Ein Beitrag von Marita Bergmann – s. auch Beitrag "Schluss-aus-basta-amen" – Ausgabe 1/2005 zur umstrittenen Stichtagsregelung.
Ich las Ende Januar in unserem Portal, dass die 5. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes unsere Klage zur "willkürlichen Stichtagsregelung" wegen formaler Fehler nicht angenommen hat. Nun, für Frauen, die ihre Kinder vor dem 31.12.1991 geboren haben, bedeutet dies eine weitere Diskriminierung! Zunächst gab ich mich geschlagen und tröstete mich mit dem Gedanken, keine weitere Arbeit mehr damit zu haben.
Am 9. Februar erhielt ich eine Ladung vor das Sozialgericht zur Behandlung meiner Klage gegen die BfA (sie ruhte dort 21 Monate). Nach zweitätiger Grübelzeit sagte ich mir: eine Rückweisung wegen formaler Spitzfindigkeiten bedeutet weder ein positives noch ein negatives Urteil, sondern der Anfang einer erneuten Rallye durch die Instanzen!
Die erste Hürde habe ich genommen. Meiner Klage wird nicht stattgegeben, da sich die BfA korrekt an geltendes Recht gehalten hat. Nach der Zusendung des Urteils werde ich Widerspruch beim Landessozialgericht einlegen…und der Weg durch die Instanzen beginnt erneut!
Dies zur Ermutigung aller Frauen, die noch ihren Widerspruch bei irgendeiner Instanz herumliegen haben! Machen Sie weiter!
Ich hoffe, dass ich aus den Erfahrungen von Frau Rollinger lernen kann und uns noch klagenden Frauen eine neue Argumentationsmöglichkeit der Beschwerdeführung eröffnet wird.