Der Arbeitsbegriff zwischen links und rechts

Beitragsbild: Symbolische Darstellung Familien vor Gericht

 

von Dr. Johannes Resch in der fh 2/2021 

Die Zuschreibungen von links und rechts in der Politik sind nicht willkürlich, sondern historisch gewachsen. Sie gehen zurück auf die Sitzordnung in der französischen Nationalversammlung nach der Revolution 1789. Die Revolutionäre saßen links und rechts die Konservativen, die mehr die bisherige Gesellschaft vertraten. Das galt dann auch für die deutsche Nationalversammlung von 1848: links die republikanisch orientierten Abgeordneten, rechts die Vertreter der Monarchie. Im Reichstag des Deutschen Reiches und der Weimarer Republik war das ähnlich. Und schließlich im heutigen Bundestag: Links die „Linken“, dann die SPD, die Grünen, die CDU/CSU, die FDP und rechts die AfD.

Der Bezug zum Arbeitsbegriff bekam auf der linken Seite unter Karl Marx um die Mitte des 19. Jahrhunderts eine besondere Bedeutung. Er thematisierte die Beziehung der damaligen Arbeiter zu ihren industriellen Arbeitgebern. Dieses Verhältnis war dadurch gekennzeichnet, dass viele Arbeiter in großer Armut lebten, während die Fabrikbesitzer großen Reichtum anhäuften. Diese Tatsache wurde von Marx als „Ausbeutung“ bezeichnet und der Klassenkampf ausgerufen. Im Vordergrund stand dabei die Lohnarbeit, weil nur diese einen direkten Arbeitgeber hatte. Die herkömmlichen Arbeitsformen der Handwerker, Bauern, Geschäftsleute usw. hatten keinen direkten Arbeitgeber und hatten für die Marx’sche Theorie vom notwendigen Klassenkampf nicht die zentrale Bedeutung.

Bei den „rechten“ mehr in der Vergangenheit wurzelnden politischen Kräften stand eher der Arbeitsbegriff der Selbständigen im Vordergrund. Sie verkauften ihre Produkte im Gegensatz zu den Arbeitern direkt an ihre Kunden. Sie sahen den politischen Gegner eher im Steuern eintreibenden Staat.

Nun gab es neben der Arbeit der Selbständigen und der Lohnarbeit schon immer eine dritte Arbeitsform, nämlich die für eigene Kinder und pflegebedürftige Angehörige geleistete Arbeit innerhalb der Familie, die als „Familienarbeit“ definiert werden kann. Da gab es weder Arbeitgeber noch zahlende Kunden. Dieser Arbeit stand keine sofortige Bezahlung gegenüber. Sie geschah aber trotzdem nicht „um Gottes Lohn“. Die Wertschöpfung aus der Erziehung von Kindern zahlte sich im Wesentlichen dadurch aus, dass die Eltern im Alter und bei Krankheit von den inzwischen erwachsen gewordenen Kindern versorgt wurden. Die Mehrheit der Eltern konnte kaum Ersparnisse bilden, von denen ein Leben im Alter finanzierbar gewesen wäre.

Wer keine Kinder hatte – egal aus welchem Grund – sparte die erheblichen Kinderkosten und musste diese sparen, wenn er im Alter vergleichbar gesichert sein wollte. Es gab also nur zwei Wege einer Alterssicherung: entweder die Erziehung von Kindern oder das Ansparen von Vermögen. Zumindest galt das für die breite Mittelschicht. Nur die Reichsten konnten sich beides leisten. Und nur die Ärmsten konnten sich beides nicht leisten.

Die Familienarbeit wurde sowohl von linken Denkern wie Karl Marx als auch von den Meinungsführern der Selbständigen ignoriert. Das war auch nachvollziehbar, weil diese Arbeit keine Beziehung zu einem Arbeitgeber oder zu Kunden hatte. Die Wertschöpfung zahlte sich vielmehr, wie oben bereits beschrieben, innerhalb der Familie aus, wenn auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.

Allerdings wird schon bei Marx eine Höherbewertung der Erwerbsarbeit gegenüber der Familienarbeit erkennbar, da er die öffentliche Kinderbetreuung befürwortete, damit auch die Frauen ihre volle Arbeitskraft auf dem Erwerbsarbeitsmarkt nutzen könnten. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich auch bei Marx das männlich geprägte Denken durchsetzte, das die traditionell weiblich konnotierten Tätigkeiten wie Kinderbetreuung als weniger wichtige Aufgaben ansah, weil sich der „Ertrag“ erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung einstellte. Leider wurde dieser Maßstab in der Folge auch von der Mehrheit der Frauenbewegungen übernommen, die eine Gleichberechtigung der Frauen durch eine gleiche Teilnahme am Erwerbsleben anstrebten. Damit wurde die Überbewertung der Erwerbsarbeit gegenüber der Familienarbeit auch ideologisch verfestigt.

