9 Monate Erfahrung mit Hartz IV – 9 Monate Chancen und Risiken für Frauen – Ausgabe 2005/4

Ein Beitrag von Wiltraud Beckenbach

Johannes Henrich, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße, informierte uns im Rahmen der diesjährigen JHV über Einzelheiten zum Arbeitslosengeld II (Alg II), dem sog. Hartz IV-Gesetz. Mein Beitrag ist eine Mischung aus seinen Informationen und von mir gesammeltem Material.
Ursprünglich sollte mein Bericht vor allem die Benachteiligungen für Frauen, insbesondere für Familienfrauen aufzeigen. Alg II ist aber "geschlechtsneutral". Die Schlechterstellung von Frauen in ihrer Versorgung begründet sich durch die bekannten strukturellen Bedingungen. Nach wie vor haben sie die familienbedingten Lücken in der Erwerbsbiografie durch Kindererziehung oder Pflegearbeit. Sie sind überproportional in Teilzeit erwerbstätig und/oder arbeiten in schlechter bezahlten sogenannten Frauenberufen, von der immer noch vorhandenen Lohndiskriminierung ganz zu schweigen.

Im Gegensatz zum Alg I spielt beim Alg II früheres Einkommen keine Rolle. Häufiger als Männer erhalten Frauen – selbst wenn sie lange erwerbstätig waren – kein Geld, weil ihre Partner zuviel verdienen. Sie werden als Berufsrückkehrerinnen und Langzeitarbeitslose aufgrund fehlender Bedürftigkeit nicht gefördert. Hierzu liegt der Bundesregierung die Forderung der diesjährigen Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) nach Rücknahme dieser Bestimmung vor. Sich unter diesen Bedingungen eine eigenständige Absicherung für das Alter aufzubauen, ist fast unmöglich.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße (ARGE) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße hat 74 MitarbeiterInnen und betreut rund 8.300 Personen im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Von den Erwerbslosen sind 52% ohne Ausbildung, der Ausländeranteil beträgt 12-14%.

Da vor allem Schulabschlüsse bei Einstellungen eine wichtige Rolle spielen, hat Rheinland-Pfalz spezielle Angebote für Frauen unter 25 Jahren aufgelegt. Fehlende Abschlüsse sollen anhand spezieller Schulungen nachgeholt werden. Im Bereich der ARGE konnten im Bad Dürkheimer Raum bisher insgesamt 380 Arbeitsgelegenheiten – so genannte 1-Euro-Jobs – vermittelt werden. Ein Drittel davon wurde mit Frauen besetzt.

Bundesweit beziehen 4,8 Millionen Menschen Gelder aus Alg II. Davon sind 2,7 Millionen erwerbslos, 2,1 Millionen arbeitssuchend, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik enthalten. 2 Millionen Menschen erhalten derzeit Arbeitslosengeld I (aus der Arbeitslosenversicherung).

Die Erfahrung der MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit in den vergangenen neun Monaten hat gezeigt, dass mehr Gestaltbarkeit, Verwaltungsvereinfachung und Eigenentscheidung die Arbeit für alle leichter machen würde, wobei die erhobenen Daten unerlässlich sind, die Erhebung aber auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Darunter leidet die wichtige Vermittlungsarbeit. So kritisiert der Deutsche Caritasverband in seiner Zeitschrift u.a. den Betreuungsschlüssel von 1:75, der laut Bundesagentur für Arbeit derzeit für das Fallmanagement bei Jugendlichen gelten soll.

Zur Begriffsklärung:
· Alg II-EmpfängerInnen sind alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65, die mehr als 3 Stunden am Tag einer Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachgehen können, sowie nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Sozialgeld).
· Sozialgeld (früher Sozialhilfe) nach SGB XII oder Grundrente erhalten alle diejenigen, die nicht erwerbsfähig sind bzw. das 65. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin auf öffentliche Hilfen angewiesen sind. Die Regelsätze aus Alg II (West) betragen: für Alleinstehende 345 Euro, für Kinder bis 14 Jahre 207 Euro, für 14-18jährige 276 Euro. Zwei Erwachsene in einem Haushalt erhalten 311 Euro (90% von 345 Euro). Die Beträge werden zusätzlich zur Miete gezahlt. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Alleinerziehende haben nach § 21 Abs.3 einen Mehrbedarfsanspruch.

· Der für viele Frauen als Reizwort bekannte Begriff Haushaltsvorstand existiert im Alg II nicht mehr. Es wird von einer
Bedarfsgemeinschaft gesprochen. Zu ihr gehören die oder der erwerbsfähige Hilfebedürftige, dessen Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner, sowie die im Haushalt lebenden Kinder, soweit sie minderjährig, unverheiratet und ohne ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen sind. Erwerbslose erwachsene Kinder bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen.1
Alg II-BezieherInnen werden kranken- (122 Euro), pflege- (14,90 Euro) und rentenversichert (78 Euro).

Es wird Eigeninitiative bei der Suche nach Erwerbsarbeit gefordert. Wer die Mitarbeit verweigert, dessen Leistungen werden für 3 Monate um 30% gekürzt. Versäumnisse bei den sonstigen Meldepflichten ziehen Kürzungen von 10% der Regel-Leistung für 3 Monate nach sich, im Wiederholungsfall weitere 10%.

Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit, die nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Wer Kinder unter 3 Jahren erzieht oder wer Angehörige pflegt, muss nicht erwerbstätig werden. Keine Wahlfreiheit haben Eltern von Kindern über 3 Jahren. Sie müssen Fremdbetreuungs-Angebote annehmen, wenn sie eine Erwerbsarbeit bekommen. Gegebenenfalls wird mit Unterstützung des "Fallmanagers" eine Kinderbetreuung organisiert.

Insgesamt hat die Neuordnung im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu einer genaueren Erfassung der tatsächlichen Erwerbslosenzahlen geführt und alle Voraussagen über die Kosten zunichte gemacht. Der ursprüngliche Kostenansatz von 14,6 Milliarden Euro werde sich voraussichtlich nahezu verdoppeln, so Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement am 29.9.2005.

Quellen:
1) Einzelheiten finden Sie in der Broschüre "Hartz IV – Menschen in Arbeit
bringen". Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Artikelnr. 0304,
Tel. 018888/6154171, Fax 0228/4223462, E-Mail: info@bmwa.bund.de

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