Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung wird eine „Gleichstellung von Männern und Frauen bis 2030“ gefordert. Gemeint ist damit eine Gleichverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit. Aber selbst wenn eine Gleichverteilung dieser Arbeitsbereiche zwischen den Eltern gelänge, hätte das mit einer „Gleichberechtigung“ nichts zu tun. Die „unbezahlte Sorgearbeit“ für Kinder bliebe unverändert eine Sonderbelastung für Eltern, weil Erwachsene ohne Kinder keine „unbezahlte Sorgearbeit“ leisten müssen. Kinder sind aber die entscheidende Investition für die Renten der gesamten Generation. Sie kommt jedoch regelhaft den kinderlosen Erwerbstätigen in Form höherer Renten mehr zugute als den Eltern, weil sich der Rentenanspruch sachwidrig fast ausschließlich an der Erwerbsarbeit orientiert. Somit sind die Renten heute zu 100% von den nachfolgenden Kindern zu bezahlen, während die früheren Rentenbeiträge der Erwerbstätigen vollständig zur Rentenfinanzierung von deren Eltern verwendet wurden, sie stehen also für die Renten der Einzahler nicht mehr zur Verfügung.
Dieses System bedeutet eine Diskriminierung der elterlichen Leistung. Daran ändert eine Verteilung der Leistung auf beide Eltern nichts. Die „Gleichstellung“ ist also lediglich eine Scheinlösung, die von der Diskriminierung der Eltern ablenkt. – Die Nichtbezahlung der Betreuungs- und Erziehungsarbeit entsprach der früheren Gesellschaft, in der die alten arbeitsunfähig gewordenen Eltern wieder von ihren erwachsenen Kindern versorgt und betreut wurden. Das war eine Gegenleistung für den zuvor von den Eltern erbrachten Verzicht zugunsten ihrer Kinder.
Unser heutiges Sozialsystem hat die Versorgung der Rentner durch die nachfolgende Kindergeneration vergesellschaftet, aber die Kosten der Kinder weiter ganz überwiegend bei den Eltern belassen. Folge ist eine mit steigender Kinderzahl zunehmende Verarmung von Eltern und Kindern, sowie ein Rückgang des Kinderwunsches und damit eine Verringerung der Kinderzahl. Das führt mit zeitlicher Verzögerung zu Arbeitskräftemangel und zunehmendem Versagen von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und damit letztlich zum Versagen unserer Gesellschaft.
Damit ist es unbestreitbar, dass schon seit Langem energische Gegenmaßnahmen überfällig sind. Dazu gehört auch z.B., dass die Eltern gemäß Artikel 6 Abs. 2 GG nicht genötigt werden dürfen, ihre Kinder in den ersten drei Jahren in eine staatlich finanzierte Krippe zu geben. Der Wille der Eltern ist grundsätzlich vorrangig. Er ist vom Staat zu respektieren. Die Eltern sollten den Betrag, den der Krippenplatz kostet, selbst erhalten, um frei entscheiden zu können, ob sie den Krippenplatz oder die Eigenbetreuung finanzieren. Erst dann wären Eltern in der Gesellschaft wieder gleichberechtigt, weil ihre Erziehungsleistung ebenso wie die Erwerbsarbeit belohnt wird. Aber die „Gleichstellungspolitik“ täuscht nur über die echten Probleme hinweg. Zurück bleiben wieder die Eltern, die ihre Kinder betreuen. Und das sind wiederum meist die Frauen.