Erfolg im Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg hat
am 2. Dezember 2005 in Stuttgart die von unserem Verband eingebrachten Anträge mit großer Mehrheit beschlossen:

Eheliches Güterrecht reformieren

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf

– über den Bundesrat einen neuen verbesserten und weitergehenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der den gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft fortentwickelt hin zu einer echten Teilhabegemeinschaft oder angepassten Errungenschaftsgemeinschaft, der einer modernen partnerschaftlichen Ehe gerecht wird.

– Vor jeder Heirat (bzw. Eingehung einer Lebenspartnerschaft) eine für das Paar verpflichtende Aufklärung/Information über Inhalt des Eherechts, besonders des gesetzlichen Güterstandes und der Wahlgüterstände, sowie über mögliche vertragliche Abweichungen sicherzustellen.

Grundbuch-Eintragungen geschlechtergerecht?

– Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf zu überprüfen, ob die Praxis der Eintragungen von verheirateten gemeinsamen Eigentümern in die Grundbücher des Landes auf der Grundlage der in den Notariaten verwendeten Computerprogramme mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz vereinbar ist. Falls sie dies nicht ist, ist eine Änderung zu veranlassen.

Gesa Ebert, Delegierte

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