Zusammen mit der Stiftung Familienwerte haben wir die Aktion „Lust auf Familie“ (Klick) gestartet und werben in diesem Rahmen auch um eine Reform des Elterngeldgesetzes, wie wir uns das vorstellen. Das bestehende Gesetz halten wir für grundgesetzwidrig, da es z.B. Eltern mehrerer Kinder gegenüber Eltern mit einem Kind benachteiligt. Auch in Ausbildung befindliche Eltern, z.B. Studenten, werden meist mit dem Mindestbetrag abgespeist.
Auch im 2. Und 3. Lebensjahr der Kinder gibt der Staat mindestens 1000 €/Monat für einen Krippenplatz aus, während Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, völlig leer ausgehen. Es gibt aber überhaupt keinen sachlichen Grund, die Fremdbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung zu bevorzugen. Diese Regelung lässt sich nur mit den Interessen der Wirtschaftslobby und des Arbeitsmarktes rechtfertigen. Wichtiger muss aber das Kindeswohl und die Elternrechte sein. Auch diese Benachteiligung der selbstbetreuenden Eltern halten wir für verfassungswidrig. Hören Sie, was unser Verbandsmitglied Jenniffer Ehry-Gissel dazu sagt.
Die Links und die Stellungnahme von Jenniffer können ohne Beschränkung weiter verbreitet werden.
Johannes Resch
Verband Familienarbeit e.V.