Geld – bei Liebe kein Thema? Bundesregierung erwägt Modernisierung des ehelichen Güterrechts – Ausgabe 2003/2

Ein Beitrag von Gesa Ebert

Nein, was Ludwig Mies van der Rohe, der große Bauhaus-Architekt, mit dem Erbe seiner Frau gemacht hat, ist nach dem Gesetz heute nicht mehr möglich. Er hat es weitgehend für sich persönlich verbraucht, pflegte einen luxuriösen Lebensstil fern von seiner Frau und den drei Kindern.
Nein, was Ludwig Mies van der Rohe, der große Bauhaus-Architekt, mit dem Erbe seiner Frau gemacht hat, ist nach dem Gesetz heute nicht mehr möglich. Er hat es weitgehend für sich persönlich verbraucht, pflegte einen luxuriösen Lebensstil fern von seiner Frau und den drei Kindern. Seine Tochter Georgia van der Rohe schreibt in ihren Erinnerungen, dass Ehe-
frauen damals (etwa 1928) kein Bank-
konto haben durften, die Mutter das Geld also auf sein Konto einzahlen musste. 1 Ob Ehefrauen ein Konto verwehrt war, ist mir nicht bekannt. Tatsache ist aber, dass bis vor 50 Jahren der Ehemann das Recht hatte, das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen zu verwalten und die Zinsen zu kassieren. Mies gab sich nicht mit den Zinsen ab – und er war kein Einzelfall.
Elisabeth Selbert, einer Mutter des Grundgesetzes, verdanken wir es, dass diese Bevormundung Geschichte ist. Der von ihr durchgesetzte Gleichberechtigungs-Artikel setzte viele Paragraphen des Ehe- und Familienrechts außer Kraft, auch das eheliche Güterrecht.
Die dann vor 45 Jahren eingeführte "Zu-
gewinngemeinschaft" als gesetzlicher Gü-
terstand muss nun dringend zeitgemäß re-
formiert werden. Das zeigen uns die vielen Anfragen von Frauen zum Thema Geld in der Ehe; es sind Klagelieder über eine be-
sondere Form von Gewalt gegen die haushaltsführende Person. "Justiz und Politik behandeln GmbHs und Aktionäre wesentlich fürsorglicher als Ehefrauen!", so be-
nennt die Rechtsprofessorin Dr. Dauner-Lieb die Rechtslage.
Initiative des Bundesrates
Wir freuen uns deshalb sehr, dass das Problem "Geld und Ehe" endlich in Berlin auf der Tagesordnung steht. Die neue baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck brachte im Dezember letzten Jahres den Gesetzent-
entwurf zur Besserstellung der Familien-
frauen und Hausfrauen – und natürlich auch der in diesem Beruf arbeitenden Männer – erneut in den Bundesrat ein. Auch für Teilzeit-Erwerbstätige ist er wichtig.2 "Das gläserne Ehegatten-Konto soll als Signal verstanden werden, dass die Heim-
lichtuerei endlich beendet wird", sagte die FDP-Politikerin. Sie will die Rechtsstellung der Frauen wesentlich stärken. Ziel solcher Gesetze sei aber auch die "präventive Wirkung und das Wissen bei beiden Partnern". Sie sollen eine gesetzliche Möglichkeit erhalten, die Finanzen in guten Zeiten auszuhandeln, damit es nicht zu einer Auseinandersetzung kommt.
Der Gesetzentwurf ist gleichlautend mit jenem, den ihr Vorgänger im Amt, Prof. Dr. Ulrich Goll, nach Gesprächen mit der damaligen baden-württembergischen Landesvorsit-
zenden unseres Verbandes, Ursula Metz, am 21.05.1999 in den Bundesrat eingebracht hatte. (Ulrich Goll, FDP, beendete überraschend Ende letzten Jahres seine Ministerzeit aus persönlichen Gründen.)
Ziel des Entwurfs war und ist erstens, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest-
zuschreiben, dass der haushaltsführende Ehepartner einen Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält-
nisse des erwerbstätigen Partners hat.
Zweitens sollte durch eine Ergänzung der §§ 1360 und 1360 a BGB klargestellt werden, dass beide Ehepartner angemessenes Geld für den laufenden Unterhalt zur Ver-
fügung haben müssen. Dazu zählt neben dem Wirtschaftsgeld (z. B. Nahrung, Woh-
nung, Heizung, Kleidung, Beschaffung von Hausrat u. ä. für die Eltern und ge-
meinsamen Kinder) auch ein Betrag für persönliche Bedürfnisse (z. B. Kleidung, Freizeitgestaltung, Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Kran-
ken- und Altersvorsorge, Taschengeld).
