DIE RHEINPFALZ – Kinderbetreuungs-Arithmetik

Der Hintergrund

DIE RHEINPFALZ vom 12. Januar 2006

Kinderbetreuungs-Arithmetik
Warum die schwarz-rote Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit nach dem Alter des Nachwuchses staffeln will

Von unserem Redakteur Erhard Stern

Die Pläne zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten widersprechen – zumindest in Teilen – den erklärten Zielen der Bundesregierung. Die Altersstaffelung bei der Anrechnung durch das Finanzamt folgt jedoch durchaus einer inneren Logik.

Iris Bethge hat gestern fast ausschließlich telefoniert. Die Sprecherin von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) muss die Beschlüsse der Kabinettsklausur auch am Tag nach deren Veröffentlichung wieder und wieder erklären. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Altersgrenze, bis zu der Kinderbetreuungskosten nur eingeschränkt steuerlich abgesetzt werden können, sehr willkürlich gewählt scheint.

In der Tat widerspricht es dem erklärten Ziel auch der neuen Bundesregierung, jungen Müttern rascher als bisher die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, dass die besonders teure Krippenbetreuung erst bei Kosten von über 1000 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Und nicht nur auf den ersten Blick erscheint es ein Gegensatz, dass gut ausgebildeten, berufstätigen Frauen künftig mit einem einkommensabhängigen Elterngeld Mut gemacht werden soll, sich für ein Kind zu entscheiden, ihnen nach dem ersten Jahr aber zusätzliche finanzielle Anreize genommen werden.

Das will von der Leyens Sprecherin so nicht gelten lassen. Schließlich würden durch die geplante Neuregelung alle Eltern besser gestellt. So sinke die Anrechnungsgrenze von 1548 Euro pro Jahr und Kind auf nur noch 1000 Euro. Insgesamt 4000 Euro Kinderbetreuungskosten sollen sich danach steuermindernd auswirken.

Was für Krippenkinder problematisch erscheint, folgt beim Nachwuchs, der halbtags einen Kindergarten besucht, durchaus einer inneren Logik. Weil Betreuungskosten auch derzeit erst vom Finanzamt anerkannt werden, wenn beide Elternteile arbeiten, würden Berufstätige diesen so genannten Regelkindergartenplatz teilweise vom Staat subventioniert bekommen – im Gegensatz zu Familien, bei denen in der Regel immer noch die Mutter zu Hause bleibt.

1000 Euro jährlich, rechnet Bethge vor, entsprächen 83 Euro monatlich. So viel koste im Bundesschnitt ein Halbtagsplatz für eine Familie mit einem Kind. Erst wenn Berufstätige einen teueren Ganztagsplatz für ihr Kindergartenkind beanspruchten, sollten sie deshalb steuerlich besser gestellt werden. "Wir wollten die steuerliche Absetzbarkeit eines Halbtagskindergartenplatzes nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig machen", sagt von der Leyens Sprecherin.

Anders sieht es dagegen bei Schulkindern aus. Mit dem sechsten Geburtstag können rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres 4000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden – ab dem ersten Euro. Exakt dann, wenn die Betreuung teilweise deutlich günstiger wird, sollen Eltern also weitaus besser gefördert werden. Insbesondere diese Altersgrenze nährt bei vielen Familienverbänden den Verdacht, dass hier ausschließlich Familienpolitik nach Kassenlage gemacht werden soll.

Bethge weist auch diesen Vorwurf zurück. Vielmehr sei es ja so, dass Betreuungskosten für Schulkinder in der Regel nur anfallen, wenn beide Elternteile arbeiteten. "Betreuungskosten für jüngere Kinder sind dagegen nicht immer erwerbsbedingt", sagt die Ministeriumssprecherin. Schließlich sollen ja möglichst viele, am besten alle Kinder einen Kindergarten besuchen.

STERNE / STERNE
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau
Datum: Nr.10
Datum: Donnerstag, den 12. Januar 2006
Seite: Nr.2
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