Eine echte Abwertung der Familienarbeit in der wirtschaftlichen Wirklichkeit erfolgte dann unter Bismarck durch Einführung einer Rentenversicherung, die sich fast ausschließlich an der Erwerbsarbeit orientierte, obwohl die Renten einer Generation von der nachfolgenden Generation, also von den Kindern der jeweiligen Rentnergeneration zu bezahlen waren. Diese Reform war schon im Ansatz eine Enteignung der Eltern, weil Eltern in der Regel wegen ihrer geringeren Erwerbsarbeit gegenüber den Kindern weniger Ansprüche erwarben als ihre kinderlosen Nachbarn.

Nun war der Effekt der Bismarck’schen Reformen noch sehr begrenzt: Sie galt zunächst nur für die Arbeiter, die damals noch eine Minderheit waren. Die Renten waren im Vergleich zu heute sehr gering. Ein Rentenanspruch bestand erst ab dem 70. Lebensjahr bei einer Lebenserwartung, die damals um die 50 lag. Damit wurde das Rentenalter nur von einer Minderheit erreicht. Aber immerhin: Die Aufwertung der Lohnarbeit fand die Zustimmung der „Linken“. Und die „Rechten“ profitierten von der Beruhigung an der Klassenkampffront.

Ein großer Sprung erfolgte dann durch die „große Rentenreform 1957“ unter Adenauer. An der Erwerbsbindung der Renten wurde nicht gerüttelt. Die Renten wurden aber massiv erhöht und galten inzwischen auch für Angestellte und damit für die große Mehrheit der Arbeitnehmer. Wieder erfolgte Beifall von links. Und wieder freuten sich die „Kapitalisten“ über den sozialen Frieden. An die Auswirkungen für die Familien wurde von den politisch Verantwortlichen nicht gedacht. Die Warnung von Fachleuten, wie Oswald von Nell-Breuning, wurden in den Wind geschlagen. Wilfrid Schreiber, auf dessen Vorschlag das Umlagesystem im Rentenrecht zurückgeht, hatte von vornherein darauf hingewiesen, dass das System auf Dauer nur funktionieren kann, wenn ein vergleichbares Umlagesystem für die Kinderkosten geschaffen wird.

Besonders diese Rentenreform hat die Bedeutung verschiedener Arbeitsformen tiefgreifend verändert. Die Wertschöpfung aus der elterlichen Erziehungsarbeit kam jetzt nicht mehr als „Rendite“ nur den Eltern, sondern sogar bevorzugt den kinderlosen Erwerbstätigen zugute. Eltern mussten weiterhin wegen ihrer Kinder umfangreich Verzicht leisten, konnten aber im Alter oder bei Krankheit weniger profitieren, als wenn sie keine Kinder gehabt hätten. Der Familienlastenausgleich, der ursprünglich als Entschädigung für die Leistung der Eltern gedacht war, blieb in kläglichen Anfängen („Kindergeld“) stecken.

Rückblickend ist festzustellen, dass „männliche Denker“ von links und rechts (von Marx bis Adenauer) der Familie großen Schaden zugefügt haben. Das ist ablesbar nicht nur in Form zunehmender Konflikte zwischen den Eltern, die die wirtschaftlichen Nachteile verkraften müssen, und einer zunehmenden relativen Verarmung besonders von kinderreichen Eltern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft, sondern auch am Geburtendefizit. Die Fruchtbarkeitsziffer sank jeweils nach der Rentengesetzgebung Bismarcks und Adenauers deutlich mit jeweils einer Verzögerung von ca. 10 Jahren und gefährdet inzwischen schon längst den Bestand unseres Sozialsystems. Aber die Steuergelder, mit denen die Defizite aufgefüllt werden sollen, müssen ebenso von der nachwachsenden Generation erwirtschaftet werden und können daher das grundsätzliche Problem nicht lösen. Eine Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung auf Beamte und Selbständige ist in einem Umlagesystem an sich selbstverständlich, da Eltern und Kinder oft nicht der gleichen Berufsgruppe angehören. Aber der eigentliche Konstruktionsfehler unseres Systems, der im Fehlen eines gleichwertigen Umlageverfahrens für die Kinderkosten besteht, kann so nicht korrigiert werden. Auch kann von den Verbänden der Selbständigen nicht erwartet werden, dass sie ihre besser funktionierenden Rentensysteme zugunsten des grundsätzlich fehlerhaften gesetzlichen Systems aufgeben. Erst ist die gesetzliche Versicherung auf eine seriöse gerechte und funktionsfähige Grundlage zu stellen, bevor den Selbständigen eine Einbeziehung zuzumuten ist.

Trotzdem: Wer sich heute für die gleichberechtigte Bewertung der elterlichen Erziehungsarbeit einsetzt, statt die einseitige Finanzierung von Kinderkrippen und Ganztagsschulen gutzuheißen, wird von den „Linken“ in die rechte Ecke gestellt. Wer die Enteignung der Eltern durch unser gesetzliches Sozialsystem kritisiert, wird andererseits von konservativer Seite schnell als „materialistisch“ diffamiert und einer „linken“ Ideologie bezichtigt. Eine sachliche Diskussion wird weder von links noch von rechts geduldet. Der Auftrag des Grundgesetzes „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung […]“ ist zur inhaltslosen Phrase verkommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert