In einer gemeinsamen Presseerklärung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 6.6.2017 (Nr.7) wird die Armut von Kindern und die sich daraus ergebenden ungünstigen Voraussetzungen für ihre weitere Entwicklung beklagt. So berechtigt das Anliegen ist, so befremdlich ist es, dass die Ursachen der in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegenen Kinderarmut nicht einmal im Ansatz hinterfragt werden. Sachgerechte Gegenmaßnahmen sind aber erst dann zu erwarten, wenn die Hintergründe aufgedeckt und behoben werden.
Der stellv. Vorsitzende des Verband Familienarbeit e.V., Johannes Resch, äußert sich dazu: „Die in der Pressemeldung gestellte Forderung nach höheren Löhnen wird der Sache nicht gerecht, weil Eltern von höheren Löhnen relativ weniger profitieren als Erwerbstätige ohne Kinder. Die Benachteiligung der Eltern und Kinder wird so eher weiter ausgebaut. Lohnerhöhungen könnten erst dann zum Abbau der Familienarmut beitragen, wenn auch die Erziehungsarbeit der Eltern honoriert würde. Angesichts unseres umlagefinanzierten Rentensystems sind Kinder heute eine Investition für die Gesamtgesellschaft. Da aber die Eltern die Hauptlast dieser Investition tragen, Erwerbstätige ohne Kinder hingegen in Form höherer Rentenansprüche den größten Nutzen haben, ist unser Sozialsystem die eigentliche Ursache für die zunehmende Kinder- und Elternarmut. Die Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung wurde schon in mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) festgestellt und eine Korrektur angemahnt, ohne dass der Gesetzgeber darauf reagierte.“
Der Verband Familienarbeit hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Armut von Eltern und Kindern durch gesetzliche Maßnahmen sogar weiter vergrößert wurde, was AWO und Bundesforum wohl nicht bewusst ist. – So führte das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz zu einer gezielten Verschlechterung für Mehr-Kind-Familien und für junge Eltern, die den größten Anteil der armen Kinder stellen. Während sie früher über zwei Jahre ein Erziehungsgeld von 300 € erhielten, gilt das heute nur noch für ein Jahr. Die höheren Beträge, die gut ausgebildete und somit meist ältere Eltern mit erstem Kind, die im Jahr zuvor voll erwerbstätig sein konnten, erhalten, nutzen den kinderreichen Eltern und den jungen Eltern (z.B. Studentenpaaren) nichts. – Auch der Wegfall des bis 2015 geltenden Betreuungsgeldes von 150 € hat ein die Familienarmut nochmals vergrößert. Dabei hätte es auch nach dem Urteil des BVerfG weiter gezahlt werden können, nur eben auf Landesebene, was aber nur in Bayern geschah.
Der Ausbau der Tagesbetreuung für Kleinkinder ist kein Ausgleich für die zusätzlich geschaffenen Nachteile für ärmere Eltern, denn sie schränkt deren Wahlfreiheit weiter ein erschwert eine feste Bindung zwischen Eltern und Kindern, was gerade unter prekären wirtschaftlichen Bedingungen ein zusätzliches Risiko für eine gesunde Entwicklung die Kinder ist. Auch gut ausgebaute Institutionen können die Sicherheit, die Elternliebe vermittelt, nicht ersetzen.
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
16. Juni 2017