Zur Verrechnung von Eltern- und Mutterschaftsgeld

Eine Mitteilung des HBF vom 8. Januar 2007

Die Regierung haelt Wort – gegenueber die Wirschaft!
– Niemand soll ungestraft laenger als 12 Monate am Arbeitsplatz fehlen

Am Wochenende gab es neue Aufregung ums Elterngeld: Der FOCUS meldete, dass das Elterngeld im Gegensatz zum Erziehungsgeld voll mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Diese Meldung war so ueberraschend, dass sie von vielen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet wurde.

Wer allerdings der Bundesfamilienministerin genau zugehoert hat, weiss, dass die Regierung genau das tut, was Ministerin Leyen auch angekuendigt hat: Politische Unterstuetzung fuer die elterliche Betreuung und Erziehung in der Familie durch ein Elternteil gibt es nur fuer maximal 12 Monate. Danach sei die Aufnahme der urspruenglichen Erwerbstaetigkeit politisch erwuenscht. (HPL).

Dementsprechend nuechtern fiel auch die Reaktion des Familienministeriums auf die FOCUS-Meldung aus: "Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig in voller Hoehe beziehen". Dieser Satz ist nur dann richtig, wenn man stillschweigend von einer maximalen betrieblichen Gesamtausfallzeit eines Elternteils fuer Betreuung und Erziehung eines Kindes von 12 Monaten ausgeht.

Offenkundig steht die Regierung bei den Arbeitgebern im Wort, elterliche Abweichungen von der 12-Monatsregelung zu verhindern bzw. wirtschaftlich zu sanktionieren (wie dies sogar schon vor Einfuehrung des Elterngeldes geschieht – vgl. HBF 2006a), die die Wirtschaft ja schon seit langem fordert (vgl. z.B. HBF 2003).

Nach diesem Elterngeld-Erfolg haben die Arbeitgeber allerdings bereits ein neues Klagelied angestimmt: Um die ausufernden Kosten bei der Altenpflege im Heim einzudaemmen, will die Politik neuerdings die (kostensparende) Pflege in den Familien foerdern. Daher soll nun analog zur Eltern- auch ein Recht auf Pflegezeit eingefuehrt werden. Prompt hat sich die Wirtschaft mit heftiger Kritik an diesem Vorhaben zu Wort gemeldet: Anders als bei der Elternzeit (!) liessen sich weder Eintritt noch Dauer der Pflegezeit kalkulieren. (HPL) – Das ist fuer effiziente Kostenmanager/innen selbstverstaendlich ein voellig inakzeptabler Umstand! Wir warten gespannt auf Vorschlaege der Wirtschaft, wie diese bislang ungeregelten Zeiten "optimiert" werden koennten.

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