Zu den aktuellen Zahlen der Bevölkerungsentwicklung (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Nov.) und den zähen Verhandlungen der Arbeitsgruppe Familie zur Bildung einer rot-schwarzen Koalition nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Stellung:
„Die Statistik zur Bevölkerungsentwicklung zeigt immer eindeutiger, dass die Strategie von ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, millionenschwer forciert über Elterngeldgesetz und Krippenausbau, familienpolitisch ein Blindgänger ist. Das Elterngeldgesetz fördert vorrangig erste und dann sehr oft einzige Kinder der Bestverdiener. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur gibt Eltern, die es so wollen oder aus wirtschaftlicher Not nicht anders können, die Möglichkeit, ihre Kinder wegzugeben, um erwerbstätig zu sein. Für Eltern, die mehrere Kinder selbst erziehen wollen, interessiert sich niemand. Dieser Wunsch gilt als „überholt“. Ein einseitig geprägter Feminismus bewertet Kinder als Klotz am Bein der Mütter.
Wenn nun klar ist, dass in jeder kommenden Folgegeneration ein Drittel der Kinder und damit auch ein Drittel der gebärfähigen Frauen fehlt, liegt es auf der Hand, dass es mit der Krippenförderung allein nicht getan ist. Entscheidender ist es, den Eltern, die gerne mehrere Kinder aufziehen möchten, das auch zu ermöglichen. Ihre Leistung für die Gesellschaft ist endlich anzuerkennen und wie eine Erwerbsarbeit direkt zu honorieren, um den notwendigen wirtschaftlichen Freiraum zu schaffen, den junge Familien brauchen. Die ewige Angst der Politik, Eltern würden die Honorierung missbrauchen, ist absurd. Überall gibt es schwarze Schafe, die mit ihrem Einkommen nicht vernünftig umgehen. Das kann aber niemals Maßstab für alle Eltern sein. Bei Gefährdung des Kindeswohls ist nach dem Grundgesetz ohnehin das Wächteramt des Staates gefordert.
Kinder sind unsere Zukunft. Sie brauchen Zeit und Zuwendung zuallererst durch ihre Eltern. Das ist leider inzwischen zu einer Worthülse geworden. In Wirklichkeit wird die Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft ausgerechnet durch das Elterngeldgesetz auf die Spitze getrieben. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken, werden bei einem weiteren Kind mit einem Minimum an Elterngeld bestraft. Deutlicher kann die Geringschätzung der Erziehungsaufgabe kaum zum Ausdruck gebracht werden. Die Koalitionäre, die jetzt wieder meinen, das Betreuungsgeld, das ein erster Einstieg in die Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit sein könnte, in Frage stellen zu müssen, handeln unverantwortlich.“
Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
13. November 2013