Nach den eidg. Abstimmungen – Mutterschaftsurlaub

Am 27.09.2004 veröffentlichte die Schweizer Nachrichtenagentur sda folgende Meldung:
Nach den eidg. Abstimmungen – Mutterschaftsurlaub
Genf muss eine neue Lösung finden

Bern (sda) Für etwa die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen in der Schweiz
bedeutet der neue Mutterschaftsurlaub eine Verbesserung ihrer Situation. In
Genf indes wird nun diskutiert, wie der Wechsel zum neuen System ohne
Verluste für die Frauen erfolgen kann.

Von den 1,6 Millionen erwerbstätigen Frauen sind 1,2 im Alter, in dem sie
Kinder bekommen können. Seit Sonntag können sie im Falle einer Mutterschaft
auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zählen.
Für knapp die Hälfte der erwerbstätigen Frauen bedeutet die neue Regelung
eine Verbesserung. Aktuell sind rund 700 000 nur mit dem Artikel 324a des
Obligationenrechts abgesichert. 500 000 Frauen haben auf Grund eines GAV
eine bessere Absicherung, 400 000 dank speziellen Lösungen im Rahmen des
öffentlichkeitsrechts.

Während des Abstimmungskampfes erwähnte niemand, dass die Leistungen
derjenigen Frauen reduziert werden, die bis anhin eine bessere Absicherung
hatten. Die Gewerkschaften gingen nicht davon aus, dass die entsprechenden
Arbeitgeber ihre Leistungen nach einem Ja zum Mutterschaftsurlaub reduzieren
würden.

Arbeitgeber können 100 Millionen einsparen
Unternehmen, die eine Versicherung für die Mutterschaft von Angestellten
abgeschlossen haben, können ihre Prämien nun neu verhandeln. Die Arbeitgeber
können mit dem eingesparten Geld, laut Bundesamt für Sozialversicherung
(BSV) rund 100 Millionen Franken, grundsätzlich machen, was sie wollen.
Allerdings dürfte es Diskussionen um die Verwendung des Geldes geben. Die
Gewerkschaften werden sich dafür einsetzen, dass das es für Zusatzmassnahmen
zu Gunsten von Frauen oder Familien eingesetzt wird. Dies erklärte Nathalie
Imboden vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund am Montag gegenüber der
Nachrichtenagentur sda.

Die Debatte dürfte in Genf bald aufkommen, dem einzigen Kanton der Schweiz,
der bereits über eine Mutterschaftsversicherung verfügt. "Das kantonale
Gesetz wird ausser Kraft gesetzt", bestätigte der Genfer Regierungsrat
Pierre-François Unger eine Meldung der "Tribune de Genève" vom Montag.

Mehr Familienzulagen
Der Regierungsrat wird verschiedene Lösungen prüfen, wie etwa einen
Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen mit verbesserten Familienzulagen. "Das
kantonale und das nationale System parallel weiterzuführen, ist nicht
möglich", sagte Unger. "Kosten von 4 Millionen Franken für die
Administration und 7 Millionen für die Leistungen – das wäre höchst
ineffizient".
Der Westschweizer Arbeitgeberverband sieht das gleich: "Das gleichzeitige
Bestehen der Systeme ist zu teuer", sagte ihr Präsident Michel Barde. Die
Arbeitgeber wollten die Situation aber nicht ausnutzen. "Die Familienzulagen
sollen neu komplett von den Arbeitgebern bezahlt und nicht wie bis anhin
unter den Sozialpartnern aufgeteilt werden".

Ab Juli 2005 in Kraft
Auf Bundesebene dürfte der Mutterschaftsurlaub im Juli des nächsten Jahres
in Kraft treten, wie Bundesrat Couchepin am Sonntag erklärt hatte. Das
genaue Datum der Inkraftsetzung muss vom Gesamtbundesrat noch festgelegt
werden.
Die notwendigen Verordnungen werden von den betroffenen Bundesämtern in die
interne Vernehmlassung geschickt, präzisierte Beatrix De Cupis,
Bereichsleiterin für die Sozialleistungen beim BSV.

Copyright SDA

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert