„Rettet die ersten drei Jahre!“

Ein Plädoyer für mehr Achtung für unsere Kinder und die Eltern – Titelbeitrag von Gertrud Martin in der fh 4/2019

 

Kinder nehmen die Welt wie sie diese vorfinden. Unabhängig davon, ob ihnen Wohlstand oder Armut geboten wird: die Umgebung, in die sie hineingeboren werden, ist für sie „die Normalität“. Dreh- und Angelpunkt ihres Daseins sind in jedem Fall die Eltern, selbst wenn diese wenig liebevoll, gar gewalttätig sind. Misshandelte Kinder, wenn sie vor die Wahl gestellt werden, weiterhin zuhause oder in einem Heim zu wohnen, entscheiden sich oft für die Rückkehr ins Elternhaus.

Die naturgegebene Unfähigkeit kleiner Kinder eigene Vorstellungen und Ansprüche zu formulieren macht sie in der Welt der Erwachsenen zum beliebig verschiebbaren Faktor in deren Lebensgestaltung. Diesen Umstand nutzt vor allem auch die aktuelle angebliche „Familien“politik, die im Dienste der Wirtschaftspolitik beide Eltern zu möglichst umfänglicher Erwerbsarbeit und Abgabe ihrer Kinder in die Fremdbetreuung schon im Alter ab einem Jahr konditioniert. Die Kinder und ihre Bedürfnisse werden in die zweite Reihe geschoben:

• Mütter sollen sich in ihrem erlernten Beruf verwirklichen und müssen fürchten, dort den Anschluss zu verlieren, wenn sie zugunsten ihres Kindes länger als irgend vermeidbar dem Arbeitsplatz fernbleiben.

• Obwohl allein die Mütter die eigentlichen Zukunftsträgerinnen der Gesellschaft sind, wird die „Mutterrolle“ gezielt schlechtgeredet.: „Eine emanzipierte Frau hat damit nichts am Hut!“

• Nachdem der elterlichen Erziehungsarbeit eine ihrem Wert entsprechende Entlohnung permanent verweigert wird, sind die meisten Eltern gezwungen, möglichst in Vollzeit erwerbstätig zu sein, um ein ausreichendes Familieneinkommen zu sichern.

• Die Wirtschaft sucht „händeringend“ nach Arbeitskräften, um die Löhne entsprechend niedrig halten zu können.

• Die so genannte Familienpolitik wird nicht müde, die Eltern vor
Altersarmut infolge ausgedehnter Erziehungszeiten zu warnen, anstatt die diesbezüglichen Rahmenbedingungen zu ändern. Es ist offensichtlich nicht ihr Anliegen, den familiären Zusammenhalt und die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und primär das Kindeswohl im Auge zu behalten.

• Das System der Gesetzlichen Rente droht u.a. auch wegen des Geburtendefizits zusammenzubrechen. Im Rahmen des Umlagesystems (die junge Arbeitnehmergeneration zahlt für die Ruheständler) werden nur Geldeinzahlungen als Leistung gewertet, nicht jedoch der funktions- und existenznotwendige Dienst des Aufziehens einer jungen Zahlergeneration. Das ist sein selbstzerstörerischer Konstruktionsfehler. Die Mütterrente wird als Almosen gewährt. Ein Hohn!

• Das Elterngeldgesetz behandelt Eltern in Erziehungszeit wie Arbeitslose oder Krankgemeldete. Erziehungsarbeit ist aber in jedem Fall Arbeit, egal von wem geleistet! Sie verdient keinen Schadensersatz für entgangenes Einkommen aus Erwerbsarbeit sondern einen eigenständigen Lohn.

• Nach 12 (14) Monaten Elterngeld-Anspruch sind die Weichen gestellt zur Abgabe des Kindes in die Fremdbetreuung, indem nur noch diese staatlich bezuschusst wird mit monatlich ca. 1000 € pro Krippenplatz. Selbst betreuende Eltern müssen auf diesen Zuschuss verzichten. Das ist eine klare Diskriminierung der elterlichen Erziehungsleistung.

