Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendarmut (Fh 2017/1)

von Johannes Resch

„Kinder- und Jugendarmut in Rheinland-Pfalz wirksam begegnen“ war Thema einer Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags in Mainz am 31.01.2017. Ein gemeinsamer Antrag der Regierungsparteien (SPD, Grüne, FDP) und ein Antrag der oppositionellen CDU standen zur Diskussion.

Der erste Antrag hob ausschließlich ab auf einen weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, eine „aktive Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt“ und eine „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Familien- und Erwerbsleben“. Erziehungsarbeit der Eltern wurde hier offensichtlich nicht zur „familienbewussten Arbeitswelt“ gezählt.

Im Antrag der CDU wurde kritisiert, dass die Reform des Unterhaltsrechts „den finanziellen/wirtschaftlichen Druck auf Alleinerziehende noch verstärkt“ habe, dass trotz des Ausbaus der Kindertagesstätten die Kinderarmut weiter zunehme und dass viele Eltern mit zunehmender Kinderzahl in den Transferbezug abdrifteten. Die Ursachen dafür seien „neben steuerlichen Fehlsteuerungen auch in der Familienpolitik zu suchen“. So sei das Landesfamiliengeld in Rheinland-Pfalz abgeschafft worden. Als Lösungsvorschläge wurden „bessere Familienleistungen“ gefordert, so dass „Familienarbeit stärker honoriert“ wird. Die Empfehlungen blieben aber wenig konkret („grundsätzliche Steuerreform“, „Unterhaltsrecht reformieren“, „gerechteres Sozialversicherungssystem“, die Wiedereinführung des Landesfamiliengeldes sei „zu prüfen“).

Kinderärztliche oder psychologische Sachverständige waren nicht geladen. Das Thema „Kindeswohl“ sollte vermutlich ausgespart werden. Zwar hätte ich als lange im öffentlichen Gesundheitssystem tätiger Arzt dazu ebenfalls einiges sagen können. Als Vertreter des Verbands Familienarbeit e.V. hatte ich aber zur Missachtung der Elternarbeit Stellung zu nehmen. Der enge vorgegebene Zeitrahmen ließ es nicht zu, auf medizinische oder psychologische Aspekte einzugehen.

Es handelte sich um (nach der Reihenfolge des Vortrags):
• Katrin Sarfert vom Verband kinderreicher Familien
• Pfarrer Albrecht Bär von der Armutskonferenz Rheinland-Pfalz
• Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.
• Dr. Thorsten Ralle als Landeselternsprecher
• Dr. Irene Becker, die schon seit Langem über das Lebensniveau von Familien forscht
• Birgit Riedel vom Deutschen Jugendinstitut

Die schriftliche Aufzeichnung der Anhörung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. So berichte ich als Teilnehmer aus dem Gedächtnis und erlaube mir, meine eigenen Gedanken beizutragen.

Katrin Sarfert schilderte die Mehr- und Überbelastung kinderreicher Eltern und forderte eine gezielte Förderung dieser Elterngruppe. Aus der Sicht unseres Verbandes ist aber nicht der Kinderreichtum eigentliche Ursache der Armut, sondern die Missachtung der Erziehungsarbeit, was sich bei kinderreichen Eltern allerdings stärker auswirken muss. Erziehungsarbeit fällt aber auch schon bei ein oder zwei Kindern an.

Pfarrer Albrecht Bär forderte ganz allgemein Hilfen für die Armen. Ich hatte den Eindruck, dass hier arme Familien lediglich als Objekte betrachtet werden, denen „zu helfen“ sei. Die von unserem Verband für besonders wichtig gehaltene Frage nach den Ursachen der Kinderarmut, z.B. inwieweit der Gesetzgeber dafür verantwortlich sei, konnte ich in diesem Referat nicht entdecken.

In meinem Beitrag stellte ich bewusst die gesetzlich erzwungene Veränderung der Einstellung gegenüber den Kindern heraus. Ich wies darauf hin, dass sich früher in der Regel die Investition in Kinder für die Eltern auszahlte, indem sie von ihren Kindern im Alter und bei Krankheit versorgt wurden. Heute müssen dagegen im Rahmen des Rentenrechts die erwachsen gewordenen Kinder bevorzugt das Alter derjenigen finanzieren, die selbst keine Kinder hatten, während die eigenen Eltern meist geringere Renten erhalten. Damit laufe heute die Investition in Kinder für die Eltern ins Leere. Das bezeichnete ich als „Transferausbeutung der Eltern“, eine Umschreibung die der Rentenrechtsexperten Dr. Jürgen Borchert benutzt. Diese Sichtweise traf bei Vertreterinnen der SPD auf demonstratives Unverständnis und Widerspruch ohne Bereitschaft zur Diskussion, ein Verhalten, das von einem Abgeordneten der AfD heftig kritisiert wurde. Bei den restlichen Abgeordneten glaubte ich – zumindest teilweise – Verständnis zu verspüren.

