Freiheit statt Vollbeschäftigung + Synoptische Gegenüberstellung von Transferleistungen, Einkommen für Erziehung und Pflege (PEPe; vffm) und aktuell diskutierten Grundeinkommensmodellen (Fh 2009/1)

von Hans Ludwig

Das Problem:

Der  zu  Ende  gehenden  Industriegesellschaft und älteren Traditionen, seien sie christlich (vor allem protestantisch) geprägt, seien sie marktliberalen oder sozialistischen Ursprungs, liegt eine arbeitsethische Grundnorm zu Grunde, die da lautet: Der Mensch soll arbeiten, es sei denn, es gibt klare davon dispensierende Tatbestände wie Kindheit, Krankheit, Alter. Der Mensch im Übrigen soll seine Lebensbedürfnisse und die der Gesellschaft durch Erwerbsarbeit oder andere nützliche Tätigkeiten befriedigen. „Wenn jemand nicht arbeiten will, soll er auch nicht essen.“ 1) In der Industriegesellschaft hat sich zudem eine Zuspitzung entwickelt, die sich inzwischen als zentrales Problem, ja, als Lebenslüge der Industriegesellschaft, verfestigt hat, nämlich, dass produktive Arbeit eigentlich nur diejenige ist, die sich der Marktproduktion widmet. Alles andere seien Transfereinkommen, die  von  der  eigentlichen  Produktion  abgezweigt, also nur umverteilt werden und durch die angeblich kein Wachstum entsteht. Privaten und öffentlichen Haushalten und der dort geleisteten Arbeit (z.B. von Polizei, Richter/innen, Lehrer/innen) wird so die gesellschaftliche Anerkennung einer Arbeitsgesellschaft, in der man/frau durch Arbeit seine/ihre soziale Zugehörigkeit erfährt, abgesprochen.

Wenn man Volkswirtschaft so auf materielle Marktproduktion einengt und 5/6 der produktiven Arbeit nicht sieht (neben der in den privaten Haushalten auch die in den öffentlichen Haushalten), handelt man sich das Beschäftigungsproblem ein und mit ihm eine nicht ausreichende  Einkommensentstehung,  -verwendung und -verteilung. Dann ist die Versuchung groß, dieses Problem einfach wegzudefinieren. Weil man abhängige Lohnarbeit schon immer als des Menschen unwürdig ansah und/oder Erziehung und Pflege nicht als Arbeit im ökonomischen Sinne sehen wollte, ist Arbeitslosigkeit also als Chance zu betrachten; sie gilt nicht als Problem, sondern als Lösung.

Lösungsansatz Grundeinkommen

Je mehr in entwickelten Industriegesellschaften einerseits Erwerbsarbeit nicht mehr allen arbeitsfähigen und arbeitswilligen Menschen verfügbar ist und dies auch nicht mehr erwartet wird, andererseits der für solche Probleme eingerichtete Wohlfahrtsstaat allem Anschein nach überfordert wird, gibt es ganz unterschiedlich gestaltete und motivierte Modelle für ein Grundeinkommen. Die verschiedenen Initiatoren sehen in der anhaltend hohen Massenarbeitslosigkeit eher eine Chance, vom Arbeitszwang der Industriegesellschaft befreit zu werden. Sie verstoßen gegen die arbeitsethische Grundnorm, indem sie im Prinzip jedem Menschen ganz unabhängig davon, ob er nun arbeitet oder nicht, eine materielle Grundsicherung gewähren wollen.

Die  wichtigsten  M o t i v e  lassen  sich  wie folgt umreißen:

1. Ein  unbedingtes Grundeinkommen  könnte den Zwang zur abhängigen Lohnarbeit beseitigen und damit den Menschen ein befreites Leben ermöglichen bzw. ihre Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, da sie (sich) nicht mehr um jeden Preis anbieten und verkaufen müssen.

2. Soweit  das  unbedingte  Grundeinkommen individuell jedem Menschen zusteht, kann er  sich  auch  aus  unliebsamen  Bindungen und Abhängigkeiten aus dem Familienverband  lösen,  die  Frau  vom  Mann  und  die heranwachsenden Kinder von den Eltern.