Drittens soll deutlicher als bisher im Gesetz zum Ausdruck kommen, dass Erwerbsarbeit und Familienarbeit gleichwertig sind.
Bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit beider Arbeitsbereiche hapert es im Alltag noch heftig; auch dann, wenn die Auf-
gaben andersherum verteilt sind. Dies ist zu sehen am Beispiel unserer Familien-
ministerin Renate Schmidt. In der Stuttgarter Zeitung schreibt Stefan Braun über die immer voll-erwerbstätige Mutter dreier Kinder: "Erst später habe sie begriffen, dass der eigene Mann (als Hausmann), dass die eigene Familie (als Großfamilie) und dass auch ein für die damalige Zeit
ziemlich liberaler Arbeitgeber viel zu ihrem Erfolg beigetragen hätten. "Dies zu erkennen, ist für mich ein wichtiger Teil des Erwachsenwerdens gewesen:“" (STZ 02.01.03, S. 3: "Nackig durch den Reichs-
tag – das mach ich nicht") – Diese Offenheit ist sehr erfreulich und trägt sicher dazu bei, dass unsere jungen Paare, verheiratet oder nicht, früher "erwachsen" werden.
Beratung im Bundestag
Im Bundestag fand die erste Lesung am Freitag, dem 13. statt, im Juni 2000, es war der vorletzte Punkt auf der Tagesordnung, also kurz vor Feierabend. Die Beratung lief so ab, dass nichts beraten, sondern lediglich die Reden zu Protokoll gegeben wurden mit der vielsagenden Bemerkung der Rednerin der größten Fraktion und erklärten Geg-
nerin einerÄnderung, Margot von Renesse, SPD: "Das ist der Sache angemessen!" Die Vizepräsidentin des Bundestages, Anke Fuchs, SPD, sagte daraufhin: "Frau Re-
nesse, ich hätte Sie gerne zu diesem spannenden Thema gehört." Den Reden ist zu entnehmen, dass Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP eine Gesetzes-änderung generell befürworten. SPD und CDU dagegen zeigen, dass sie wirklichkeitsferne Vorstellungen davon haben, wie die Durchschnitts-Ehe ge-
lebt wird. Sie reden von der "intakten Ehe", die doch keine gesetzlichen Regelungen brauche. (Wofür gibt es dann überhaupt ein Eherecht?) Der Ge-
setzentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen. Dort lag er bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2002, das bedeutet, dass er gesetzgeberisch gestorben war.
Um die Sache wieder in Gang zu bringen, musste der Gesetzentwurf in der neuen Legislaturperiode, also nach dem 22.09.02, erneut eingebracht werden. Dafür bedanken wir uns bei der Justizministerin von Baden-Württem-
berg! Der Bundesrat leitete ihn wieder nach Beschluss an die Bundesregierung weiter. Diese gab ihn mit der gleichen Stellungnahme wie beim ersten Durchgang am 05.02.03 an den Bundestag weiter. (Drucksachen-Nr. 15/403; www.bundestag.de; dort: Datenbanken/Drucksachen).
Stellungnahme der Bundesregierung
Nachstehend auszugsweise die Stellung-
nahme der Bundesregierung, also des Justizministeriums, teilweise zusammengefasst: "Die Bundesregierung begrüßt alle gesetzgeberischen Schritte, die zur Ver-
besserung der Rechtsstellung des haushaltsführenden Ehegatten im Verhältnis zum erwerbstätigen Partner beitragen können." Es wird ausgeführt, dass Ehepartner aber in der Regel Geldangelegenheiten ohne die Gerichte regelten, bislang gebe es nur Klagen von Gläubigern der haushaltsführenden Person, nicht von dieser selbst. Der Gesetzentwurf enthalte lediglich klarstellende Regelungen, also nichts neues.
Es sei aber zu prüfen, "ob nicht eine Sicherstellung der vom Bundesrat angestrebten "Teilhabe“ auch des haushaltsführenden Ehegatten an den wirtschaftlichen Errungenschaften der ehelichen Ge-
meinschaft eine Fortentwicklung des ehelichen Güterrechts wünschenswert erscheinen ließe, die eine solche "Teilhabe“ dann auch dinglich absicherte.
Die Zugewinngemeinschaft, die während bestehender Ehe durch eine Gütertrennung geprägt ist (und erst für den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe einen Zugewinnaus-
gleich vorsieht), wäre in der Konsequenz des Vorschlages des Bundesrates als gesetzlicher Güterstand zu überdenken. Weiterhin könnte zu prüfen sein, ob eine allgemeine Pflicht des Standesbeamten, Eheschlies-
sende generell auf die Ausgestaltung des gesetzlichen Güterstandes hinzuweisen, vorzusehen ist. Eine solche Verpflichtung könnte die Akzeptanz einer Neuregelung des ehelichen Güterrechts möglicherweise erleichtern helfen.