Der Landeselternsprecher fühlte sich nur im Hinblick auf Schulkinder angesprochen. Er wies auf die Bedeutung einer guten Schulbildung zur Verhinderung künftiger Armut hin. Aus Sicht unseres Verbandes trifft das sicher zu. Allerdings kann auch eine gute Schule an der gegenwärtigen Kinderarmut nichts ändern. Soweit aber Armut ein Lernhindernis darstellt, kann dem weniger durch die Schule als durch Behebung der Armut begegnet werden.

Irene Becker zeigte einen Ausschnitt aus ihren Forschungen, die sie in Zusammenarbeit mit dem Sozio-ökonomischen Panel (SoeP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin durchführt. Sie meinte, Kinderarmut sei ohne direkte Transferleistungen kaum wirksam zu bekämpfen. Von steuerlichen Ermäßigungen für Familien versprach sie sich keinen ausreichenden Effekt, weil bedürftige Familien schon heute nur wenig oder keine Einkommenssteuern zahlten. Sie plädierte für eine Kindergrundsicherung, die aber ihrem Namen gerecht werden sollte. Insofern stimmen ihre Empfehlungen mit den Vorstellungen unseres Verbandes überein. Das trifft allerdings nicht zu für ihre Ablehnung eines Betreuungsgeldes, das sie als „Anreiz“ betrachtet, „Kinder von frühkindlicher Förderung und Mütter von der (Wieder-) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fernzuhalten“. Offensichtlich übersieht sie, dass die einseitige staatliche Krippenfinanzierung einen nicht zu rechtfertigenden „Anreiz“ darstellt, ein Kind in die Krippe zu geben. Oder sie ist tatsächlich der Auffassung, Krippenbetreuung sei der Betreuung durch die Eltern überlegen. Sie wendet den Begriff der „Wahlfreiheit“ ins Gegenteil, wie wir das von der gegenwärtigen Krippenpolitik gewohnt sind. Nach Auffassung unseres Verbandes kann von Wahlfreiheit aber erst dann gesprochen werden, wenn die Eltern selbst und nicht der Staat über die Verwendung der öffentlichen Gelder für die Kinderbetreuung entscheiden. Die bis 2015 bestehenden Alternative 800,- bis 1000,- € für die Krippe oder 150,- € Betreuungsgeld war eine Wahlfreiheit nach dem Prinzip „Friss oder stirb!“ Das gilt erst recht nach der Abschaffung des Betreuungsgeldes! Allerdings kann Frau Becker als Volkswirtschaftlerin nur für ihr Fachgebiet als Sachverständige gelten. Fragen des Kindeswohls gehören nicht dazu.

Frau Riedel vom Deutschen Jugendinstitut beschäftigte sich wieder weniger mit der Kinderarmut, sondern betonte die nach ihrer Ansicht überlegene Betreuung in einer Kita bereits für U3-Kinder. Die Frage nach dem Kindeswohl stellte sie dabei nicht. Offensichtlich hält sie diese Frage schon für im positiven Sinn entschieden, obwohl es dafür in der diesbezüglichen Fachliteratur keine überzeugenden Anhaltspunkte gibt. Bei ihrer Argumentation spielte die Integration von Migrantenkindern eine große Rolle, ohne dass sie die Rechtfertigung hinterfragte, Sonderprobleme zum Maßstab für alle Kinder zu machen. Allerdings wies sie deutlich auf Probleme hin, die sich aus einer Häufung von Migrantenkindern in einzelnen Kitas und Kindergärten ergäben. Die deutschen Eltern neigten dann dazu, ihre Kinder nicht in solche Einrichtungen zu geben, wodurch wieder eine soziale Desintegration stattfinde. Sie plädierte dafür, Kitas mit hohem Migrantenanteil besonders gut auszustatten, damit sie auch wieder für deutsche Eltern attraktiv würden.