Wer nicht kämpft, hat schon verloren (Teil 1)

Beitragsbild: Verbandslogo Eule

Ein  Streifzug  durch  vier Jahrzehnte Verbandsarbeit von Gesa  Ebert

„Der  schlimmste  weibliche  Fehler  ist  der  Mangel  an  Größenwahn.“  Diesen Satz der Schriftstellerin Irmtraud Morgner zitiert Ulla Hahn  in ihrem Roman „Spiel der Zeit“.

Eine Hausfrauengewerkschaft zu gründen, das stufte im Herbst 1978  der Deutsche Gewerkschaftsbund wohl auch als Größenwahn ein. Er  ließ schon vor der Gründung intern prüfen, ob der DGB dagegen klagen könnte, dass Hausfrauen für ihren politischen Zusammenschluss  den  Begriff  „Gewerkschaft“  verwenden  wollten.  Der  Weg  zum  Gericht wurde unterlassen, um der „1. DHG e.V.“ keine ungewollte  Öffentlichkeit zu verschaffen. Nicht nur der Gewerkschafts-, auch der  Hausfrauenbund empörte sich: „Spektakuläre Eintagsfliegen lehnen  wir ab“ zitiert die FAZ im Januar 1979 aus dessen Stellungnahme. Die Initiatorin und erste Vorsitzende, Dr. Gerhild Heuer, schrieb in  ihrem ersten Rundschreiben 1979:

„Am 25. Oktober 1978 sprach ich zum ersten Mal in der Öffentlichkeit von meiner Absicht, eine Hausfrauengewerkschaft zu gründen.  Damit  löste  ich  ein  Echo  aus,  das  meine  kühnsten  Erwartungen  übertraf  und  innerhalb  kürzester  Zeit  mehr  als  3.000  Frauen  und  Männer dazu bewog, spontan ihre Bereitschaft zur Mithilfe zu bekunden! Neben dem ausnahmslos positiven Echo von Seiten der angesprochenen Hausfrauen und Familien kamen ablehnende Stimmen  aus den Reihen bereits bestehender Verbände und Gewerkschaften.  Eine zunächst in aller Öffentlichkeit für den 31. März 1979 geplante  Gründungsversammlung  wurde  daher  vorgezogen,  weil  Störungen  zu befürchten waren, die einen ordnungsgemäßen Versammlungsverlauf verhindert hätten. So fand am 9. Februar 1979 in Kiel die Gründung der Deutschen Hausfrauengewerkschaft statt …“

Ich hatte Frau Dr. Heuer zufällig im Süddeutschen Rundfunk gehört:  Die Situation der Hausfrau sei unzumutbar und müsse dringend verbessert werden. Wenn sie bis Februar mit 1.000 Mitgliedern rechnen  könne, würde sie die Gründung der Hausfrauengewerkschaft wagen.  Schreiben Sie eine Postkarte an … Ich brauchte keine Bedenkzeit.  Meine  sofort  abgeschickte  Karte  liegt  wie  die  vieler  anderer  Mitglieder in unserem alten hölzernen Karteikasten im Archiv. Seit der  Geburt meines ersten Kindes eineinhalb Jahre zuvor, war ich selbst  Hausfrau. Aber viel stärker wirkte bei mir die Situation meiner Mutter: wir waren sieben Kinder. Sie musste, wie so viele Mütter, übermäßig viel arbeiten, 365 Tage im Jahr – für minimalste Anerkennung.  Das hatte ich schon als Kind als äußerst ungerecht empfunden.

Andere Frauen oder Männer lasen den Aufruf Gerhild Heuers in der  Zeitung. Die Medien berichteten bundesweit, auch im Ausland. Viele  Postkarten wurden einfach adressiert an „Deutsche Hausfrauengewerkschaft, Kiel“, ohne genaue Anschrift.

Nach der Gründung der dhg wurde mittels Fragebögen bei den Mitgliedern erkundet, welche Themen ihnen besonders wichtig waren.  Altersversorgung  sowie  Bildungs-  und  Familienpolitik  erwiesen sich als die politischen  Hauptprobleme.  In  den  Akten  aus der Anfangszeit liegen sehr  viele  ausführliche  Briefe  von  Mitgliedern  mit  Schilderungen  persönlicher  Betroffenheit,  mit  Dankesbekundungen  und  der  Aufforderung,  unbedingt  „dran  zu bleiben“.

In  den  Grundsatzprogrammen  der ersten Verbandsjahre stehen  als  Forderungen:  Die  tatsächliche  Anerkennung  der  Hausfrauentätigkeit als Beruf, Erziehungs-  und  Pflegejahre  in  der Rentenversicherung, Erziehungsgeld, Stellung einer Haushaltshilfe  bei Erkrankung des erziehenden Elternteils, Öffnung der Unfallversicherung und Kuren für Hausfrauen, Hilfen bei der Rückkehr ins  Erwerbsleben  und  ein  ausreichendes  Angebot  von  Teilzeitarbeit.  Auch höhere Schadenersatzansprüche bei Schädigung durch Dritte  waren ein großes Thema. Im Laufe der Jahre wurde das Programm  u.a. ergänzt um die Forderung nach Erfassung der Familienfrauen  und -männer als arbeitende Personen in allen amtlichen Statistiken,  der Einbeziehung von Haus- und Familienarbeit ins Bruttoinlandsprodukt sowie der Einführung eines Wahlrechts von Geburt an.