3. Diese individuell entstehende Absicherung macht  kollektive Absicherungen  überflüssig, und sie müssten mit der Einführung beseitigt  werden,  so  z.  B.  die  Flächentarif verträge  und der gesetzliche  Kündigungsschutz, aber auch die Alterssicherung und Arbeitslosenversicherung.

4. Soweit es diese individuellen Absicherungen gibt, können die Löhne und damit die Lohnkosten  sinken  und  somit  mehr  Erwerbs arbeitsplätze ins Angebot bzw. in die Nach frage bringen. Mindestlöhne oder Familien löhne sind dann überflüssig.

5. Das  komplizierte  Steuer-  und  Abgabenbzw. Leistungssystem des Sozialstaates ließe sich wesentlich vereinfachen und reduzieren;  manche  erwarten  auch  per  Saldo große Einsparungseffekte.

6. Einige gehen sogar davon aus, dass die bisher gesellschaftlich nicht anerkannte Erziehungs- und Pflegearbeit in den Familien damit endlich ihre Anerkennung und finanzielle Absicherung erhalte.

Diese ganz unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Motive erklären sich aus der ganz unterschiedlichen Zusammensetzung der Initiatoren: neben Sozialverbänden wie dem Kolpingwerk und der KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands) engagieren sich für die Idee des Grundeinkommens auch erfolgreiche Unternehmer wie Prof. Götz W. Werner (Gründer, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied von dm-drogerie markt), namhafte Politiker wie der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus – inzwischen mit einer offiziellen Arbeitsgruppe der CDU- sowie angesehene Wirtschaftsexperten wie Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI), eines der „führenden“ Wirtschaftsforschungsinstitute 2) .

Ausgestaltung des Grundeinkommens:

Im Unterschied zu Lohn oder Gehalt oder sonstigen Einkommen aufgrund von eigener Arbeit wird  Grundeinkommen  nicht  „verdient“; man/frau bekommt es aufgrund der Tatsache, dass man/frau ein/e Bürger/in oder ein Mensch ist. Gesellschaften mit einem sozioökonomischen Entwicklungsstand, wie etwa die Bundesrepublik,  sind  demnach  verpflichtet,  jedem Menschen bzw. jedem Bürger ein auskömmliches Leben zu ermöglichen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Freilich sind einige Autoren/innen hier Kompromisse eingegangen, da es offensichtlich sehr schwer ist, sich in der öffentlichen Diskussion gegen die Grundnorm zu behaupten, dass der Mensch arbeiten solle. Beispielsweise will die KAB Aachen das unbedingte Grundeinkommen nun davon abhängig machen, dass man sich mindestens an einer Stelle in der „Triade der Arbeit“ engagiert, die Erwerbsarbeit, Familienarbeit und ehrenamtliche gesellschaftliche Arbeit umfasst. Der Münchner Soziologe Prof. Dr. Ulrich Beck verknüpft sein Bürgergeld ebenfalls mit ehrenamtlichem gesellschaftlichem Engagement 3) . Auch andere Autoren sind sehr schnell dazu übergangen, irgendeine Art von freiwilligen oder weniger freiwilligen sozialen Diensten zu erwarten oder zu verlangen (z. B. der Sozialpolitiker Prof. Dr. Michael Opielka 4) ). Damit kann man, streng genommen, nicht mehr von einem unbedingten Grundeinkommen sprechen.

Die diversen Modelle unterscheiden sich auch

  • in der Definition der Gesellschaft, für die das Grundeinkommen  gelten  soll:  Bürger/innen oder Einwohner/innen oder alle im Lande lebenden Menschen.
  • in der Höhe des Betrages: die einen wollen das kulturelle Existenzminimum abdecken, andere ein auskömmliches Leben finanzieren.
  • in den Bedingungen, die an den Bezug geknüpft sind: wird es beispielsweise auch an Reiche gezahlt und/oder wird erarbeitetes Einkommen angerechnet? Dann ist von einem bedingten Grundeinkommen zu sprechen, während unbedingtes Grundeinkommen als uneingeschränkte Leistung konzipiert ist.