Das also sind die Gegebenheiten, in die unsere Kinder hineingeboren werden. Allzu viele müssen mit früher Elternentbehrung und einem Alltag in der Fremdbetreuung fertig werden. Die Forschungsergebnisse zur kindlichen Hirnentwicklung, die davor warnen, den Kindern die Entwicklungsmöglichkeit einer festen Bindung zu ihrer Herkunftsfamilie zu beschneiden, werden in den Wind geschlagen.

Die Prägung durch zu frühe Trennungserlebnisse und dauernden Gruppenstress, wird nicht als Gefahr für die physische und psychische Kondition auf Lebenszeit begriffen. Auch das Gefährdungspotential, das darin für die künftige Stabilität und Funktionsfähigkeit der Gesellschaft liegt, wird ignoriert. Stichworte: Zunahme psychischer Krankheiten, Leistungsverweigerung, Gewalt, Kriminalität. Die Forderung unseres Verbandes um diese Fehlentwicklung zu korrigieren heißt: „Rettet die ersten drei Jahre!“ Wir fordern den Umbau des Elterngelds von einer einjährigen Lohnersatzleistung zu einem eigenständigen Erziehungsgehalt in gleicher Höhe für alle Eltern für die Dauer von drei Jahren.

Der Betrag, mit dem die öffentliche Hand jeden Krippenplatz subventioniert, muss allen Eltern zustehen, nicht nur denen, die bereit sind, ihr U3-Kind in die Fremdbetreuung zu geben. Die Eltern sind dann frei in ihrer Entscheidung, das Geld als Lohn für die selbst geleistete Kinderbetreuung dem Familieneinkommen zuzuschlagen oder aber es einzusetzen um doch die Betreuung durch Dritte zu bezahlen, wenn die Erwerbstätigkeit vorgezogen wird. Diese Entscheidungsfreiheit der Eltern entspricht dann endlich der Vorgabe unseres Grundgesetzes Art 6, das „Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ festschreibt.

Ausdrücklich sei hier ergänzt, dass diese Bestimmung des Grundgesetzes auch für Familien mit Migrationshintergrund Geltung haben muss. Ihre Integration kann nicht gelingen, wenn schon die Kleinstkinder zu früh aus der Familie genommen werden z.B. mit der Absicht, sie vorrangig die deutsche Sprache erlernen zu lassen und auf den Nutzen als Arbeitskräfte zu dressieren. Es muss als Grundrecht eines Kindes angesehen werden, als erstes die Sprache seiner Mutter, also seine Muttersprache zu erlernen. Ab dem vierten Lebensjahr wäre dann auch gegen eine Kindergartenpflicht nichts einzuwenden.

 

 

Comments

  1. Johannes Resch schreibt:

    Der letzte Satz des Beitrags könnte zu dem Missverständnis führen, dass der Verband Familienarbeit mit einer „Kigapflicht“ ab 4 Jahren einverstanden sei. Da bestünde aber sicher kein Konsens im Verband. Ich verstehe diesen Satz im Zusammenhang mit dem vorher Gesagten so, dass er auf die große Zahl von Migrantenkindern abzielt, die bei Schulbeginn nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und daher im Grunde noch nicht schulfähig sind. Wenn diese Kinder über eine Sprachprüfung z.B. am Anfang des 4. Lebensjahres rechtzeig erfasst würden, könnte für diese eine verpflichtende Förderung eingeführt werden, um ausreichende Sprachkenntnisse bei Schuleintritt anzustreben. Das läge sowohl im Sinne einer Chancengleichheit für diese Kinder als auch im Interesse der anderen Kinder. Allerdings sollte eine Sprachprüfung für alle Kinder gelten. In der Konsequenz wird sich aber der Bedarf für eine besondere Sprachförderung vor allem bei Migrantenkindern ergeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert