Ampel-Koalitionsvertrag: Immer weiter gegen die Wand

Beitragsbild: Symbolbild Wahlen - Wahlurne

Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden. So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.

Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten: Die Erwerbstätigen bezahlen die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn es auch für die Erziehung der nachrückenden Generation, die die Renten der heute Erwerbstätigen bezahlen soll, eine gleichwertige Finanzierung gibt. Fazit: Alle Erwerbstätigen haben für die Kinderkosten zu zahlen. Diese Selbstverständlichkeit bleibt in diesem Vertrag wieder völlig unbeachtet. Das einseitige Umlageverfahren ist eine Enteignung der Eltern und führt zwangsläufig zur fortschreitenden Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft und zerstört unser Sozialsystem.

Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen. Wird gefragt, was die Eltern selbst wollen? Wird gefragt, was für die Kinder gut ist? Wird gefragt, was das Grundgesetz fordert? Nein! Die Verstaatlichung der Kindererziehung wird als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als „frühkindliche Bildung“ schön geredet.

Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.

Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.

*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.

“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html

Comments

  1. Dr.Manfred Drews schreibt:

    Ihrer Kritik am Rentenversicherungssystem möchte ich in vollem Umfang zustimmen; nicht aber Ihrer einseitigen Forderung nach mehr Geld für Familien mit Kindern. Das kann nicht funktionieren, wie ich Herrn Resch in einer monatelangen Diskussion vergeblich zu erklären versuchte.
    Statt mehr Geld brauchen wir mehr Freizeit für alle (Frauen und Männer) in einer maximal 4-Tage Woche. Dazu hoffe ich, dass der unseelige deutsche Exportüberschuss jetzt zurückgeht. Zur Argumentation empfehle ich Ihnen meine Studie: Das Chaos freier Märkte und der Weg aus der Armutsfalle.

    • Manfred Dr.Drews schreibt:

      Die Enttäuschung Ihres Verbandes zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts , das nicht auf Ihre Forderung nach mehr Direkt Geld für Familien mit Kinder eingeht, ist unberechtigt, weil es marktpolitisch und markttechnisch nicht durchsetzbar ist (siehe mein vorstehendes Schreiben vom 7.Dezember 2021).

      Dr.Manfred Drews Juni 2022

    • Johannes Resch schreibt:

      Eine 4-Tage-Woche würde für Eltern keinen Vorteil bringen, weil diese ja für kinderlose Erwrbstätige ebenso gelten würde. KInder zu haben, würde also nicht attraktiver als heute.
      Die Forderung nach einer finanziellen Gegenleistung für die Erziehungsarbeit folgt einfach aus der Tatsache, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Renten allein von den Kindern der Rentnergeneration betahlt wird, also allein durch KIndererziehung erarbeitet wird. Dafür haben Eltern einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. . Darauf könnte nur dann verzichtet werden, , wenn Rentner ohne Kinder ihre Rente während des Erwerbslebens selbst verdienen müssten und die Kinder nur für die Renten ihrer Eltern zuständig wären.
      Wie man es nun dreht und wendet, ein System ist nur dann gerecht und kann auf Dauer nur dann funktionieren, wenn die Investition in KInder auch denen zugute kommt, die diese Investition. leisten. Das jetzige Prinzip „Eltern investieren und KInderlose profitieren mehr als die Eltern, ist weder gerecht noch nachhaltig. Mehr Freizeit für Eltern zu fordern, ist sicher richtig. Aber das kann nur durch eine Honerierung der ERziehungsarbeit geschehen, die es Eltern erlaubt weniger erwerbstätig zu sein..

  2. Olaf Tobiasch schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin in Ihrem Newsletter-Verteiler.

    Der erste Teil Ihrer PM ist verständlich und für mich nachvollziehbar.
    Allerdings verstehe ich nicht recht, wie die katastrophale Situation in der Rente mit dem Geld, dass Sie für die Familien fordern (aus der Förderung der Fremdbetreuung) beseitigt werden soll.
    Ich würde mir einen kompletten politisch umsetzbaren Vorschlag von Ihnen wünschen, den Sie dann in der PM verbreiten.
    Nur das Geld für Betreuung umzuschichten löst aus meiner Sicht ja kein Problem.
    Was es in der Tat bräuchte wäre eine kpl. Umgestaltung des Rentensystems., Dazu müsste aber unser komplettes Wirtschaftssystem umgestaltet werden. D.h. u.a. auch extrem starke Besteuerung der Reichen (Einkommen, Vermögen, Erbschaft) etc. Wer will das? Das wollen ja leider schon die Mittelklasse-Menschen nicht, weil sie fürchten, sie wären gemeint.
    MFG

    • Johannes Resch schreibt:

      Es sollte unterschieden werden zwischen der Gleichberechtigung von Eltern bei der Kinderbetreuung einerseits und der grunsätzlichen Finanzierung der Kindererziehung durch den Staat.
      ZUm ersten Problem: Es ist eine schwere Diskriminierung aller selbst betreuender Eltern, wenn allein die Krippenbetreuung staatlich finanziert wird. Das lässt sich in keiner Weise sachlich rechtfertigen, zumal die elterliche Betreuung in der Regel mit geringeren Risiken verbunden ist als die Fremdbetreuung.
      Zum zweiten Problem: Die staatliche Finanzierung der KInderbetreuung – bei Wahlfreiheit der Eltern – ist schon aufgrund unseres Rentenrechts zu fordern. Die staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung ist der zweite Teil des „Generationenvertrages“, mit dem unser Rentenrecht begründet wird. Allerdings sollten beide Teile des Generationenvertrages auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet werden und nicht auf abhängige Arbeitnehmer beschränkt bleiben. Auch Selbständige und Beamte haben Kinder und müssen im Alter versorgt werden. Sie sind also in den alle Bevölkerungsgruppen umfassenden Generationenvertrag einzubeziehen.
      Inunserem Rentenkonzept (abrufbar auf dieser Webseite) haben wir das im Zusammenhang dargestellt.

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