In Deutschland bekannt geworden sind in letzter Zeit neben dem Bürgergeld von Ulrich Beck folgende Modelle mit konkreten Zahlen (zu den Zahlenvorgaben im Einzelnen siehe Synopse):

1. Das  Althaus-Modell  eines  solidarischen Bürgergeldes. 5)

2. Das  Modell  „bedingungsloses  Grundeinkommen“ von Götz Werner 6)

3. Das  Modell  eines  allgemeinen  Grundeinkommens, KAB Diözese Aachen 7)

4. Das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung, KAB Diözese Osnabrück 8)

Ergänzt haben wir die Synopse um drei weitere Regelungen bzw. Modelle, die aber nicht als Grundeinkommensmodelle verstanden werden: Die Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,  Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen); weiter die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und PEPe (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen) 9) .

Grundsätzliche Würdigung des Ansatzes:

Wir leben im Übergang von der Industriegesellschaft zu einer neuen Gesellschaft, die Einige Wissensgesellschaft, Informationsgesellschaft, unternehmerische Wissensgesellschaft nennen. Ich spreche lieber vorläufig von einer allgemeinen Arbeitsgesellschaft. Am Anfang der Industriegesellschaft  war  die  entscheidende  Frage: Wollen wir die menschliche Arbeit, in der Industriegesellschaft überwiegend abhängige Lohnarbeit, wie eine Ware auf dem Markte handeln und unsere entstehende Industriegesellschaft von daher organisieren? Das würde gesellschaftlichen Zusammenhalt über marktvermittelte Arbeit bewirken.  Der/die  Einzelne  wird  dieser  Gesellschaft zugehörig durch seine/ihre Arbeit. Lebenschancen, Mitwirkungschancen werden wesentlich durch gesellschaftlich anerkannte Arbeit vermittelt. Dagegen stand damals schon ein anderes Konzept, das darauf beruhte, dass man um der Menschenwürde willen Arbeit nicht wie eine Ware behandeln dürfe, denn menschliche Arbeit sei unmittelbarer Ausfluss der menschlichen Personenwürde.  In  der  Konsequenz  hieße  das, irgendwie zurück in eine ständische Gesellschaft.

Die Entwicklung ist zugunsten der Industriegesellschaft als Arbeitsgesellschaft gelaufen. Und heute, an deren Ende, diskutieren wir wieder diese  Grundsatzfrage: Weil die Industriegesellschaft auf wirtschaftlichem Gebiet so erfolgreich war, können wir es uns heute leisten, mit diesen ökonomischen Möglichkeiten den Menschen vom Zwang zur abhängigen Arbeit zu befreien und ihn, weil er Mensch ist, unabhängig  von  diesem  Arbeitszwang  mit auskömmlichem Einkommen auszustatten.

Kritische Anmerkungen:

Grundsätzlich wird gegen die Modelle eingewendet, dass sie große Unsicherheiten enthalten, ob sie finanzierbar seien, zumal es keine Erfahrungswerte gibt, wie sich die Arbeitsbereitschaft in der Gesellschaft entwickelt. Sehr viel spricht allerdings dafür, dass die Finanzierungsprobleme lösbar sind, wenn das Konzept politisch gewollt ist. Ich möchte mich verstärkt dem letzteren Einwand widmen, unser tradiertes Menschen- und Gesellschaftsbild lasse sich mit der Trennung von Arbeit und Einkommen nur schwer in Übereinstimmung bringen, solange wir in einer Arbeitsgesellschaft, d. h. einer Gesellschaft mit Güterknappheit, leben.

Aus der Perspektive der abhängig beschäftigten Lohnarbeiter/innen wird zudem befürchtet, dass es bald zu massiven Lohnkürzungen kommen wird, denn anders als beim „Mindestlohn“ sichert  nun nicht der selbst erzielte „Lohn für Arbeit“,  sondern  das  staatliche  Geschenk  des Bürgergeldes den unmittelbaren Lebensunterhalt. Plötzliche Arbeitslosigkeit, die es dann als existenzielles Problem gar nicht mehr gibt, bedeutet für bisher gut integrierte Beschäftigte den sofortigen Absturz auf Sozialhilfe-Niveau. Und für die, die bereits abgestürzt waren, wird es keine staatlich subventionierten Unterstützungsprogramme, also keinen Weg mehr zurück geben.

