anfang an Alleinerziehenden war es wichtig, dass ihnen die Partnermonate zustehen und sie somit nach der Geburt den gleichen zeitlichen Schonraum haben wie Paarfamilien.

Frau Hoheisel, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview wurde geführt von Ulrike Brandhorst

Unser Kommentar zum Interview:

Das Interview mit Frau Hoheisel hat uns einigermaßen ratlos gemacht. Trotz zweimaliger Rücksprache und Änderung des Textes müssen wir weiterhin annehmen, dass es uns wohl nicht gelungen ist, unsere Sichtweise auf die besondere und besonders prekäre Situation der Alleinerziehenden samt Lösungsansatz zu erklären. Umgekehrt verstehen wir nicht, warum der VAMV seinen Einsatz als Interessenvertretung der (Allein-)Erziehenden offenbar beschränken will auf deren Gleichstellung im Erwerbsleben. Das Ziel scheint dasselbe zu sein, das auch die Familienministerin vertritt, nämlich Vollerwerbstätigkeit zu ermöglichen, wobei die betroffenen Kinder entsprechend umfänglich fremdbetreut werden und die gemeinsame Zeit mit ihnen irgendwie „aus den Rippen zu schneiden“ sei. Nennt man das „vereinbaren“? Ist es sachgerecht angesichts der Tatsache, dass die Kinder eine feste emotionale Bindung an ihr Elternhaus brauchen, um sich für „Bildung“ überhaupt zu öffnen und zu leistungsfähigen und -bereiten Jugendlichen heranzuwachsen? Dies umso mehr als der zweite Elternteil meist abwesend ist. Die Forderung des VAMV an die Arbeitgeberschaft, für Alleinerziehende Sonderbedingungen („kleine Vollzeit“) zu schaffen, kommt uns wie „Betteln“ vor, denn der Wettbewerb in der Freien Wirtschaft erlaubt im Grundsatz keine Absprachen für die Leistungsminderung einzelner Arbeitnehmer/innen. Haben Eltern das nötig? Im Ernstfall wird bei Bewerbungsgesprächen immer ein Kollege vorgezogen werden, dessen Einsatzfähigkeit nicht durch die Verantwortung für Kinder eingeschränkt ist. Nach unserer Überzeugung ist das Großziehen eigener Kinder eine der Erwerbsarbeit ebenbürtige Arbeit, auf die Staat und Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Sie ist eine lohnwerte Arbeit, nicht nur wenn Erzieher/innen und Lehrer/innen zum Einsatz kommen. Auch Eltern können nie an zwei Orten gleichzeitig sein! Sie stehen rund um die Uhr in der Verantwortung für ihre Kinder – egal wieviel sie davon delegieren. Unser Grundgesetz ordnet die Pflicht und das Recht die Kinder zu erziehen, zuvörderst den Eltern zu. Staatliche Maßnahmen, die diese Vorgabe unterlaufen, sind folglich grundgesetzwidrig. – Gertrud Martin

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