Familienbund der Katholiken befürwortet Wahlrecht von Geburt an

Am 14. November 2004 sprach sich die Bundesdelegiertenversammlung für ein Wahlrecht von Geburt an aus.
Stellungnahme zum Wahlrecht von Geburt an ("Familienwahlrecht")
Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung des
Familienbundes der Katholiken

Der Familienbund der Katholiken befürwortet den Gedanken eines Wahlrechts von Geburt an. Er hält es für ungerechtfertigt, dass Staatsbürger wegen ihres Alters von dem wichtigsten Element der politischen Partizipation ausgeschlossen werden.

Der Familienbund spricht sich dafür aus, dass jeder Staatsbürger von Geburt an das Wahlrecht haben soll. Im Fall der Kinder soll es von deren gesetzlichen Vertretern, in der Regel also den Eltern, stellvertretend ausgeübt werden. Der Familienbund begrüßt den Vorstoß einer interfraktionellen Gruppe von Bundestagsabgeordneten, das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz entsprechend zu ändern.

Dem Familienbund ist einerseits bekannt, dass juristische Fachkreise die Zulässigkeit einer Stellvertretung beim Wahlrecht kontrovers diskutieren. Er hat Experten angehört, die befürwortende Argumente vorgetragen haben; andere haben dagegen ablehnende Positionen vorgetragen. Es steht außerhalb der Möglichkeiten des Familienbundes, diese verfassungsrechtliche Streitfrage definitiv zu entscheiden. Andererseits steht es jedem Staatsbürger frei, die Zulässigkeit der Wahlrechtsreform ultimativ vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, sollte es einmal zu den angestrebten Gesetzesänderungen kommen.

Im Hinblick auf die Verfassung erinnert der Familienbund aber auch daran, dass das Bundesverfassungsgericht eine ganze Reihe von Gesetzen beanstandet hat, die Familien bei der Besteuerung, bei der Stellung im Rentensystem und bei den Abgaben zu den Sozialversicherungssystemen verfassungswidrig behandeln. Verfassungswidrigkeiten gegenüber Familien sind zu einem kennzeichnenden Merkmal der deutschen Gesellschaftspolitik geworden. Sie sind eine Ursache der zunehmenden Armut von Kindern. Der Verband hat zudem erlebt, wie die zuständigen Staatsorgane regelmäßig zögernd, unwillig und minimalistisch die entsprechenden Urteile zur Abstellung des Unrechts befolgt haben. Als aktuelles Beispiel verweist er auf die Umsetzung des Urteils zu den Pflegeversicherungsbeiträgen von Eltern. Die resultierende Nachteilhaftigkeit von Elternschaft ist eine maßgebliche Ursache des Demographischen Wandels, der nicht nur die sozialen Sicherungssysteme schwächt, sondern darüber hinaus das Sozialstaatsgebot nach Art. 20 GG immer schwerer umsetzbar macht.

Es ist heute nötiger denn je, der übervorteilung der Familien, insbesondere aber der nachwachsenden Generation, in den sozialen Sicherungssystemen, bei der Staatsverschuldung etc. Einhalt zu gebieten. Hier wird die junge Generation langfristig mit Entscheidungen belastet, ohne bei diesen Entscheidungen politisches Gewicht zu haben. Das verstößt einerseits gegen das Interesse der Kinder, erschwert zudem andererseits eine nachhaltige zukunftsweisende Politik. Es ist dringend erforderlich, die Rechte der Kinder gerade bei langfristig wirksamen Entscheidungen besser zu sichern. Zudem muss das Bewusstsein wachsen, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft sind.

Vor diesem Hintergrund plädiert der Familienbund für das Wahlrecht von Geburt an.
Beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken bei ihrer Tagung vom 12. bis 14. November 2004 in Immenreuth (Ldkr. Tirschenreuth/ Oberpfalz).

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