Unterhaltsrecht: Spätfolgen eines Lebensentwurfes – Ausgabe 2007/1

Ein Beitrag von Siegfried Stresing

Wegen der aktuellen Diskussion veröffentlichen wir diesen Text vor Erscheinen der Druckausgabe
Wer sich seit 17 Jahren beruflich für die Belange von Familien gegenüber der Politik einsetzt, ist einiges gewohnt. Doch was vor einigen Wochen mit dem neuen Unterhaltsrecht Gesetzeskraft verliehen bekam, ließ mir die Zornesröte ins Gesicht steigen.

Das neue Recht hatte allgemein viel Zuspruch bekommen, stehen doch die Kinder im Vordergrund. Dass es dennoch immer wieder zu problematischen Konstellationen kommen kann, hat bislang kaum jemand bemerkt. Kaum jemand – außer Menschen, die tagtäglich mit konkreten Auswirkungen zu tun haben. In der Familienarbeit heute 2/2006 des vffm wurde rechtzeitig auf Fehlentwicklungen hingewiesen: "Den Chefarzt wird es freuen; seine Ausgaben reduzieren sich", während die Mütter für die "Spätfolgen eines Lebensentwurfes zahlen".

Was mir durch den Kopf geht und mich wütend macht, ist für meine Familie rein fiktiv. Ich fürchte aber, es wird für ungezählte Mütter Realität:
Als meine Frau und ich vor mehr als 30 Jahren heirateten, war unsere berufliche Situation einschließlich Einkommen fast identisch. Das blieb auch eine Weile während unserer noch kinderlosen Ehe so und änderte sich erst mit zunehmender Kinderzahl. Wir teilten die Aufgaben durch abwechselnd Erziehungs"urlaub" (so hieß das damals noch) und Teilzeitbeschäftigung beider Partner (die sich die Türklinke in die Hand gaben)… Dann schied meine Frau völlig aus dem Erwerbsleben aus, um sich ganz der Kindererziehung zu widmen. Erziehung, Bildung und Betreuung von fünf Kindern benötigen einen langen Atem und müssen etliche familienpolitische "Reformen" überstehen – ganz nebenbei auch etliche "innerfamiliäre Stürme". Die Rahmenbedingungen von einem Lebensentwurf, der vor 20 Jahren in Absprache beider Partner unter ganz anderen Bedingungen gefasst wurde, veränderten sich erheblich. Sie leistete Familienarbeit statt Erwerbsarbeit – und ermöglichte die Karriere ihres Mannes. Viele Ausbildungen, einschließlich erheblicher Kosten hierfür, wären ohne sie nicht möglich gewesen. Ob meine berufliche Position überhaupt zur Verfügung gestanden hätte, bleibt zu
bezweifeln: "Was machen Sie denn mit den Kindern?"
Seit wenigen Jahren ist meine Frau geringfügig beschäftigt. Sie hat sich nicht nur wegen des zusätzlichen Einkommens dazu entschlossen, sondern auch, um wieder außerhäusig Erfahrungen zu sammeln und für sie passende Wege zu finden. Eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf ist völlig ausgeschlossen, da ihre Kompetenzen den heutigen Bedingungen nicht mehr entsprechen – was sehr diskussionswürdig ist!
So weit, so gut ist damit unser frei gewählter Lebensentwurf beschrieben.

Sollte aber der Fall einer Trennung eintreten, entstünde folgende Situation:
Die Kinder stehen weitestgehend auf eigenen Füßen. Der Mann hat Karriere gemacht und bekommt ein relativ gutes Einkommen. Die Frau beginnt (wieder) ihren eigenen Weg und geht möglicherweise einer "brotlosen Kunst" nach, die ihr in den nächsten Jahren Zufriedenheit und ein kleines Einkommen sichern soll. Und der Unterhalt? Von einem Familienrichter müsste sich die Frau den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nicht angemessen für ihren eigenen Unterhalt sorge, und sie müsste sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen.
Das ist ungeheuerlich! Diese Einstellung hatte ich bereits vor einigen Monaten. Nun wird sie verstärkt, nachdem ich im Freundeskreis erfuhr, dass dieser fiktive Fall dort Realität wurde. Ich bin der Auffassung, dass das Einkommen des Mannes – der dieses nur dank der jahrelangen Unterstützung durch die Frau erzielt – und dasjenige der Frau – welches wegen der wertvollen, aber nicht bewerteten heimischen Tätigkeit gering ist – zusammen gezählt und dann durch zwei geteilt werden muss.
Nun weiß ich natürlich, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt. Allzu viele Männer fühlen sich von ihren Ex-Frauen betrogen und durch Unterhaltszahlungen bis auf“s letzte Hemd ausgezogen (vielleicht gibt es dieses Gebaren sogar). Ich spüre die zynischen Blicke von Menschen, die schon immer der Auffassung waren, dass Frau sich niemals in Abhängigkeit begeben sollte und die durch solche Beispiele in ihren Mahnungen sehr bestärkt werden. Ich sehe das abschätzige Lächeln jener, die die Institution Ehe längst abschaffen wollen und für solche Fragen keinen Gedanken verschwenden. Und ich erlebe ernst zu nehmende Kinderschützer, denen das Schicksal von Erwachsenen gleichgültig ist – schließlich können Erwachsene frei entscheiden, wie sie leben wollen. Wo bleibt die Gruppe derjenigen, die für ein faires Miteinander eintreten, auch nach einer Trennung? Vermutlich wären dann einige Anwälte arbeitslos.

Ein klein wenig Hoffnung habe ich noch, und ich erinnere mich an den Anfang dieser Ausführungen, an das Engagement des vffm. Allerdings: "den Chefarzt wird es freuen" tritt nicht am 1.4.2007 in Kraft, sondern ist bittere Realität einer Entscheidung im November 2006. Dass es sich im konkreten Fall um einen Facharzt handelt, macht die Entscheidung des Gerichtes nicht erträglicher.

Einen weiteren Beitrag zum Thema finden Sie unter:
/p/modules/news/article.php?storyid=324

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