Die  Rente  ist  bis  heute  eines  der  drei  Hauptthemen.  1979  wurde  die Erziehung von Kindern in der Gesetzlichen Rentenversicherung  (GRV) noch als „selbstverschuldete Nichtleistung“ eingestuft, zählte  also gar nichts. Und das, obwohl es in unserem System „Generationenvertrag“  ohne  die  nachwachsende  Generation,  also  Kinder,  die  in  erster  Linie  zeitaufwendig  von  den  Eltern  betreut,  versorgt  und erzogen werden, keine beitragszahlenden Erwerbstätigen gibt.  Niemand zahlt in der GRV Beiträge auf ein eigenes Konto ein, denn  die  aktuell  eingezahlten  Beiträge  werden  zeitgleich  an  die  aktuell  Anspruchsberechtigten als Renten ausgezahlt.

Der Generationenvertrag Rente ist seit 1957 ein unfairer Vertrag.  Unser Verband fordert seit langem, die Systemrelevanz der Kindererziehungsleistung  angemessen  zu  berücksichtigen,  die  GRV  also  grundlegend zu reformieren. 1) Aus unserer ursprünglichen Forderung nach Erziehungsgeld wurde  die Forderung „Anerkennung des Berufes Familienhausfrau/-mann  durch eigenständiges Einkommen und soziale Sicherung“ – „Gehalt  für Familienarbeit einschließlich sozialer Sicherung“ – jetzt „Erziehungsgehalt“ für die Mütter oder Väter, die ihr Kleinkind länger als  beim derzeitigen Elterngeldbezug selbst betreuen möchten. 2) Dies wird von einigen Frauenverbänden vehement abgelehnt mit der  Begründung, das sei rückschrittlich für die Frauen.

Unser Verband  fragt beharrlich nach der Logik in dieser Begründung.  Es ist doch merkwürdig, dass der Einwand „rückschrittlich!“ beim  häuslichen  Pflegegeld  nicht  gemacht  wird,  obwohl  Frauen  auch  dafür  ihre  Erwerbstätigkeit  reduzieren  müssen.  Pflegen  dürfen  Frauen  also  ohne  Limit.  Denn  Pflegegeld  wird  nicht  begrenzt  für  ein oder zwei Jahre bezahlt, sondern solange die Pflegebedürftigkeit  besteht. Absurderweise wird es nicht einmal an die pflegende, sondern an die gepflegte Person gezahlt.

Wieso  also  schadet  angeblich  Kindererziehung,  nicht  dagegen  die  Versorgung  alter  Menschen  dem  beruflichen  Fortkommen  und  der  Eigenständigkeit  von  Frauen?  Wieso  führt  angeblich  häusliche  Pflege nicht zur „Rollenfestschreibung“, wohl aber angeblich häusliche Kindererziehung?

Wieso ist diesen Verbänden und der Politik häusliche Pflege wichtiger als häusliche Erziehung, wieso sind die Interessen alter Menschen wichtiger als die von Kleinkindern? Wieso wurde von Politik,  Verbänden  und  Medien  gegen  die  Zahlung  eines  „Betreuungsgeldes“ in übelster Weise gehetzt, nicht aber gegen das Pflegegeld?  Weil die, die ein Erziehungsgehalt ablehnen, selbst einer eventuellen  Pflegebedürftigkeit näher rücken – aber keinesfalls in ein Altenheim  wollen? Oder, weil alte Menschen wahlberechtigt sind – Kinder aber  bislang nicht?

Unser Verband weist außerdem darauf hin, dass Männer – von Ausnahmen abgesehen – nur dann Familienarbeit übernehmen, wenn sie  bezahlt wird. Das ist belegt durch die Statistik zum Elterngeldbezug  von Vätern. Das Erziehungsgehalt wäre also ein wichtiger Beitrag  zur Änderung der Arbeitsteilung von Paaren und damit zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Ist das dann „rückschrittlich“?

Das eheliche Güterrecht rückte erst 1986 in unser Blickfeld (Kritik  an der seit Juli 1958 geltenden irreführenden Zugewinngemeinschaft;  Forderung nach gleichberechtigter Verfügung über das Einkommen  bzw. Fortentwicklung zur Errungenschaftsgemeinschaft). Ein weites Feld … unsere Verbandszeitungen sind voll  von  Zustandsbeschreibungen  und  Lösungsvorschlägen. Die Bundesregierung weiß aus  einer  selbst  in  Auftrag  gegebenen  Studie,  dass  die  meisten  Ehepaare  gravierend  falsche  Vorstellungen  übers  Eherecht  haben.  Sie klärt die Paare aber bis heute nicht auf,  sondern lässt sie auf dem Standesamt einen  „Vertrag“  unterschreiben,  dessen  Inhalt  ihnen unbekannt ist! Frauen vertrauen blind,  dass der Gesetzgeber die Ehe für beide fair  geregelt hat. Aber bei der Zugewinngemeinschaft wird die Familienarbeit im Güterrecht  dann – und nur dann – wirksam, wenn die  Ehe  geschieden  wird.  Seit  einigen  Jahren  befasst sich nun auch der Deutsche Juristinnenbund mit dem Güterrecht. 3)

