Pressemeldung zur „Kindergrundsicherung“

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Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 wird mit dem Begriff der „Kindergrundsicherung“ der Eindruck einer echten Verbesserung erweckt. Bei dem jetzigen Beschluss ändert sich vor allem die Wortwahl. Das bisherige Kindergeld nennt sich jetzt „Garantiebetrag“. Bisherige Zusatzleistungen (Kinderzuschlag, Hartz IV) heißen jetzt „Zusatzbetrag“. Eine reale Erhöhung erfolgt nicht, lediglich ein Inflationsausgleich.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich dazu:

Einzige echte Verbesserung ist die Digitalisierung, die bewirken soll, dass alle Berechtigten die Leistungen auch erhalten. Bisher haben viele von ihnen aus Unkenntnis gar keinen Antrag auf Zusatzleistungen gestellt.

Fazit:

Am bisherigen Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern ändert sich nichts (Die Eltern finanzieren weiter ganz überwiegend die Kinderkosten; die erwachsenen Kinder finanzieren dagegen alle Renten der früher Erwerbstätigen, auch von denen, die selbst keine Kinder hatten). Dieses System stellt also weiter eine Enteignung der Eltern dar, da ihre Kinder wegen der Erwerbsbezogenheit der Renten an ihre Eltern im „Umlageverfahren“ in der Regel weniger zahlen als an ihre alten kinderlosen Nachbarn.

Der Koalitionsvertrag leistet damit keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört.

Comments

  1. Martina Sinn schreibt:

    Vielen Dank, Herr Resch,

    ich denke dass sich in 2 Jahren bei der nächsten Bundestagswahl etwas zugunsten der Familien in diesem Land ändern wird.
    Die Leute sind aufgewacht.

    Viele Grüße,
    M. Sinn

    • Johannes Resch schreibt:

      Das ist auch unsere Hoffnung als Verband Familienarbeit e.V.
      Wer dabei ebenfalls etwas beitragen möchte, ist als MItglied in unserem Verband hochwillkommen. Der Einfluss einer Organisation hängt immer von ihrer MItgliederzahl ab. Wir begrüßen auch neue Ideen, wie in der Öffenntlichkeit für eine gerechte Behandlung der Familien eingetreten werden kann.

  2. mail@dr-asensio.de schreibt:

    Danke für die Klarstellung, denn so wird deutlich, dass das mit der Kindergrundsicherung wieder einmal ein leeres Schlagwort geblieben ist und den Familien mit kleinen Kindern nicht hilft, ihre Kleinen in die Kinderkrippe abgeben zu müssen.
    Mich irritiert allerdings etwas die Formulierung, dass meine Kinder an meine kinderlosen Nachbarn mehr bezahlen als an mich. Da muss ich schon länger nachdenken, was das zu bedeuten hat.
    Viele Grüße
    Dr. med. Dorothea Asensio

    Dr. med.Dorothea Asensio

    • Gertrud Martin schreibt:

      Sehr geehrter Frau Dr. Asensio,
      zunächst bin ich über die Formulierung mit dem „leeren Schlagwort, das den Familien nicht hilft, ihre Kleinen in die Kinderkrippe abgeben zu müssen“ gestolpert.
      Und anschließend ist mir nicht klar geworden, ob unsere Formulierung von den Kindern, die an die kinderlosen Nachbarn mehr bezahlen als an ihre Eltern nun verstanden wurde oder nicht. Ist ja auch alles ziemlich verzwackt.
      Herzlichen Gruß,
      Gertrud Martin

    • Johannes Resch schreibt:

      Ja, es ist ja auch unser Ziel, durch unsere Pressemeldungen zum Nachdenken anzuregen. Die eigene Rente wird ja nicht etwa von den Beiträgen bezahlt, die man früher selbst eingezahlt hat, sondern zu 100% von den KIndern der Rentnergeneration. D. h. der echte eigene Beitrag zur eigenen Rente wird durch die Erziehung von Kindern geleistet. Die früheren eigenen Beiträge dienten dagegen zu 100 % allein der Finanzierung der Renten der vorangegangenen Generation, also der eigenen Eltern und deren Altersgenossen.

  3. Johannes Resch schreibt:

    Wenn unsere Pressemeldung zum Nachdenken angeregt hat, haben wir erreicht, was wir wollten.
    Bei unserer gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge der Erwerbstätigen zu 100% zur Finanzierung der Renten ihrer Eltern und deren Altersgenossen verwendet. Die spätere eigene Rente wird dann wieder zu 100% von den Beiträgen der dann Erwerbstätigen bezahlt. Das sind aber die KInder der Rentenbezieher. Da sich aber die Renten an den früheren Erwerbseinkommen orientieren, die bei Eltern wegen der KInderziehung in der Summe meist geringer sind, erhalten kinderlose Rentner im Schnitt von den Kindern höhere Renten als deren Eltern.

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