Unterhaltsreform zu Lasten der geschiedenen (Familien-)Frau – Ausgabe 2006/2

Ein Kommentar zum geplanten Gesetz
von Wiltraud Beckenbach

Wenn alles planmäßig läuft, wird am 1.4.2007 ein neues Unterhaltsrecht in Kraft treten. Danach soll im Fall einer Scheidung auf Rang eins zuerst der Unterhalt von Kindern abgesichert werden. Auf Rang zwei kommen alle kinderbetreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind erziehen. Auch Geschiedene nach langer Ehe werden hierzu gezählt. Unverheiratete Mütter werden durch die Reform deutlich besser gestellt. An dritter Stelle befinden sich geschiedene Frauen, die nur kurz verheiratet waren und keine Kinder betreuen. Sie erhalten nur dann etwas, wenn alle anderen versorgt sind und noch Geld übrig ist.

Besonders bitter wird es für die Ehefrauen, deren Kinder aus dem Haus sind und die künftig hinter einer (meist jüngeren) Ehefrau oder Geliebten und deren Kinder eingeordnet werden. Sie werden in Mangelfällen trotz schlechter Chancen auf Erwerbsarbeit verwiesen, müssen künftig jede Tätigkeit annehmen und evtl. Angespartes bis auf den zulässigen Satz verbrauchen, bevor sie Sozialgeld II erhalten.

Auch werden sie sich unterhaltsrechtlich langfristig nicht mehr auf den eheprägenden Lebensstandard berufen können. Ihnen wird zugemutet, in ihrem früher ausgeübten Beruf zu arbeiten und sich gegebenenfalls mit weniger zufriedenzugeben. Sie werden von der "Moderne" überrollt und zahlen für die Spätfolgen eines Lebensentwurfs, der üblich war, als sie ihre Kinder großgezogen haben. Den Chefarzt wird es freuen. Seine Ausgaben reduzieren sich. Ebenso spart der Staat Geld, da er bedürftige Kinder immer mit Sozialhilfe unterstützen muss, ihre Mütter jedoch nicht unbedingt.

Eine weitere Folge der Reform zeigt sich im Steuerrecht. Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau werden vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt, Unterhaltszahlungen an Kinder jedoch nicht; wie ja auch Verheiratete lediglich einen Teil des Unterhalts für Kinder als Kindergeld oder als Kinderfreibetrag aus öffentlichen Kassen bekommen.

Was im Regierungsentwurf als Konsequenz aus veränderten Lebensbedingungen und Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung bezeichnet wird, bedeutet für Vollzeitmütter oder -väter das Aus für ihren Lebensentwurf. Politisch gewünscht ist die Erwerbstätigkeit beider Eltern mit außerhäuslicher Betreuung der Kinder. Wieder einmal bleibt die Wahlfreiheit auf der Strecke.

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