Geburtsfehler beim Elterngeld – Ausgabe 2006/1

Was hilft den Eltern? Was hilft der Gesellschaft? – Und wer fragt die Kinder?

Ein Beitrag von Gesa Ebert

Vorabveröffentlichung
Die große Koalition will zum 1. Januar 2007 ein "Elterngeld" einführen, das das bisherige niedrige Erziehungsgeld ablösen soll. Die SPD hat es geschafft, dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag zu verankern, sicher auch deshalb, weil die neue Bundesfamilienministerin, Dr. Ursula von der Leyen, CDU, absolut hinter diesem Modell steht.

Der Verband der Familienfrauen und -männer hat sich immer ausdrücklich gegen eine solche Lohnersatzlösung ausgesprochen. Er sieht ein eigenständiges "Gehalt für Familienarbeit" 1 oder "Erziehungsgehalt" als gerechter und als volkswirtschaftlich sinnvoller an. – Vielleicht ist das Elterngeld eine Zwischenstufe auf dem Weg dorthin. Sehen wir es uns näher an. 2

Das heutige Erziehungsgeld wird bezahlt als "Ausdruck der Anerkennung für die besonders wichtige persönliche Betreuung des Kindes in seinen ersten Lebensjahren" 3, allerdings abhängig vom Familieneinkommen. Dieses darf in den ersten sechs Monaten beim ersten Kind höchstens 30.000 Euro bei einem Elternpaar bzw. 23.000 Euro bei Alleinerziehenden betragen, dann werden längstens 24 Monate lang jeweils bis 300 Euro, oder wahlweise 12 Monate jeweils bis 450 Euro bezahlt. Ab dem 7. Lebensmonat wird das volle Erziehungsgeld aber nur dann gezahlt, wenn das Einkommen unter 16.500 Euro (bzw. 13.500 Euro) liegt.

Väter in die Pause!

Das viel höhere geplante Elterngeld dagegen soll eingeführt werden "zur Vermeidung von Einkommenseinbrüchen, zur Eröffnung tatsächlicher Wahlmöglichkeiten einer Betreuung zwischen Vätern und Müttern und zur Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit beider Elternteile und dem angemessenen Ausgleich der Opportunitätskosten." So steht es im Koalitionsvertrag. Ergänzend dazu wird in den "Schwerpunkten sozialdemokratischer Politik 2006" noch aufgeführt: "Gleichzeitig wird die schnellere Berufsrückkehr von Müttern unterstützt" und "Väter haben mit dem neuen Einkommensersatz zum ersten Mal die reale Chance auf eine "Baby-Pause"."

Das Elterngeld soll 67 % des vorherigen Nettoerwerbseinkommens betragen, bis maximal 1.800 Euro (entspricht vorherigem Netto von ca. 2.680 Euro). Wer höher verdient hat, bekommt also mehr – die oft niedrigen Frauenlöhne erbringen dagegen ein geringeres Elterngeld. Allerdings ist von einer sozialen Komponente bei sehr kleinen Einkommen die Rede.

Es wird höchstens zwölf Monate lang gezahlt, wovon zwei Monate für den Vater, und zwei Monate für die Mutter reserviert sein sollen, das heißt, weder er noch sie sollen alle zwölf Monate (bezahlt) das Kind versorgen können, sondern höchstens zehn Monate. Im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Eltern die Möglichkeit haben sollen, das gesamte Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre zu verteilen. Dieser Gedanke tauchte m. W. in der bisherigen öffentlichen Debatte nicht auf.

Wahlfreiheit?

Was ist aber mit dem Elterngeld, wenn schon ein Kind in der Familie lebt und die Mutter deswegen Familienfrau ist und nun ein weiteres Kind bekommt? Sie hat kein Gehalt vorzuweisen, das nun ersetzt werden muss, sieht man davon ab, dass bei Verheirateten die Steuerersparnis durch das Splitting quasi ihr Gehalt ist. Dazu sagte die Familienministerin in einem Interview der Rheinischen Post am 22.12.2005: "Diese Familien sind hoch willkommen und wir tun einiges für sie. Selbstverständlich bekommen diese Familien ab 2007 auch Elterngeld. Auch wenn das zweite und dritte Kind schnell hintereinander geboren werden, und die Mutter keine Chance hatte, zwischendrin im Beruf wieder Fuß zu fassen, werden wir Elterngeld zahlen. Die Mehrkindfamilien müssen gefördert werden." – Im Koalitionsvertrag steht dazu, dass an einen "vom Familieneinkommen abhängigen Sockelbetrag" gedacht wird, an eine Mindestleistung für alle Erziehende, evtl. in Höhe des bisherigen Erziehungsgeldes. Das wären allerhöchstens 300 Euro im Monat.

Ob bei dieser unterschiedlichen Bezahlung von echter – verfassungsrechtlich garantierter – Wahlfreiheit gesprochen werden kann, muss bezweifelt werden! Sie ist verfassungsrechtlich garantiert.

