Frauenbeirat im Kreis Bad Dürkheim in Sachen Eherecht aktiv

Am 17.01.2005 gab der Frauenbeirat des Kreises Bad Dürkheim/Weinstraße eine Pressemitteilung zum Ehelichen Güterrecht heraus. – Unser Verband ist im Frauenbeirat durch Wiltraud Beckenbach und Helga Vetter vertreten.
Bad Dürkheim, 17.01.2005

PRESSEMITTEILUNG

Bei dem alljährlichen Königinnentreffen des Frauenbeirates des Landkreises Bad Dürkheim wurde beschlossen, einen Brief an Frau Staatsministerin Doris Ahnen zu schicken, mit der Forderung, dass es einen verbindlichen Unterrichtsstoff über Grundlagen des Ehe- und Familienrechts (Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften) in der Sekundarstufe 2 geben soll.

Die Kenntnis des Ehegüterrechts ist für eine partnerschaftliche Ehe elementar. Da das Thema zukünftige Eheleute und nach der neuen Gesetzeslage auch eingetragene Lebenspartnerschaften betrifft, halte der Frauenbeirat es für zwingend erforderlich in der Schule verbindlich das Ehe- und Familienrecht zu unterrichten. Die Aufklärung über Rechte und Pflichten beider, die Teilung von Erwerbs,- Haus- und Familienarbeit, Geld und Güterrecht sollten u.a. Inhalt des Unterrichtsstoffes sein.

"Hintergrund ist," so die Sprecherin des Frauenbeirates Ellen Messner-Vogelesang, "ein Vortrag im Frauenbeirat zu dem heutigen Eherecht "Was mein ist, ist nicht Dein" von Wiltraud Beckenbach, Vertreterin im Frauenbeirat für den Verband der Familienfrauen und -Männer über das heutige Eherecht".

Zusätzlich wurde an die Fachaufsicht der StandesbeamtInnen in der Kreisverwaltung geschrieben, dass eine Information für Heiratswillige über den gesetzlichen Güterstand bzw. Wahlgüterstände als Merkblatt herausgegeben werden soll.

Zwar erhalten Heiratswillige bei der Anmeldung zur Heirat das "Merkblatt für Deutsche", deren Kenntnisnahme unterschrieben werden soll, aber eine Information über das eheliche Güterrecht ist darin nicht enthalten.

"Dabei zeigt die Erfahrung, dass die wenigsten wissen, was unter dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu verstehen ist. Der Begriff ist sehr irreführend. Die Folgen sind weitreichend für die Betroffenen und eventuell auch für die Kommunen, wenn diese nach einer Scheidung Sozialhilfe zahlen müssen" so Messner-Vogelesang.

Der Frauenbeirat regt an, den Heiratswilligen bei Anmeldung entweder ein separates Merkblatt über das eheliche Güterrecht zu geben mit einer Kurzinformation über die Wahlgüterstände, Gütertrennung und Gütergemeinschaft, oder im "Merkblatt für Deutsche" auf den Inhalt des gesetzlichen Güterstandes und die Möglichkeit der abweichenden Vertragsgestaltung hinzuweisen. Bi-nationale Ehen haben ein eigenes Merkblatt und sind nicht Inhalt der Forderung.

Zwei Mustervorschläge vom Verband der Familienfrauen- und Männer wurden dem Schreiben an der Kreisverwaltung beigefügt.

Der Frauenbeirat erhofft sich eine schnelle Antwort bzw. die baldige Umsetzung seiner Forderungen.

Ellen Messner-Vogelesang

Sprecherin Frauenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim

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