Kindergeld gehört den Eltern

Rückerstattung verfassungswidriger Elternbesteuerung – Keine Bilanztricks bei KiTa-Finanzierung!

Pressemitteilung des Familienbundes der Katholiken, Landesverband Bayern vom 20.11.2006
München – Der Familienbund weist darauf hin, dass das Kindergeld im Wesentlichen den Eltern gehört und eine Rückzahlung verfassungswidriger Besteuerung der Eltern ist. Deshalb kann es nicht zur Finanzierung von Kindertagesstätten umgewidmet werden. Er widersprach damit Ideen des Bundesfinanzministers und des NRW-Familienministers Laschet.

Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: "Zwei Drittel des Kindergeldes – 20 von 30 Milliarden Euro – sind nur Erstattung der verfassungswidrigen Besteuerung der Eltern." Der Staat besteuere Eltern genauso wie Kinderlose. Dadurch kassiere der Staat bei den Eltern jährlich allein 20 Milliarden EURO Steuern auf die Einnahmen, die Eltern zur Finanzierung des Existenzminimums der Kinder benötigten. Diese Besteuerung hat das Bundesverfassungsgericht verboten. Der Staat hat sie dennoch fortgesetzt, zahlt die verfassungswidrig eingezogenen Steuern aber als "Kindergeld" an die Eltern zurück.

Wegen der steigenden Lebenshaltungskosten steige die Höhe des kindlichen Existenzminimums und damit die Höhe der verbotenen Besteuerung des Existenzminimums. Deshalb müssen die Steuerrückzahlungen an die Eltern steigen – also das Kindergeld.

Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: "Die momentane Kindergeld-Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Staat die wachsende Beute aus der verfassungswidrigen Besteuerung der Eltern zur KiTa-Finanzierung verwenden könnte."

Der Familienbund lehnt es ab, scheinbare familienpolitische Wohltaten aus einer verfassungswidrigen Besteuerung der Eltern zu finanzieren. Schroeter: "Das sind billige Taschenspielertricks. Wenn der Staat etwas Gutes für Kinder tun will, dann gefälligst mit seinem eigenen Geld und nicht durch verfassungswidrige Besteuerung der Eltern."

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