Der Verband Familienarbeit e.V. unterstützt neben dem Deutschen Familienverband (DFV) den Einspruch von Eltern gegen das Ergebnis der Europawahl in Deutschland. Zur Begründung wird von den Eltern angeführt, dass ihr einjähriger Sohn bei der EU-Wahl keine Berücksichtigung erfahre, obwohl der Artikel 20, Abs. 2 GG bestimmt, dass „alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat.“
Das ist entscheidendes Prinzip unseres Rechtsstaates. Obwohl Kinder zweifelsfrei zum Volk gehören, finden sie im europäischen Wahlrecht bis zum 16. Lebensjahr keine Berücksichtigung, was durch eine entsprechende Erweiterung des Sorgerechts der Eltern leicht ermöglicht werden könnte.
In der Stellungnahme des DFV wird u.a. ausgeführt:
„Es ist naheliegend, dass der Wahlrechtsausschluss von Kindern (und Eltern in Stellvertretung) gravierende Folgen für die Zukunftsfähigkeit und Familienorientierung der Politik hat. Durch den demografischen Wandel wird sich dieses Problem in den kommenden Jahren sogar dramatisch verschärfen.“
Dem können wir als Verband Familienarbeit in der Sache einschließlich der Begründung in vollem Umfang zustimmen. Die vollständige Stellungnahme des DFV ist einzusehen unter dem Link:
https://www.deutscher-familienverband.de/einspruch-gegen-europawahl-stellvertretende-wahl/
Wir fordern andere Verbände auf, sich dieser Stellungnahme des DFV ebenfalls anzuschließen.
Erst wenn bei Wahlen die Interessen des ganzen Volkes beachtet werden, kann von einer echten Demokratie gesprochen werden.
Für den Inhalt: Der Vorstand des Verbandes Familienarbeit e.V.