Abhängig – unabhängig

Beim Elterngeld an vorher Erwerbstätige wird Wert darauf gelegt, dass die erziehende Person finanziell eigenständig ist oder bleibt. Beim wohl viel niedrigeren Elterngeld an vorher nicht erwerbstätige, weil schon erziehende Elternteile dagegen setzt man weiterhin auf gemeinsame Finanzen: Man zahlt nur abhängig vom Erwerbseinkommen des andern, also nur bei Bedürftigkeit, gibt dem Familienarbeit leistenden Elternteil, der mit dem Partner zusammenlebt, keine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Selbständigkeit. Warum nicht? Soll hier gezielt die Geldmacht der Männer erhalten bleiben? Nach dem Motto: Alte Arbeitsteilung – alte Machtverteilung? Liegt dem die irrige Annahme zugrunde, wer bereit ist, lange Zeit die häusliche Arbeit zu leisten, legt keinen Wert auf Unabhängigkeit? Alleinerziehende Frauen dagegen können mit dem Elterngeld finanziell unabhängige Familienfrauen sein. Denn es ist erklärtes Ziel, dass sie dadurch vom Arbeitslosengeld II (Sozialhilfe) unabhängig werden. 4

Positive Auswirkungen

Wegen des höheren Elterngeldes werden mehr Männer einen Teil der Familienarbeit verantwortlich übernehmen, vielleicht ja nur die für sie "reservierten" zwei Monate, weil sie sonst verfallen. (Der Anteil der Männer, die derzeit anstatt Erwerbsarbeit "Elternzeit" leisten, liegt unter 2 %) Das wird dazu führen, dass ein paar Männer mehr in etwa Bescheid wissen, was es heißt, die häusliche Arbeit zu leisten. Das ermöglicht es ihnen, ihr meist falsches Bild zu korrigieren. Sie werden auch darüber reden.

Das wird zu einer weiteren Aufwertung der Familienarbeit führen, ganz einfach deshalb, weil sich ein Großteil unserer Gesellschaft – auch Frauen – immer noch nur an dem orientiert, was der männliche Teil für erwähnenswert hält.

Bei Scheidungen wird es gerechter zugehen, wenn endlich Ehemänner, aber auch mehr Richter und Anwälte anerkennen, dass die nicht erwerbstätige Frau in der Ehe keine passive Unterhalts-Empfängerin war, sondern Unterhalt geleistet hat durch ihre Arbeit für die Familie.

Wir werden insgesamt mehr Diskussionen über die wichtige Arbeit mit Kindern führen und die gesellschaftliche Entwöhnung von Kindern wird zurückgehen.

Dies alles wäre natürlich bei einem richtigen "Gehalt für Familienarbeit" erst recht gegeben, zumal damit jedes Kind dem Staat gleichviel wert wäre.

Geburtsfehler

Diese der SPD sonst so wichtige Forderung spielt beim Elterngeld keine Rolle. Denn nicht das Kind, nicht die zu leistende Familienarbeit ist die Basis des Elterngeldes, sondern die vorherige Tätigkeit. Die Orientierung an der Erwerbsarbeit wird damit weiter verstärkt; und das in einer Zeit, da dieser Arbeitsbereich durch massiven Stellenabbau immer kleiner wird.

Das führt dazu, dass Männer auch für die häusliche Arbeit besser bezahlt werden, obwohl die meisten von ihnen für diese Arbeit bislang sicher viel weniger qualifiziert sind als Frauen. Das durchschnittliche Nettoeinkommen einer dreißigjährigen Frau liegt heute bei 1200 Euro; das eines gleichaltrigen Mannes bei 1700 Euro. 5

Eine Erzieherin, eine Hebamme oder eine Hauswirtschafterin – mit bester Qualifikation für die Familienarbeit – wird also viel weniger Elterngeld bekommen als ein Informatiker oder ein Gerüstbauer. Die Lohndiskriminierung wird somit noch verschärft, falls hier lediglich das eigene vorherige Gehalt als Berechnungsbasis dient.

Nach dem Elterngeld-Jahr sollen die Kinder in Tagesbetreuung gegeben werden. Ob denen das so gefällt? Gewiss gibt es Kinder, die auf diese Weise besser versorgt und gefördert werden, weil die eigenen Eltern komplett versagen. Aber das ist doch nicht die Mehrheit. – Alte Menschen sollen möglichst lange zuhause versorgt werden, weil die das wollen und auch, weil das billiger ist. Hiergegen gibt es interessanterweise keinen frauenpolitischen Widerstand. –

Gewiss wollen unsere gut ausgebildeten Töchter im erlernten Beruf arbeiten. Aber ob alle, wenn sie kleine Kinder haben, gleichzeitig ganztags erwerbstätig sein wollen, wie das politisch angenommen wird, muss doch stark bezweifelt werden. Wo sind überhaupt die vielen freien guten Erwerbsplätze für die jungen Mütter?

Die derzeitige Diskussion über die demographische Misere wird etwas sehr Positives bewirken: Frauen merken endlich, wie wichtig ihre Gebärfähigkeit ist. Und wie wertvoll ihre ganze Versorgungs- und Fürsorgearbeit ist.

Die Lebenserwartung der Menschen steigt ständig. Die Erwerbsarbeit wird weiter abnehmen, auch weil die Produktivität dank technischer Errungenschaften weiter zunimmt. Bei der Erziehungsarbeit aber versagt jeder Roboter, da ist der Mensch unschlagbar. Dieser Arbeitsbereich wird also nicht geringer werden. Sollten wir da als Gesellschaft nicht in der Lage sein, wenigstens am Lebensanfang unseren Kinder mehr Zeit mit Mutter oder Vater zuzugestehen als lediglich zwölf Monate?

1) Eckpunkte dazu siehe Faltblätter "Ein Geld für Familienarbeit" und "Familie schafft Arbeit" zu PEPe/Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen, bei Bedarf bitte anfordern.
2) Auf die anderen familienpolitischen Streitpunkte wie Absetzbarkeit von Betreuungskosten, Mehrwertsteuererhöhung etc. wird hier nicht eingegangen.
3) Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausgabe Sommer 2004, Vorwort.
4) Siehe "Starke Familie. Bericht der Kommission „Familie und demografischer Wandel“". Im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung, veröffentlicht 15.12.2005

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