Aus dieser Perspektive ist aber auch an die historisch durch die Arbeiterbewegung erkämpfte Integration durch Arbeit – überwiegend allerdings nur der Männer – zu erinnern. Tarifvertragsregelungen und Sozialversicherungen auf der Basis von Normalerwerbsbiografie und Vollbeschäftigung haben den einzelnen Arbeitnehmer den Unwägbarkeiten des Arbeitsmarktes deutlich weniger ausgeliefert, er konnte aufgrund seiner Leistungen eine eigene Wertschätzung und Identität ausbilden und musste sich nicht mehr länger als „Ware Arbeitskraft“ erfahren; sein (Brutto-) Lohn ermöglichte ihm und seiner Familie, durch eigene Beitragszahlungen Ansprüche auf soziale Sicherung zu erwerben. Zumindest vom Anspruch her enthielt er auch jene Sparbeiträge, die ihm ein eigenes Häuschen oder Wohnung und Teilhabe am Investitionskapital der Wirtschaft ermöglichten. Das Ziel einer klassenfreien Gesellschaft war – wenn schon nicht eingelöst – doch nicht aufgegeben. Diese Ansprüche waren weder von unternehmerischer Gnade, noch von Wohlwollen von Bürokraten oder staatlicher Subventionierung abhängig, sie waren Bestandteil eines gerechten Lohnes,  der  zugleich  der  volkswirtschaftlich richtige Lohn sein sollte.

Das alles wird von den Anhängern von Grundeinkommensmodellen  ganz  anders  gesehen. Nicht mehr eigene Arbeit, sondern von der Politik abhängige staatliche Subvention ist die Quelle des Einkommens. Soziale Zugehörigkeit, in der Arbeitsgesellschaft durch Arbeit und deren gerechte Entlohnung vermittelt, wird nun auf ein anderes Medium übertragen, dessen gesellschaftliche Akzeptanz noch keineswegs getestet ist. Gesellschaftlicher Zusammenhalt, die Koordination der wirtschaftlichen Entscheidungen in unserer Gesellschaft wird in viel stärkerem Maße von Macht geprägt sein, als es jetzt schon der Fall ist.

Aus der Perspektive der bisher unbezahlt arbeiten den Familienfrauen hat Angelika Krebs sich am entschiedensten und kritisch mit den Grundeinkommenskonzepten auseinandergesetzt: „In  einer  Gesellschaft,  in  der  die  Standardanerkennung von Arbeit monetärer Art ist, ergibt die Forderung nach Anerkennung von Arbeit die Forderung nach einem die menschenwürdige Existenz sichernden Minimallohn. […] Von Sozialhilfe leben zu müssen, obwohl man sich den ganzen Tag der Kinderaufzucht oder der Pflege Angehöriger widmet, ist erniedrigend. Vom erwerbstätigen Partner leben zu müssen, ist ebenfalls erniedrigend, auch wenn man, so man einen gut verdienenden Partner hat, der Armut entgehen mag.“ 10)

Außerdem ist ökonomische Abhängigkeit immer ausnutzbar. Kein arbeitender Mensch sollte  zur  Erreichung  eines  menschenwürdigen Niveaus   dem  Goodwill  anderer,  seien  es Sozialbürokraten oder der eigene Partner, ausgeliefert sein.“ (S. 211 f)

Zusammenfassend ist festzustellen:

Das Problem zwingt uns, neue Lebens- und Arbeitsformen auch jenseits der bisherigen Erwerbsarbeitsfixierung zu entwickeln und allen Gesellschaftsmitgliedern die aktive Teilnahme an den vielfältigen, oft noch brachliegenden Feldern sinnvoller und notwendiger gesellschaftlicher Arbeit ebenso wie eine faire Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand, zu ermöglichen. Dazu sind integrative Konzepte notwendig, die allen Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf eine anständige und bedingungslose Grundsicherung und zugleich ihr Recht auf eine gute und menschenwürdige Arbeit gewährleisten und so wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen sichern. Alles spricht dafür, dies vor allem innerhalb – und nicht jenseits – der normativen und institutionellen Ordnungsmuster unseres bisherigen Wirtschafts- und Sozialmodells ausfindig zu machen.  Was  liegt  näher,  als  in  Erziehung  und Pflege  im privaten Familienhaushalt Arbeitsfelder zu sehen, wo dies dann alles möglich ist?