Vor diesem Hintergrund wird der Ge-
setzesvorschlag des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch sehr sorgfältig zu prüfen sein."
Stellungnahme der dhg
Hierzu möchte ich ernsthaft kurz folgendes anmerken, auch wenn Margot von Renesse meint, ein Witzbold in der Regierung habe diese Stellungnahme verfasst:
1. Es stimmt nicht, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates lediglich nur das klarstellt, was das Gesetz ohnehin schon aussagt. Ein Auskunftsrecht der Ehepartner ist bislang nicht ausdrücklich ins Eherecht geschrieben; es ist allerhöchstens ableitbar, und nur von juristisch Geschulten wahrzunehmen. Ganz im Gegensatz zu Ehepartnern in Trennung; sie sind eindeutig zur Auskunft verpflichtet bzw. berechtigt, lt. § 1580 BGB!
2. Klagen wegen Unterhalts- bzw. Haushaltsgeld sind deshalb nicht bekannt, weil die Frauen zwar klagen, aber dies nicht vor Gericht tun, sondern beim Verband der Familienfrauen und -männer, oder sich leider in ihr Schicksal fügen! Manche dieser Ehen endet dann in Trennung oder Scheidung. So gesehen ist der gesetzliche Güterstand scheidungsfördernd. Ich kenne eine einzige Frau, die das Haushaltsgeld eingeklagt hat, weil sie die vier Kinder sonst nicht hätte ernähren können. Aber ich kenne sehr viele Frauen, die über das Geldproblem "klagen", bei mir und anderen Aktiven unseres Verbandes.
Die dhg begrüßt die Bundesrats-Initiative für ein "gläsernes Ehekonto", weil es ein kleiner Schritt zu mehr Part-
nerschaftlichkeit in der Ehe ist; es gibt Männer – vielleicht zunehmend auch Frauen – die solche Signale brauchen. (Es ist ja eigentlich auch selbstverständlich, dass Kinder gewaltfrei erzogen werden sollen und Ehefrauen nicht vergewaltigt werden dürfen, und trotzdem wurde es vor kurzem ins Gesetz geschrieben bzw. das Strafrecht geändert.) Unser eigentliches Ziel ist das, was die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme erwägt – der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf aber ausdrücklich nicht will! – nämlich eineÄnderung der Zugewinngemein-
schaft hin zu einer Teilhabe-, vielleicht auch angepassten Errungenschafts-
gemeinschaft 3). Sie würde Schluss machen mit dem Unterhaltsstatus des nicht-erwerbstätigen und teilzeiter-werbstätigen Ehepartners.
Forderungen der dhg
Dies soll die gekürzte Wiedergabe der Grundlage für ein Gespräch bei der damaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin im Mai 1999 in Bonn sein (mit den dhg-Vorstandsfrauen Wiltraud Beckenbach, Sabine Niegel und Gesa Ebert) Wir überreichten dabei einen dicken Ordner mit Unterschriften für eine Güterrechts-änderung.
"(…) Die meisten Ehepaare leben im ge-
setzlichen Güterstand, über den die wenigsten aber richtig Bescheid wissen, und der aus unserer Sicht folgende Schwachpunkte hat:
1. Er widerspricht dem Partnerschafts-Gedanken der Ehe ausgerechnet während dem Bestehen der Ehe.
2. Er widerspricht der politisch und juristisch angenommenen Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit.
3. Getrennte bzw. geschiedene Ehegatten haben weitergehende Rechte als verheiratete (Auskunftsrecht, hälftige Beteiligung am Vermögensgewinn).
4. Eheliches Güterrecht und Steuerrecht widersprechen sich. (Splittinggewährung basiert auf der Annahme einer ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, die nach dem Güterrecht so nicht gegeben ist; ebenso die Steuerfreistellung von Kapitalerträgen)
Konkret gefordert wird:
1.Änderung des § 1363 (2), Satz 1 und 2, BGB
Vorschlag: Das in die Ehe eingebrachte Vermögen des Mannes sowie das in die Ehe eingebrachte Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen. Das in der Ehe erworbene Vermögen wird gemeinschaftliches Vermögen, über das beide Ehegatten gleichberechtigt verfügen können. (Wie mit Schulden verfahren wird, müsste noch geklärt werden.) – ((Aktuelle Anmerkung zur Haftung: Schulden dürfen selbstverständlich nicht generell gemeinschaftlich werden. Dass dieses Problem aber lösbar ist, zeigt Stefan Urbach in seiner Doktorarbeit, in der er eine "angepasste Errungenschaftsgemein-
schaft" vorschlägt 3)).
