Pressemitteilung von TERRE DES FEMMES vom 17. Nov. 2006
In Wiesbaden wurde am Donnerstag eine 24-jährige Türkin von ihrem Ehemann erstochen. Die vierjährige Tochter musste die Tat mit ansehen.
Die junge Frau ist nach Familienstreitigkeiten von ihrem getrennt lebenden Ehemann ermordet worden. Mehrere Zeugen sollen beobachtet haben, wie der Ehemann mehrmals auf seine Frau eingestochen hat und anschließend mit der gemeinsamen Tochter floh. Er wurde noch am selben Abend festgenommen.
Die 24-Jährige hatte sich von ihrem Mann getrennt und im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ein Annäherungsverbot gegen ihn verhängen lassen. Offenbar war es schon vor der Tat zu gewalttätigen übergriffen gekommen, bei der Polizei war der Mann bereits bekannt. Die geltenden Gesetze reichten jedoch nicht aus, die Frau zu schützen.
Dieses Verbrechen ist kein Einzelfall. "Das Gewaltschutzgesetz kann nur dann das Opfer schützen, wenn sich der Täter von den Sanktionen abschrecken lässt", so Serap Altinisik, Leiterin der Kampagne gegen Häusliche Gewalt bei TERRE DES FEMMES. "Nicht selten allerdings setzen sich die Täter über die gerichtlichen Schutzanordnungen hinweg. So stellen sie der Frau weiterhin nach, bedrohen oder misshandeln sie. Bis die Polizei kommt, sind sie häufig schon weg." Altinisik verweist darauf, dass dringend weiterführende Maßnahmen notwendig sind, um die Opfer zu schützen. "Ein erster Schritt wäre die so genannte "Deeskalationshaft", wie sie im neuen Stalking-Gesetz vom Bundesrat vorgesehen ist. Wenn schwere übergriffe bis hin zum Mord drohen, kann der Agressor künftig in Haft genommen werden. Somit könnte die Gewaltspirale durchbrochen werden, noch bevor etwas passiert." Allerdings reiche das nicht aus, so Altinisik. So müsste z. B. die Polizei noch intensiver zu dem Thema Häusliche Gewalt geschult werden sowie das neue Modell der "Täteransprache" durch die Polizei bundesweit durchgesetzt werden.
Erst im Oktober wurde die 24-jährige Irakerin Sazan B. von ihrem Ex-Mann ermordet – an dem Tag, als sie sich scheiden lassen wollte. Auch Sazan B. hatte es "gewagt", sich gegen die häuslicher Gewalt zu wehren, hat ihn aus der gemeinsamen Wohnung verweisen lassen und ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Auch in diesem Fall war der Mann wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung der Polizei bekannt.
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TERRE DES FEMMES, Serap Altinisik, Tel. 07071/79 73-26, oder
Myria Böhmecke, E-Mail: eilaktion@frauenrechte.de, Tel. 07071/79 73-14
TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen, die durch Aktionen, öffentlichkeitsarbeit, Einzelfallhilfe, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung unterdrückte Frauen unterstützt. Schwerpunktthemen sind u. a. Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrenmord, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Geschäftsstelle befindet sich in Tübingen. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de