Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern

Der Verband Familienarbeit e. V. hat beschlossen, einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von Eltern zu gründen, die sich gegen ihre Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz wehren, die auch vom Verband Familienarbeit für grundgesetzwidrig gehalten wird.

Aktueller Anlass ist, dass eine Mutter bis 13. Dez. dieses Jahres eine Strafe von 500 € zahlen soll, weil sie die Berufung gegen ihren Elterngeldbescheid beim Landessozialgericht München nicht zurückgezogen hat. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt wegen Betreuung ihres zweijährigen Kindes nicht erwerbstätig gewesen war. Sie fordert Gleichberechtigung mit Müttern, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig sein konnten oder bereits vorhandene Kinder in eine Krippe gaben, um voll erwerbstätig zu sein.

Der Richter am Landessozialgericht wertete die Aufrechterhaltung der Berufung als „rechtsmissbräuchlich“ und begründete das mit einem Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem behauptet wird, die Bundesregierung habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18).

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V., äußert sich dazu: „Im Klartext heißt das: Eltern, die sich das Recht herausnehmen, entgegen der regierungsamtlichen Ideologie ihre Kinder länger als 13 Monate selbst zu betreuen, dürfen finanziell ausgehungert werden. Das sind zwar DDR-Methoden. Aber (noch) können wir uns dagegen wehren. Alarmierend ist allerdings, dass schon heute die Forderung nach Gleichberechtigung mit Geldstrafen geahndet wird.“

Der Verband Familienarbeit will es nicht hinnehmen, dass eine selbst erziehende Mutter Strafe bezahlen muss, weil sie gleichberechtigt sein will. Die Strafe erging, obwohl der vom Landessozialgericht München zitierte Kammerbeschluss für andere Gerichte nicht bindend ist. Er verstößt vielmehr selbst gegen die bisherige ständige Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts, die für alle Gerichte bindend ist. Damit ist auch der Kammerbeschluss als verfassungswidrig zu betrachten.

Der Verband ruft zur Solidartät mit der betroffenen Mutter auf und bittet um Spenden (Bankverbindung: Volksbank Schwarzwald Baar Hegau, Kto.-Nr. 25410904 bzw. IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04. BLZ 69490000 bzw. BIC: GENODE61VS1, Stichwort „Elterngeld“). Soweit diese den Strafbetrag übersteigen, sollen sie zur Unterstützung weiterer Eltern, die gegen die Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz klagen, verwendet werden. Es wird auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Erwägung gezogen, falls vom Bundesverfassungsgericht weiterhin Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden. – Auch Kleinspenden zeigen Solidarität und sind willkommen.

Nähere Informationen zum Urteil und zur Strafe können bei Dr. Resch eingeholt werden, Kontaktdaten siehe ‚AnsprechpartnerInnen‚.

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
4. Dezember 2013

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