Deutscher Frauenrat
– Vorstand –
Axel-Springer-Str. 54a
D 10117 Berlin
Villingen, 14. Mai 2014
Ihr Schreiben vom 21. März 2014 – Unsere Antwort als OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,
sehr geehrte Frau Buls,
sehr geehrte Frau von Luxburg,
mit Dank bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. März 2014. Und mit einigem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie sich einer inhaltlichen Beantwortung unseres Offenen Briefes vom 1. März 2014 entziehen.
Ihre Behauptung, unser Offener Brief sei nicht als solcher kenntlich gemacht gewesen, trifft nicht zu. Diese Kennzeichnung finden Sie in Dickdruck direkt über der Anrede. Einräumen möchten wir, dass der Brief versehentlich auf unserer Website eingestellt wurde, bevor er bei Ihnen eingegangen sein konnte.
Den von uns angeschlagenen, von Ihnen als „befremdlich“ bezeichneten Ton dürfen Sie dem Umstand zurechnen, dass wir unsererseits seit Jahren mit wachsendem Befremden registrieren, wie ein Deutscher Frauenrat (DF) die Interessen einer Mehrheit von Frauen, nämlich der Mütter, nicht nur missachtet, sondern gegen sie arbeitet. Folgerichtig wurden die von unserer Organisation, damals unter dem Namen Deutsche Hausfrauengewerkschaft – dhg – mehrmals beim DF gestellten Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt. Allerdings zeigte sich inzwischen klar, dass unser Anliegen, Gleichberechtigung für Familienarbeit zu erstreiten, bei Ihnen nicht gut aufgehoben gewesen wäre. Insofern ist auch Ihre Feststellung, der DF vertrete nur die Ziele der darin zusammengeschlossenen Frauenverbände, logisch. Danke für diese Klärung!
Wir würden es für korrekt ansehen, wenn Sie – der Wahrheit entsprechend – die Satzung des DF in den Passagen richtigstellen würden, wo gesagt wird, der DF setze sich dafür ein, die Stellung der Frauen in der Familie zu verbessern bzw. die in Art. 3 des GG verankerten Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen. Gleichberechtigung ist nicht teilbar, wie Sie es in Ihrer Gruppierung offenbar für möglich halten. Gleichberechtigung mit entsprechender Anerkennung und Honorierung kann sich nicht auf Erwerbstätige beschränken, sondern muss in gleicher Weise für die in der Familie Arbeitenden (Mütter wie Väter) gelten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gertrud Martin
Bundesvorsitzende Verband Familienarbeit