2. Einführung einer Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen für Ehegatten, analog § 1379 (Beendigung des Güter-
standes), § 1580 Geschiedene sowie
§ 1605 (Verwandte).
3. Pflicht der Standesämter zur Information der Ehewilligen vor der Eheschließung über das eheliche Güterrecht.
4. Einwirkung auf die Kultus-Ministerien der Länder, damit in allen allgemeinbildenden Schulen verpflichtend die Grundlagen des Ehe- und Familienrechts vermittelt werden, insbesondere das eheliche Gü-terrecht."
Ministerin Däubler-Gmelin, SPD, zeigte große Aufgeschlossenheit für unsere Vorschläge. Vor allem das Auskunftsrecht sowie die Information auf dem Standesamt sah sie als selbstverständlich an. Wir brachten in diesem Gespräch in Bonn auch unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass in der Ehe- und Familienrechts-Broschüre des Ministeriums gleich im Vorwort, ja im ersten Satz des Vorworts, von Scheidung geredet wird. Ein eigenartiges Signal! Unsere Kritik zeigt Erfolg: In der jetzt von Justizministerin Brigitte Zypries neu aufgelegten Fassung "Das Eherecht" wird zuerst von der Ehe, dann von der Scheidung gesprochen. Es ist sogar die Rede davon, dass Fragen des Vermögensrechts auch in einer funktionierenden Ehe sehr wichtig sein können. Das Heft ist insgesamt logischer gegliedert, wenn auch nach wie vor das Scheidungs-
recht sehr ausführlich und detailliert behandelt wird, während die bestehende Ehe kurz und knapp vorgestellt wird. 4)
Auch unsere Forderung nach Rechtskunde-Unterricht in der Schule nimmt vorsichtig Gestalt an. In Baden-Württemberg will die Justizministerin die Gerichte dazu bringen, auf die Schulen zuzugehen und Arbeits-
gemeinschaften oder Projekte anzubieten.
Europäische Verfassung
Im Hinblick auf Europa muss der deutsche gesetzliche Güterstand sowieso überprüft werden. Gerade im Ehe- und Familienrecht sei eine Harmonisierung notwendig, z. B. zwischen Deutschland und Frankreich5).
Der Verband der Familienfrauen und -männer freut sich sehr, dass er für seine Eherechts-Forderungen die volle Unter-
stützung des Katholischen Deutschen Frauenbundes sowie des Zentralkomitees der deutschen Katholiken hat!
In der nächsten Ausgabe von Familienarbeit heute bringen wir eine Auflistung von Tipps zum Umgang mit den Familienfinanzen. Sie sind gedacht als Denkanstoß und Selbsthilfe, solange das gesetzliche Güterrecht noch mit den Ungereimtheiten der Zugewinngemein-
schaft ausgestaltet ist.
Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Bitte schreiben Sie an die Regierung und an den Bundestag, dass der Gesetzentwurf beraten werden soll. Einen Vordruck erhalten Sie gegen Portoersatz in Briefmarken bei: dhg-Geschäftsstelle, Monika Kuhn,
Hammanstr. 23, 67549 Worms oder im Internet: www.dhg-vffm.de
Gesa Ebert, dhg-Arbeitskreis Eherecht
1) Georgia van der Rohe: La donna é mobile. Mein bedingungsloses Leben,
Aufbau Verlag 2002
2) Das Statistische Landesamt Baden-Würt-
temberg weist für das Jahr 2002 aus, dass
31,5 % der Frauen ihren überwiegenden finanziellen Lebensunterhalt vom Ehepartner beziehen. (Die Frauen leisten ihrerseits Unterhalt, indem sie den Haushalt führen und die Kinder erziehen.)
3) Stefan Urbach: Unzulänglichkeiten der Zugewinngemeinschaft. Reformvorschlag für den gesetzl. Ehegüterstand der BRD anhand fremder Rechtssysteme, Frankfurt/M., Bern, 1990, Europäische Hochschulschriften;
Reihe 2, Rechtswissenschaft; Bd. 976
4) Broschüre "Das Eherecht", kostenlos erhältlich beim Bundesministerium der Justiz, Presse-und öffentlichkeitsarbeit,
11015 Berlin (oder www.bmj.bund.de)
5) Nach Aussage des Koordinators für die deutsch-französische Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt, Rudolf von Thadden.

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