Frauenbeirat des Kreises Bad Dürkheim mit der Initiative „(I)NTACT

Der Frauenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim lädt ein zum Referat

(I)NTACT

Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.

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Montag 13. Nov. 2006, 19.30 Uhr Ratssaal der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11
Info: Ellen Messner-Vogelesang, Tel.: 06322/981561

Anlässlich der Vorstellung der Empfehlung zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung erklärt die Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Prof. Dr. Maria Böhmer:

Mit den ärztlichen Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit genitalverstümmelten Patientinnen verfügen Ärzte, Hebammen und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe jetzt über eine hilfreiche Handreichung zum Umgang mit verstümmelten Frauen. Denn unser Anliegen muss es sein, das Leid dieser Frauen zu lindern, ihnen eine fachgerechte Geburtshilfe zu ermöglichen und weitere Verstümmelung zu verhindern.

Nicht nur die Bundesärztekammer, sondern auch Terre des Femmes und UNICEF haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Bekämpfung von Genitalverstümmelungen uns allen ein Anliegen ist und bleibt. Auch Bundesregierung und Bundestag haben dieses Thema immer wieder in den Blick gerückt.

Genitalverstümmelungen sind schwere Menschenrechtsverletzungen, viele betroffene Frauen leiden ihr Leben lang massiv an den Folgen. Diesen Frauen kann durch die richtige ärztliche Behandlung geholfen werden. ärztliche Arbeit muss präventiv wirken. Ärzte und Hebammen fällt die wichtige Rolle zu, Betroffene aufzuklären. Die Eltern von Töchtern müssen darauf hingewiesen werden, dass Genitalverstümmelungen nicht nur absolut unzulässig und strafbar sind, sondern vor allem physisch und psychisch ihren Töchtern schaden. Dies gilt unabhängig davon, wo das geschieht, ob hier in Deutschland oder im Heimatland, denn diese Frauen sind Teil unserer Gesellschaft. Wir zeigen ihnen dies unter anderem auch, in dem wir uns ihrer medizinischen Probleme mit großer Gewissenhaftigkeit annehmen. Wir müssen ihnen deutlich machen, dass wir ihr Recht auf gute Gesundheitsversorgung genauso ernst nehmen wie die Versorgung anderer gesellschaftlicher Gruppen.

Die Empfehlungen zur Behandlung genitalverstümmelter Frauen sind ein wichtiger Baustein zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen und zur Behandlung von betroffenen Migrantinnen. Es müssen aber weitere Maßnahmen ergriffen werden. So sind Fortbildungen für Ärzte, aber auch andere Berufsgruppen, die Kontakt zu Migrantinnen aus Ländern haben, in denen Genitalverstümmelungen praktiziert werden, sinnvoll. Beispielsweise können Erzieherinnen positiv auf Eltern einwirken. Beratungsstellen müssen ausreichend qualifiziert sein, um präventiv und aufklärend wirken zu können. Ferner ist eine Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in den Heimatländern wichtig, die diese Tradition vor Ort bekämpfen.

Diese Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Frauen zu unterstützen und ihnen zur Seite zu stehen.

Die Empfehlungen sind erhältlich unter: www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/
Empfidx/Genitalverstuemmelung

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