Durch die von der neuen Regierung geplante Anrechnung von 2 Erziehungsjahren bei der Rente für vor 1992 geborene Kinder erhalten Mütter von drei Kindern, die keine Erwerbszeiten als Arbeitnehmerin hatten, erstmals überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, weil mindestens 5 Jahre insgesamt zusammenkommen müssen.
Auch Mütter von einem oder zwei Kindern, die bisher keine Rente erhielten, werden rentenberechtigt, wenn sie eine zu fünf Jahren ergänzende Zeit als Arbeitnehmerin nachweisen können. Für sie lohnt es sich, in ihrer Biografie nach kurzfristigen Arbeitsverhältnissen zu suchen. Kann die fehlende Zeit belegt werden, entsteht ein Rentenanspruch.
Auch wer keine entsprechende Belege mehr hat, sollte nicht aufgeben. Viele Unterlagen schlummern in Archiven und müssen nur ausfindig gemacht werden. Das gilt auch für Arbeitsverhältnisse in der früheren DDR.
Spendensammlung für Klagen und Beschwerden gegen das Elterngeldgesetz geht weiter
Auch junge Eltern und besonders junge Mütter mehrerer Kinder werden gezielt diskriminiert. Zum Beispiel erhalten Eltern, die vor der Geburt eines zweiten Kindes zugunsten der Betreuung des ersten auf Erwerbsarbeit verzichtet haben, in der Regel nur einen Bruchteil des Elterngeldes, das für das erste Kind gezahlt wird. Diese gezielte Diskriminierung junger Mütter mehrerer Kinder wird von Regierung und Gerichten mit der im Grundgesetz geforderten „Gleichberechtigung der Geschlechter“ begründet, die aus dieser Sichtweise nur über Erwerbsarbeit zu erreichen sei. Hier wird der Geist des Grundgesetzes in krasser Weise verfälscht. Diesen Skandal wollen wir nicht nur bekannt machen, sondern auch juristisch bekämpfen, notfalls vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Bankdaten für Spenden: Volksbank Schwarzwald Baar Hegau, Kto.-Nr. 25410904 bzw. IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04. BLZ 69490000 bzw. BIC: GENODE61VS1, Stichwort „Elterngeld“).
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
20. Dezember 2013