Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz fordert eine geschlechtergerechte Rentenreform

Der Arbeitskreis "Frauen und Rente" erarbeitete unter Mitwirkung von Christine Bergweiler (Juristinnenbund) und Wiltraud Beckenbach (dhg-Verband der Familienfrauen und -männer) beim Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz ein Papier mit der Forderung nach einer geschlechtergerechten Rentenreform.
Es war gleichzeitg Grundlage für einen Antrag an die Konferenz der Landesfrauenräte in Wiesbaden vom 10.-12.9.04. Der Antrag wurde angenommen und ist jetzt eine Forderung der Konferenz der Landesfrauenräte an die Regierung.

Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz fordert eine geschlechtergerechte Rentenreform

Der Arbeitskreis "Frauen und Rente" des Landesfrauenrats Rheinland-Pfalz hat sich in mehreren Sitzungen mit dem bestehenden deutschen Rentensystem im Hinblick auf den aktuellen Regierungsentwurf eines Alterseinkünftegesetzes befasst und stellt in seiner Abschlusstagung vom 18.6.2004 folgende Forderungen:

1. Stärkere Anerkennung der Kindererziehung durch zusätzliche Rentenbeitragszeiten.
Allen Müttern müssen mindestens drei Jahre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden statt der ungerechten Unterscheidung von Geburten bis und nach 1992.

2. Ausbau eigenständiger Rentenanwartschaften von Frauen.
Elternzeit, Teilzeitarbeit und geringe Entlohnung lassen die Rentenansprüche aus eigener Arbeit sinken. Die Finanzierung von Kindererziehungszeiten in der Rente ist aus Steuermitteln zu leisten, denn Kinder kommen der gesamten Gesellschaft zugute und sind somit von allen zu finanzieren.

3. Private Zusatzversorgung muss sich positiv für Frauen auswirken, bezahlbar sein und die überwiegend schlechte Einkommenssituation von Frauen berücksichtigen.

4. Einheitliche Prämien für Frauen und Männer (Unisextarife) für alle privaten Zusatzversicherungen.

5. Ablösung der bisherigen Hinterbliebenenversorgung durch einen rentenrechtlichen Beitragsausgleich innerhalb der bestehenden Ehe; insbesondere sind eigene und abgeleitete Beiträge bei der Rentenberechnung gleich zu behandeln.

Abschließend fordert der Arbeitskreis "Frauen und Rente" des Landesfrauenrats Rheinland-Pfalz die Regierung auf, durch maßvolle Umverteilung ohne zusätzliche Bundesmittel ein Rentengesetz zu erarbeiten, welches Frauen im Alter aus dem Armutsbereich herausführt.

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