„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung – Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf europäischer Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Das ist ein Anzug, der kinderlosen Paaren passt, aber für Eltern, besonders für Eltern mehrerer Kinder, zur Zwangsjacke wird.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie 1.800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.
* Studie der Bundespsychotherapeutenkammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.
** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschengerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
08. Mai 2014

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert