Ein Vorabdruck aus der Ausgabe 1/2005
Ein Beitrag von Monika Bunte
Mit einer Zwanzigzeilenmeldung fing es Ende 2002 an: unser Engagement bezüglich der Stichtagsregelung, die für ab 1992 geborene Kinder drei Babyjahre vorsieht,
hingegen nur ein Babyjahr für vor dem Stichtag 1.1.1992 Geborene. – In Heft 4/2003 informierten wir dann gründlicher über den Protest des Familienbundes der Katholiken vor allem im Bistum Trier, wo der langjährige Vorsitzende des Familienbundes Alfred Rollinger die Sache voran trieb.
Auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 lernten wir bei der Standarbeit aufs Neue die Erbitterung der älteren Mütter kennen, und wir sahen die Erleichterung, als sie sich in den Protest gegen die Stichtagsregelung einbringen konnten.
Und nun? Am 21.10.2004 – zugestellt Mitte Dezember – hat die Fünfte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts das so genannte "Leere Blatt" geschickt. Das heißt, die Verfassungsbeschwerde von Rose-Dore Rollinger und die parallel dazu angekommenen Beschwerden wurden zur Verhandlung nicht angenommen. "Nicht hinreichend dargetan" und "nicht näher dargelegt" lauteten die einfühlsamen Floskeln des Gerichts, das die Akten der Vorinstanzen kaum gelesen haben dürfte.
Ich habe immer gedacht, unsere Justiz als Dritte Gewalt im Staat sei unabhängig, aber jetzt neige ich eher zu der Ansicht, die Dritte Gewalt orientiert sich an der Kassenlage. – Rollinger schreibt an die Mitstreitenden: "Leider müssen wir diese mit Mütter verachtendem Unrecht getränkte Entscheidung hinnehmen. Wir haben einen großen Teil unserer Hoffnung verloren."
Liebe Mitglieder des Verbandes der Familienfrauen und -männer, liebe engagierte und Interessierte, mit denen ich seit zwei Jahren wegen der Stichtagsregelung Kontakt hatte: am besten lesen Sie noch einmal die überschrift: Schluss-aus-basta-amen. Das tut mir leid.