Wenn etwas politisch gewollt ist … dann geht es ganz flink – Ausgabe 1/2005

Ein Beitrag von Monika Bunte

Dann ist ganz flink für verpartnerte Homosexuelle eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen. Es muss wohl in einem anderen Zeitalter gewesen sein, dass die Hinterbliebenen- versorgung die Person sichern sollte, die die Familienarbeit gemacht hat, d. h., die die Kinder aufgezogen und die Alten und Kranken gepflegt hat.

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften wird aber gar nicht nach der sexuellen Orientierung gefragt. Diese Tatsache genügte zwei alten Freundinnen, 79 und 73 Jahre alt und nicht lesbisch, gegenseitig für sich zu sorgen. Im Standesamt von Bad Schwartau wurde ihr Bündnis legal als Lebenspartnerschaft eingetragen. Der Verband der Rentenversicherungsträger VDR hat bestätigt, dass das klappt. Wenn der Lebenspartner oder im Falle der Freundinnen die Lebenspartnerin stirbt, bekommt die überlebende Person – sofern vorher 60 Monate die "Beiträge" gezahlt wurden, eben eine Hinterbliebenenrente.

Ob die Partnerschaft nur deshalb geschlossen wurde, um Hinterbliebenenversorgung in Aussicht zu haben, wird nicht geprüft, wenn die Partnerschaft (oder die Ehe) länger als eine Jahr Bestand hatte. Das soll so im Sozialgesetzbuch VI, § 46, 3 stehen. "Lebenspartnerschaft hängt nicht von der homosexuellen Neigung ab", heißt es im Bundesjustizministerium. Lebenspartnerschaft bedeutet wie Ehe, dass die Partner sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind. Das spielt eine Rolle bei Erwerbslosigkeit im Hinblick auf Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe. Im Fall der alten Freundinnen entstehen möglicherweise Ansprüche, wenn eine von beiden zum Pflegefall wird.

Merke: alles ist möglich! Wahrscheinlich wundern wir uns auch bald im Erbrecht über interessante Varianten bei der Erbschaftssteuer. Alles Mögliche ist möglich; bloß nicht eine anständige, eigenständige Alterssicherung für die, die ihre Lebensleistung in die häusliche Erziehung der eigenen kleinen Kinder gesteckt haben.

Quellenangabe:
Rheinische Post vom 15.1.2005

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