Vorab veröffentlicht
Ein Beitrag von Helga Vetter
Die Entscheidung machte keine großen Schlagzeilen:
Am Abend des 2. Juni 2005, die Reihen hatten sich schon gelichtet, lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit den parteiübergreifenden Antrag zur Einführung eines Wahlrechts von Geburt an ab.
Die Argumente der Gegnerinnen sind schwer nachvollziehbar. Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen, vertritt die Meinung "dieses Kinderwahlrecht ist ein Scheinrecht, eigentlich ein Recht für Eltern". Beatrix Philipp, CDU, sagte, dass sie glaube, die Eltern würden dann so wählen, wie sie selbst wählen – und das sei kein Wahlrecht für Kinder.
Es stellt sich die Frage, wer sonst als die Eltern ist in erster Linie geeignet und gefordert, für die Rechte der Kinder einzutreten? So lange für die Kinder in vielen Bereichen des Lebens Entscheidungen getroffen werden müssen, tun dies die Eltern im Bewusstein ihrer Verantwortung für ihre Kinder und mit der Absicht das Beste für ihre Kinder zu erreichen. Das gilt auch, wenn sie eine Wahlentscheidung treffen (könnten). Politische Weichenstellungen für die Zukunft der Kinder durch eineÄnderung des Wahlrechts erreichen zu können, ist von der Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten nicht gewollt. Warum? Haben so viele von ihnen keine Kinder, so dass sie sich in die Situation der Familien gar nicht mehr hineindenken können? Ist das Misstrauen Eltern gegenüber so groß, dass ihnen keine verantwortungsvolle, kluge Entscheidung zugetraut wird?
Hingegen findet Antje Vollmer, Die Grünen, es ungerecht, dass ein Fünftel des Staatsvolkes, die unter Achtzehnjährigen, von Wahlen ausgeschlossen ist. Ich schließe mich Klaus Haupt, FDP, Mit-Initiator der fraktionsübergreifenden Initiative zur Einführung des Wahlrechts an: "Wir sind keine Traumtänzer, müssen da noch dicke Bretter bohren". Damit hat unser Verband ja schon langjährige Erfahrung gesammelt.
siehe auch: "Familienarbeit heute" Jubiläumsausgabe S. 53, "Familienarbeit heute" 4/2003, "Familienarbeit heute" 3/2002