Zum neuen Unterhaltsrecht nach Scheidung: Kindes- statt Muetterwohl?

Mitteilung des HBF vom 8. Februar 2007

Ganz in Sinne von Kanzlerin Angelas Merkel laesst die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kaum eine Gelegenheit aus, ihr "modernes" Familienbild von der doppelten Vollzeiterwerbstaetigkeit der Eltern zu propagieren

– Die staatliche Erziehungspeitsche fuer Vollzeiteltern

Um den "guten Worten" den notwendigen Nachdruck zu verleihen, hat die schwarz-rote Grosskoalition u.a. das Elterngeld und die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschlossen, die gezielt doppelt (vollzeit)erwerbstaetige Eltern privilegieren.

Als weiteres Volkserziehungsinstrument moechte das Merkel-Leyen-Gespann mit seinen SPD-Gesinnungsgenossen/innen gern das Unterhaltsrecht einsetzen. Bislang steht Muettern, die ihren Kindern klar den Vorrang gegenueber der eigenen Berufstaetigkeit gegeben haben, auch im Scheidungsfall eine gutbegruendete, angemessene finanzielle Beteiligung am Berufserfolg des Ex-Mannes zu. Schon Rot-Gruen war das ein Dorn im Auge, da dadurch das Modell der Alleinverdiener-Ehe gestuetzt wird. Daher hatte bereits die Schroeder-Regierung ein Gesetz entworfen, um auch hier eine Wende zu erzwingen. Danach sollen sowohl die Kinder aus der alten wie der neuen Verbindung des (Ex-)Ehemannes finanziell bessergestellt werden (und damit die Sozialhilfestatistik entlasten) – auf Kosten des nicht-erwerbstaetigen Elternteils – i.d.R. der Muetter – deren Ansprueche kraeftig beschnitten werden sollen.

So koennen sich Vaeter zu einem guten Teil aus der Verantwortung fuer die urspruenglich gemeinsam mit ihrer Ex-Frau getroffene familien-interne Arbeitsteilung verabschieden (siehe dazu: Meinungsbeitrag eines nicht-geschiedenen und beruflich erfolgreichen Vaters und einer betroffenen Mutter). Umgekehrt lautet die Lektion fuer Muetter (und evt. Vaeter): Laengere berufliche Auszeiten werden jetzt auch per Unterhaltsrecht finanziell bestraft!

Damit haette die Regierung einen weiteren Schritt zur Abschaffung der "tatsaechlichen Voraussetzungen" fuer die Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Kinderbetreuung (Verfassungsauftrag) geschafft.

Kein Wunder, dass sich in der CDU/CSU, die ja die Wahl-Freiheit auf ihre Fahnen geschrieben hat, allmaehlich spuerbarer Widerstand gegen dieses staatsdirigistische Elternerziehungsprogramm formiert (vgl. SPIEGEL-Meldung).

Weitere Informationen unter: www.heidelberger-familienbuero.de

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