aus der fh 1/2021 von Birgitta vom Lehn
Der Lockdown bringt es an den Tag: Papa und Mama sind für ihre Kinder die verlässlichsten Betreuer
Eltern, die beide erwerbstätig sind und sich wegen geschlossener Kitas, Schulen oder wegen Quarantäne selbst zuhause um ihre Kinder kümmern mussten, durften sich im zweiten Corona-Lockdown freuen: Sie bekamen eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent, eine sogenannte „Verdienstausfallentschädigung“, oder ein von der Krankenkasse ausgezahltes „erweitertes Kinderkrankengeld“, das 90 Prozent des ausfallenden Nettolohns ausmachte. So weit, so gut?
Klar, Eltern dürfen und sollen gegenüber kinderlosen Paaren beruflich und finanziell nicht noch mehr durch die Corona-Einschränkungen benachteiligt werden als dies ohnehin schon der Fall ist. Aber gilt dies nicht für alle Eltern? Was ist mit Müttern oder Vätern, die sich schon vor Corona bewusst für die Familienarbeit entschieden haben? Leisten sie jetzt nicht genauso viel wie die eigentlich erwerbstätigen, jetzt aber eben doch zu Hause bleibenden Mütter und Väter? Alle Eltern müssen in der Corona-Krise ihre Kinder bestmöglich versorgen und zuhause beschulen: nur die einen werden dafür bezahlt und die anderen nicht! Wo ist die Gewerkschaft, die dieses Unrecht anprangert? Warum wird hier stillschweigend eine Diskriminierung vorgenommen, nämlich – wieder einmal – des- oder derjenigen, der oder die immer schon den Hauptanteil der Sorgearbeit in der Familie leistete?
Die „Verdienstausfallentschädigung“ knüpft nahtlos an die Elterngeld-Ideologie an: Das Kind wird als Schadensfall definiert. Dieses Prinzip ist allerdings nicht ohne Hintergedanken gewählt, denn nur so kann man ja die entsprechenden staatlichen Betreuungsangebote Krippe, Kita und Ganztagsschule als alternativlose Entlastungsmöglichkeiten für Eltern verkaufen.
Dass man bei der Bewertung von Betreuung und Versorgung von Kindern aber nicht so schwarzweiß malen darf und kann, wie dies politisch vorgegaukelt wird, wissen Eltern selbst am besten. Welche Mühe, aber auch welche Freude bedeutet das tägliche Zusammenleben mit Kindern! Jeder Tag mit ihnen verläuft anders, jedes Kind ist verschieden: Eltern sind Flexi-Profis, die all dem immer wieder aufs Neue gerecht werden müssen, Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr und auch unabhängig davon, wieviel häusliche Betreuung sie nutzen.
Natürlich: Kinder kosten Zeit und Geld. Und da in unserer angeblich Freien Marktwirtschaft Zeit gleich Geld ist, kosten sie doppelt Geld. Richtig ist daher, Eltern, die zuhause bleiben und sich so um ihre Kinder kümmern, wie das Grundgesetz es ihnen in Artikel 6 Absatz 2 aufgetragen hat, für ihre familiäre Leistung zu entschädigen. Aber dann doch bitte alle Eltern, nicht nur Beidverdiener und Alleinerziehende! Gerade im Lockdown hat es sich wieder einmal gezeigt: Beruf und Familie lassen sich eben nicht so leicht miteinander vereinbaren, wie stets behauptet wird.
Keine Erzieherin, keine Lehrerin, keine Kranken- und Altenpflegerin würde ihre Leistung gratis anbieten. Für die häusliche Pflege der alten Eltern können erwachsene Kinder oder andere nahestehende Personen ein Pflegegeld von bis zu 900 Euro monatlich beziehen plus einen „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro, der dann etwa für eine Putzhilfe verwendet werden kann. Von jungen Müttern und Vätern wird derweil erwartet, dass sie ihre Pflege- und Betreuungsdienste am Kind – wer mehrere Kinder hat, ist sogar um ein Vielfaches mehr belastet – sowie sämtliche Haushaltsarbeiten irgendwie gratis und nebenbei erledigen. Mehr noch: ihre Familienarbeit wurde in den letzten Jahrzehnten derart kleingeredet, dass im medialen Diskurs statt Applaus nur Hohn und Spott übrig blieb für diese körperliche und mentale Schwerstarbeit.
