Frankfurter Rundschau_Wer profitiert?

Frankfurter Rundschau vom 2.02.2006

Der Bund der Steuerzahler hat Beispielrechnungen zur Neuregelung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vorgelegt:
Das Geringverdiener-Paar mit einem 5-jährigen Kind:

Der Mann verdient 1500, die Ehefrau 1200 Euro brutto.
Ein Teilzeitplatz in einem Berliner Kindergarten (fünf bis sieben Stunden Betreuung) kostet die Familie knapp 70 Euro. Weitere 80 Euro pro Monat bekommt eine Kinderfrau, die sich manchmal nachmittags um den Sohn kümmert. Die Familie gibt also 150 Euro pro Monatfür die Kinderbetreuung aus, das sind 1800 Euro im Jahr.

Nach altem Recht konnte das Paar nur jene Betreuungskosten absetzen, die über der Grenze
von 1548 Euro pro Jahr lagen – in diesem Fall also 252 Euro.

Künftig kann die Familie zwei Drittel der Gesamtkosten absetzen, also 1200 Euro. Ihr alter
Steuervorteil betrug 5,25 Euro, ihr neuer liegt bei 24,67 im Monat. Damit spart die Familie künftig 19,42 Euro Steuern mehr als bisher.

Das Doppelverdiener-Paar mit hohem Einkommen:

Beide Ehepartner arbeiten*, auch sie haben ein 5-jähriges Kind. Der Vater verdient 6000 Euro brutto, die Mutter 4000. Sie geben 400 Euro im Monat für die Kinderbetreuung aus, 300 Euro für einen Teilzeitplatz in einer Berliner Kita, 100 Euro für eine Kinderfrau. Das macht 4800 Euro pro Jahr.

Bisher konnte das Paar den Höchstbetrag für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen, nämlich
1500 Euro. In Zukunft werden es 3200 Euro sein. Der frühere Steuervorteil lag bei 55,38 Euro pro Monat, jetzt werden es 128,03 Euro sein. Damit spart die Familie künftig 72,65 Euro Steuern mehr als bisher.

Das Alleinverdiener-Paar mit einem vierjährigen Kind:

Der Vater verdient 4.000 Euro brutto im Monat, die Mutter bleibt Zuhause. Für den Teilzeitplatz
in einem Berliner Kindergarten, der eine Betreuung von fünf bis sieben Stunden umfasst, zahlt das Ehepaar 150 Euro im Monat.
Von den 1.800 Euro Kindergartengebühren, die pro Jahr anfallen, hatte die Familie bisher keine Steuervorteile, da nur ein Elternteil berufstätig ist.
In Zukunft kann sie 1200 Euro steuermindernd geltend machen. Damit spart die Familie künftig 27,
88 Euro Steuern pro Monat.Der Steuervorteil gilt aber nur für
Alleinverdiener-Familien mit Kinder zwischen drei und sechs Jahren.

Wer keine Steuern zahlt, profitiert von der Neuregelung nicht. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu einem Drittel aller Väter und Mütter außen vor bleiben, weil ihre Einkünfte zu gering sind. ap

* sind erwerbstätig – Anmerk. Vetter

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