von Gertrud Martin
„Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder.“ So nachzulesen bei Wikipedia.
Auch im eben abgelaufenen Wahlkampf spielte der „dritte Rentenpunkt“, der die Gleichstellung mit den Rentenansprüchen der Mütter/Väter von nach 1992 geborenen Kindern bringen soll, wieder eine Rolle. In den etablierten Parteien profilierte sich bei diesem unwürdigen Gezerre einzig die CSU als Befürworterin. Alle anderen fanden, mit zwei Rentenpunkten pro Kind (60,- €) sei die Erziehungsleistung dieser „alten“ Mütter hinlänglich anerkannt. Weitere 30,- € monatlich würden die von Altersarmut betroffenen oder bedrohten ohnehin nicht aus der Grundsicherung retten! Diese Aussage entbehrt nicht eines gewissen Zynismus.
Der Aufwand für den dritten Rentenpunkt für seinerzeit geschätzte 9,5 Mio. Mütter wird mit 6,5 Milliarden Euro jährlich angegeben. Aus naheliegendem Grund vertritt die Gesetzliche Rentenversicherung Bund (GRV) die Auffassung, dass dieser Betrag nicht aus der Rentenkasse, sondern aus Steuern zu finanzieren sei, weil die Honorierung der Kindererziehung als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe von allen getragen werden müsse.
Immerhin wird hier von einer Honorierung gesprochen, also von einem Entgelt für eine erbrachte Leistung. Allerdings gilt im Zusammenhang mit steuerfinanzierten Transfers üblicherweise die Definition als „Sozialleistung“, sprich: Es handelt sich um eine Zuwendung, der keine Vorleistung des Empfängers zu Grunde liegt, also um ein Almosen.
Aus Sicht unseres Verbandes kann es sich auf jeden Fall nur um ein (ohnehin zu geringes) Entgelt für eine erbrachte Leistung handeln: Es wurde von den betreffenden Eltern unter erheblichem Verzicht auf eigenen Wohlstand und Bequemlichkeit eine nachwachsende Generation aufgezogen, ohne die weder das umlagefinanzierte Rentensystem noch unsere Wirtschaft, noch die Gesellschaft schlechthin zukunftsfähig wären.
Bei dem pressewirksamen Gejammer um die jährlich 6,5 Milliarden Euro wird geflissentlich verschwiegen, dass von den betroffenen Müttern/Vätern in jedem kommenden Jahr ein nicht unbeträchtlicher Anteil durch Tod ausscheiden wird. Dadurch fallen die Ansprüche nicht nur aus den potenziell dritten, sondern auch die aus den zuvor gewährten andern beiden Rentenpunkten weg. Somit sorgen sie auch hier in besonderer Weise selbst beim Ableben für Sozialverträglichkeit.