Im Fachblatt „Journalist“ (Ausgabe Juli/August 2020) entlarvte die Reiseredakteurin und Kinderbuchautorin Gundi Herget in einem gründlich recherchierten, vier Seiten langen Essay „Von Eltern und anderen Extremisten“ das fatale „Elternbashing“ ihrer KollegInnen: „Der chronisch-verbale Beschuss von Eltern in den Medien ist unfair, gehässig, ärgerlich und auch unwahr.“ Und: „Es hat die Covid-19-Pandemie gebraucht, um die Helikoptereltern – vorübergehend? – vom medialen Radar verschwinden zu lassen und die Aufmerksamkeit auf weitaus gravierendere Probleme von Familien zu lenken. Eine gute Gelegenheit, um mit Helikopter-, Rasenmäher-, Höllen-, Extremisten- und sonstigen Elternzuschreibungen ganz aufzuhören und nach Corona gar nicht erst wieder damit anzufangen.“ Herget riet zur „Gegenprobe“: Was wäre, wenn man statt Eltern andere Bevölkerungsgruppen – Ausländer, Rentner, Frauen, Hundebesitzer – derart „vorführen und unter Beobachtung stellen“ würde bei „vermeintlichem Fehlverhalten“?
Zu den traurigen und unmittelbaren Folgen des jahrzehntelangen Elternbashings gehört neben der Einführung des staatlichen Elterngeldes (das Kinder schon von Geburt an in die Schublade von gut- oder schlechtverdienenden Eltern einsortiert), das das Erziehungsgeld (bei dem jedes Kind noch gleich viel wert war) ablöste, auch die unsägliche Verunglimpfung des staatlichen Betreuungsgeldes als Fernhalte-, Verdummungs- oder Herdprämie. Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in Krippe oder Kita gaben, sondern zuhause betreuen wollten, konnten zwischen 2013 und 2015 ein Betreuungsgeld von monatlich 150 Euro beantragen. Dass diese Summe nicht mal halb so hoch war wie die, die aktuell bei Pflegegrad 2 an die entsprechenden Pflegepersonen ausgezahlt wird, war kein Thema. Warum ist die häusliche Pflege von Oma und Opa unserer Gesellschaft mehr wert als die ihrer Enkel? Warum ist das „Ins-Heim-Geben“ negativ besetzt, das „In-die-Krippe-Geben“ positiv? Nachdem das Bundesverfassungsgericht die „Herdprämie“ wegen mangelnder Gesetzgebungskompetenz des Bundes wieder gekippt hatte, kündigte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer umgehend an, dieses wenigstens an Bayerns Eltern weiter zu zahlen. Auch in Sachsen gibt es für Eltern, die Krippen und Kitas nicht in Anspruch nehmen, noch ein Landeserziehungsgeld. In Thüringen wurde dies bereits wieder abgeschafft. Alle anderen selbstbetreuenden Eltern in deutschen Landen gucken seit dem Aus durch das oberste Gericht in die Röhre, weil das freiwerdende Geld wieder in die Krippenbetreuung gesteckt wurde. Wahlfreiheit nach dem Prinzip: „Vogel friss oder stirb!“
Übrigens: In Finnland, Norwegen und Schweden gibt es ein Betreuungsgeld. Und damit ausgerechnet in Ländern, die hierzulande gern für ihre fortschrittliche Gleichstellungs- und Schulpolitik gerühmt werden. Wir erinnern uns: nach Finnland zogen einst Heerscharen deutscher Pädagogik-Professoren, um im Pisa-Wunderland zu untersuchen, warum Bildung dort so gut funktioniert. Dass es nicht (nur) an kleinen Klassen und fehlenden Synchronisierungen von Fernsehfilmen lag, sondern womöglich auch und vor allem daran, dass jede zweite finnische Familie das Betreuungsgeld dem Krippenbesuch vorzog, wurde bei Berichten über das Pisa-Vorzeigeland in der Regel verschwiegen.
Zurück zur Entschädigungsregel in der Pandemie: Kommt uns diese nicht irgendwie bekannt vor? Was unterscheidet denn die „neue“ von der „alten“ Herdprämie? Richtig: im Grunde gar nichts. Beide Entschädigungszahlungen sollen Eltern finanziell unterstützen, damit sie zuhause bleiben und ihre Kinder betreuen können. Corona hat gezeigt, dass die elterliche Betreuungsleistung der staatlichen aufgrund ihrer Flexibilität weit überlegen ist und immer und überall abrufbar scheint. Da gibt es keine Fehlzeiten, Ausfälle, Streiks. Eltern müssen immer funktionieren, tagaus und tagein, an Wochenenden und im Urlaub. Das betrifft alle Eltern, egal ob allein- oder beidverdienend, allein- oder paarerziehend. Deshalb muss die Corona-Entschädigung natürlich auch an ALLE Eltern ausgezahlt werden und nicht nur an die ohnehin schon begünstigte Klientel der Beidverdiener.