Fußnoten:

1) Die Bibel, Zweiter Brief des Paulus an die Thessalonicher, Kapitel 3, Vers 10.

2) Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar, Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte. In: Edition HWWI Band 1 (Hrsg: Thomas Straubhaar), Seite 9127. Verlag: Hamburg University Press, Hamburg 2008. ISBN: 978-3937816470. 220 Seiten, 24,80 €. URL: http://hup.sub.uni-hamburg.de/verlagsprogramm [Stand:09.03.2009]

3) Prof. Dr. Ulrich Beck, Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität München, Erwerbsarbeit durch Bürgerarbeit ergänzen. In: Bericht der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen (Herausgeber): Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen“. Teil III. Bonn, November 1997. Kapitel 15, S.148-170. URL: http://www.bayern.de/Kommission-fuer-Zukunftsfragen-.1699/index.htm [Stand: 09.03.2009]

4) Michael Opielka, Grundeinkommen als Sozialreform. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. Band 51-52/2007, S. 3-10

5) Das Solidarische Bürgergeld. Das Konzept; Präsentation; Fragen und Antworten; Studie – Solidarisches Bürgergeld ist finanzierbar!; Bürgergeldrechner. URL: http://www.d-althaus.de/politik/buergergeld.html [Stand:17.01.2009]. URL: http://www.solidarischesbuergergeld.de [Stand:17.01.2009]

6) Götz W. Werner, Einkommen für alle. Der dm-Chef über die Machbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2007. ISBN: 978-3-462-03775-3. 224 Seiten, 16,90 €.

7) Ralf Welter (Hrsg.: Diözesanverband der KAB Aachen), Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen – Konzeption für eine nachhaltige Sozialpolitik. Shaker Verlag, Aachen 2003. ISBN: 978-38322-1670-2. 414 Seiten, 14,90 €.

8) Zu bestellen bei KAB-Osnabrück Tel.: 0541/318391, Fax: 0541/318398, E-Mail: kab@bistum-os.de

9) PEPe (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen)

10)Angelika Krebs, Arbeit und Liebe. Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit. Verlag Suhrkamp Taschenbuch, Frankfurt/Main 2002. ISBN 9783-518-29164-1. 336 Seiten, 13,00 €. Rezension Fh 3/2002 S. 11

Synoptische Gegenüberstellung von Transferleistungen, Einkommen für Erziehung und Pflege (PEPe; vffm) und aktuell diskutierten Grundeinkommensmodellen

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Anmerkungen zur Tabelle:

Zur Vergleichbarkeit der Effekte ist in allen Fällen eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unterstellt, wobei aufgrund des Alters der Kinder je 208 bzw. 278 € Sozialhilfe pro Kind unterstellt wird; bei PEPe und beim Modell des vffm „Einkommen für Erziehung und Pflege“ wird ein höheres, bedarfsgerechtes Kindergeld zugrunde gelegt.

Ein erwachsenes Haushaltungsmitglied ist erwerbstätig, eines ist anspruchsberechtigt bzw. im Familienhaushalt anspruchsberechtigt tätig.

„Haushaltsbezogene Bedarfsprüfung und Anrechnung“ bedeutet, dass nur bei Bedarf Anspruch besteht und die Einkommen aller Haushaltsmitglieder dabei angerechnet werden. Wenn also, wie unterstellt, ein Familienmitglied erwerbstätig ist und brutto 2.400 € verdient, werden Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II entfallen. Die Grundsicherung im Alter aber bleibt bestehen, soweit die Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder unter halb von 100.000 € liegt.