Nutzt die Erwähnung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ den Kindern?

Beitragsbild Kinderrechte

Nachdem Justizministerin Lambrecht (SPD) ihren ursprünglichen Vorschlag zur gesonderten Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz (GG) nicht durchsetzen konnte, hat sie laut Pressemeldungen in der Koalition für einen neuen Vorschlag Einigung erzielt. Dieser soll nun dem Bundestag vorgelegt werden. Er müsste mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden, um ins GG zu kommen. Die Formulierung soll Art 6, Abs. 2 ergänzen und lautet:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder“ sind in Art.1 GG, der die Würde des Menschen schützt, schon niedergelegt, weil Kinder unbestritten Menschen sind. Die weitere Erwähnung im ersten Satz obiger Formulierung hat keinen Mehrwert. Das gilt im Grunde für den ganzen Text.

Allerdings besteht bei einer gesonderten Aufführung von Kinderrechten die Gefahr, dass das staatlicherseits als Aufforderung begriffen wird, zu definieren, was ein „Recht auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten“ ist.  Bisher steht dieses Recht dem Staat nur zu, wenn die Eltern versagen. Erscheint aber der Staat gegenüber den Eltern als gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte, kann er die Eltern aufgrund seiner größeren Macht und seines Einflusses in den Medien aus ihrem Erziehungsrecht verdrängen. So könnte etwa eine Krippenbetreuung von U3-Kindern zum „Kinderrecht“ erklärt und so auch gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden.

Auch eine bessere Durchsetzung des „verfassungsrechtlichen Anspruchs von Kindern auf rechtliches Gehör“ ist nicht zu erwarten. So bleibt schon heute der kindliche Wille, nicht in einer Krippe abgegeben zu werden, der oft durch lautes Schreien kundgetan wird, meist unbeachtet. Hier tragen nicht nur die Eltern eine Verantwortung, sondern insbesondere der Staat, der Eltern durch eine die Eigenbetreuung diskriminierende Gesetzgebung nötigt, ihre Kinder in eine Krippe zu geben.

Die Rechte der Kinder zu stärken ist nur möglich, wenn Eltern als deren Sachwalter gestärkt werden. Sie können in der Regel besser als der Staat beurteilen, was für ihr Kind richtig ist. Dazu gehört die Entscheidung über die Art der Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren.

Konkret hieße das z.B.: Eltern von U3-Kindern erhalten grundsätzlich etwa 1000 €/Monat, die heute ein Krippenplatz den Staat kostet. Dann könnten Eltern frei entscheiden, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren. So können Eltern ihrer Erstverantwortung gerecht werden. Eine bloße Erwähnung von Kinderrechten ist da nutzlos.

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