Resolution zum Wahlrecht von Geburt an

Am 27. September 2003 verabschiedeten die Mitglieder folgende Resolution an die Bundesregierung:
Am 27. September 2003 verabschiedeten die Mitglieder folgende Resolution an die Bundesregierung:
Die Jahreshauptversammlung des Verbandes
dhg – Verband der Familienfrauen und -männer e.V.,
begrüßt den fraktionsübergreifenden Antrag von Abgeordneten des Deutschen Bundestages "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an",
(BT-Drs. 15/1544) mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wahlrechts ab Geburt durchÄnderung des Artikel 38 des Grundgesetzes – und erforderlicher weiterer gesetzlicherÄnderungen – vorzulegen.
Die Kinder sollen Inhaber des Wahlrechtes werden. Dieses soll aber treuhänderisch von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen VertreterInnen ausgeübt werden.

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