Wie oft hat man in den letzten Monaten gehört, nach Corona würde sich einiges doch sicher dauerhaft ändern, da es sich in der Krise bewährt habe. Digitale Lern- und Arbeitsformen wie Homeoffice und Homeschooling gehören dazu. Auch die geräuschlos vollzogene Hybrid-Uni mit ihren teils virtuellen, teils realen Vorlesungen könnte ein solcher Dauerbrenner bleiben. Wie wäre es, auch das Potenzial von Familien neu auszuschöpfen und zu bewerten? Wäre es nicht an der Zeit, ein angemessenes staatliches Erziehungsgehalt zu zahlen für den Elternteil, der die Hauptaufgaben zuhause stemmt und sich für den Notfall – den Ausfall der staatlichen Betreuungsinstitutionen – bereithält? Und der oder die zudem dafür sorgt, dass die Kinder stabile Bindungsmuster entwickeln? Tun sie das nicht, muss die Gesellschaft später einen ungleich höheren Preis zahlen: die Entschädigungskosten für fehlende elterliche Liebe und Zuwendung fallen extrem hoch aus.
Das hat die 2019 veröffentlichte Langzeitstudie „The cost of love: financial consequences of insecure attachment in antisocial youth“ gezeigt, die im „Journal of Child Psychology and Psychiatry“ erschienen ist (https:// pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31495929/). Die Untersuchung konnte laut FAZ erstmals zeigen, welche immensen Sozialkosten Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten verursachen. Für Kinder, die trotz sicherer Bindung an die Mutter psychisch auffällig waren, seien insgesamt Kosten in Höhe von umgerechnet 8000 Euro aufgebracht worden. Kinder mit unsicherer Mutterbindung schlugen mit rund 12 000 Euro zu Buche. Für Kinder mit sicherer Bindung an den Vater waren nur vergleichsweise geringe Kosten nötig: rund 1600 Euro. War die Bindung an den Vater unsicher, war der Unterschied sehr viel größer: Rund 17 000 Euro kostete die Unterstützung dann – mehr als das Zehnfache. Hinzu kommt: Unsicher gebundene Mütter und Väter geben ihre Beziehungsmuster häufig an ihre Kinder weiter.
„Vieles geht da in die falsche Richtung“, erklärte Erzieherin Elke Meiners, die nach 40 Jahren Kita-Leitung in den Ruhestand wechselte, in einem Interview mit dem Bremer Weser-Kurier. Die Ausweitung der Betreuungszeiten etwa halte sie „familienpolitisch für falsch“. Längere Kita-Öffnungszeiten seien „nur im ersten Moment eine familienfreundliche Lösung: am Ende zerstören sie Familien“. Das Erziehungsgehalt für ALLE Eltern wäre die familienfreundlichere Lösung. Es muss endlich kommen. Wer mag, kann auch von „Entschädigung“ sprechen. Nur „Herdprämie“ sollte man sich besser verkneifen.
Danke für den tollen Bericht. Er öffnet hoffentlich vielen die Augen. Das Wort Diskriminierung trifft es relativ gut. So richtig habe ich noch nicht darüber nachgedacht. Aber es stimmt, care work ist Arbeit, die einfach nirgendwo Wertschätzung erhält.
Der Beitrag legt die Ideologie offen, die hinter unserem Elterngeldgesetz steckt. Die Betreuung eines Kleinkindes wird nicht als Arbeit gewertet, die einen Lohn erfordert, sondern als Wegfall von Arbeit wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Deshalb ist das Elterngeld als „Lohnersatz“ konzipiert, was die Arbeit der Eltern zur „Nichtarbeit“ erklärt und damit zusätzlich abwertet. Das zeigt – auch unabhängig von Corona – die Kinderfeindlichkeit des Elterngeldgesetzes. Nicht der Nutzen für das Kind ist der Maßstab, was wünschenswert wäre, sondern der vermeintliche Verlust für die Eltern. Dagegen sollte auch für die Eltern die Betreuung ihres Kindes als Gewinn verstanden werden . Daraus folgt die Notwendigkeit eines Lohns und nicht die Entschädigung für einen „Schaden“.