Hamse ma ‘nen Euro ? (Fh 2014/2)

Unser Verband bittet um Spenden zur Finanzierung einer Beschwerde zum Elterngeldgesetz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg

Wie auch im Bericht zur Vorstandssitzung und der JHV am 28. Juni 2014 erwähnt, hat der Vorstand unseres Verbandes beschlossen, eine Beschwerde beim EGMR wegen der gezielten Diskriminierung von Eltern mit zweitem und weiterem Kind durch das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz finanziell zu unterstützen.

Durch die Abhängigkeit der Höhe des Elterngeldes vom Einkommen im Jahr vor einer Geburt werden alle Mütter und Väter, die sich vor einer Geburt um bereits vorhandene Kinder gekümmert haben und deshalb weniger oder kein Erwerbseinkommen hatten, systematisch benachteiligt. Ihre Erziehungsleistung wird mit null bewertet. Unser Verband hält das für einen Verstoß gegen Art. 8 (Achtung des Familienlebens) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bisherige Urteile des Bundessozialgerichtes weichen der Frage, ob die Einkommensbezogenheit des durch Steuern finanzierten Elterngeldes verfassungskonform ist, aus. Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurden von einer Kammer „nicht zur Entscheidung angenommen“ unter der Begründung, der Staat habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18). Diese Art der Bevormundung widerspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung durch Urteile des BVerfG, die auch von einer Kammer des Gerichts nicht außer Kraft gesetzt werden können. Durch die Nichtannahme der Beschwerden wird der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz ausgewichen, so dass nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim EGMR bleibt.

Wegen Fristablaufs musste unser Vorstand zügig entscheiden, ob diese Beschwerde auf den Weg gebracht werden soll. Der positive Beschluss erfolgte einstimmig, bei einer Enthaltung, obwohl die Finanzierung des Betrags von 10.000 € für ein juristisches Gutachten samt Beschwerdeschrift noch nicht gesichert ist. Mehrere Spendenaufrufe erbrachten bisher einen Betrag von 3.350 €. Daher ist nicht auszuschließen, dass sich der Verband – zumindest vorübergehend – verschulden muss.
Um weitere Spenden wird gebeten auf das Konto:
IBAN DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort Elterngeld

Auch kleine Spenden sind willkommen (z. B. 10 €).
Die Spenden sind als gemeinnützig steuerlich absetzbar. Bis zur Höhe von 199 € genügt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt. Für höhere Beträge, aber auf Wunsch auch für kleinere, stellen wir selbstverständlich eine Bescheinigung aus.
Nähere Auskünfte erteilt Dr. Johannes Resch (Kontakt: siehe S. 4).

Mehr Informationen, die sich auch gut zum Weitergeben eignen:
Grundgesetz auf dem Abstellgleis. Grundrechte der Eltern werden beiseite geschoben. In: Fh 2013/1, Seite 1ff oder im Internet unter https://familienarbeit-heute.de/?p=3378
Aus Sicht des Verbands Familienarbeit e.V. ist das Elterngeldgesetz verfassungswidrig. In: Fh 2013/4, Seite 12
„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung – Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen. https://familienarbeit-heute.de/?p=3812
Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern
https://familienarbeit-heute.de/?p=3706
Verband Familienarbeit e. V. fordert “Rettungsschirm” für Familien. Elterngeldgesetz diskriminiert Mehr-Kind-Familien und junge Eltern
https://familienarbeit-heute.de/?p=2155

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