Im September 1991 verabschiedeten wir eine  Resolution zum § 218: „Lohn für Familienarbeit statt Strafverfolgung bei Abtreibung.“  Darin  heißt  es  u.  a.  „Die  dhg  vertritt  die  Interessen derjenigen, die die Folgen des ‚Ja  zum Kind‘ kennen und tragen (…) Jegliches  Leben ist schützenswert, nicht nur das Ungeborene.“ Am Ende steht die Forderung, dass Vergewaltigung in der  Ehe ein Straftatbestand werden soll.

Im November 1995 appellierten wir mit einer großen Briefaktion an  den Bundestag, sowie sämtliche Justizministerien und das Bundesfamilienministerium, dass Vergewaltigung in der Ehe endlich Straftatbestand wird. Und zwar ohne die von CDU und FDP gewollte Widerspruchsklausel, der zufolge eine betroffene Ehefrau ihre Strafanzeige  wieder  zurücknehmen  können  sollten.  „Die  Opposition  und  zahlreiche  Frauenverbände,  von  der  Hausfrauengewerkschaft  bis  zum  Katholischen Frauenbund, hatten sich gegen die Klausel gewandt,  weil sie darin eine ‚Einladung zur Erpressung‘ der Frauen sahen.“  So schrieb am 16. Mai 1997 die Süddeutsche Zeitung, nachdem das  Gesetz dann endlich ohne diese Klausel beschlossen worden war.

1989 wurde eine Dokumentationsschrift der ersten zehn Jahre dhg herausgegeben. 1999 erschien die sehr ansprechende Dokumentation zur  Ausstellung „Unbezahlte Frauenarbeit – Basis der Wirtschaft“. Zum  25jährigen  Bestehen  des  Verbandes  wurde  unter  der  Federführung  der damaligen Bundesvorsitzenden Helga Vetter eine sehr umfangreiche Ausgabe der Familienarbeit heute erstellt (Fh 1-2/2004).  Dort  findet  sich  auch  eine  Auflistung  aller  Vorsitzenden  seit  der  Gründung. Diese Liste sei hier ergänzt:  9/2003 – 9/2008 Helga Vetter, 1/2009 – 4/2010 Dagmar Margotsdotter-Fricke, seit 10/2010 führt Gertrud Martin den Verband.

Im  September  2000  wurde  aus  der  Deutschen  Hausfrauengewerkschaft/dhg der „Verband der Familienfrauen und –männer (vffm)“;  im Mai 2012 dann der „Verband Familienarbeit“. Über die Diskussion zu den Namensänderungen wurde u. a. berichtet in Fh 2 und  4/2009 sowie 2/2012.

Dies ist nur ein ganz kurzer Abriss. Wir haben ein Riesenpensum an  Arbeit geleistet in diesen vier Jahrzehnten, fast ausschließlich ehrenamtlich  –  aber  beileibe  nicht  umsonst.  Ehemals  aktive  Mitgliedsfrauen haben geschrieben, dass sie sehr viel bei der Verbandsarbeit  gelernt haben. In den Akten liegen viele Briefe von Mitgliedern, die  unsere Arbeit sehr wichtig finden, die auch schreiben, wie sehr der  Verband ihr Selbstbewusstsein stärkt. Dazu tragen sicher auch vermeintliche Kleinigkeiten bei, z.B. dass durch unsere Initiative viele  Kommunen in den amtlichen Geburtsanzeigen nicht mehr den Vater  an die erste Stelle setzen, sondern das Kind und die Mutter.

Kritik gibt es freilich auch. Meine Selbstkritik: Wir haben uns mit zu  vielen Themen gleichzeitig befasst, von Anfang an, wie ich aus den  alten Akten ersehen konnte. Das führte notgedrungen zur Überforderung der aktiven Mitglieder.

Ich meine, wir sind diejenigen, die in den vergangenen 40 Jahren  am  meisten  über  die  unbezahlte  Familienarbeit  nachgedacht  und – außerhalb wissenschaftlicher Forschung und Dokumentationen – geschrieben und diskutiert haben. Wir können in jeder Diskussion  zu diesem Thema einschließlich „Vereinbarkeit von Familienarbeit  und Erwerbsarbeit“ bestehen. Vielleicht ist das der Grund, weshalb  Streitgespräche mit uns eher gemieden werden?

Wir haben in der Gesellschaft eine zunehmende Bewusstseins-Änderung erreicht, was die Haus- und Familienarbeit betrifft. Diese gipfelt in der lapidaren Feststellung „Familienarbeit ist Arbeit“. Ja was  denn sonst? Aber noch ist vielen nicht klar, dass daraus folgt, dass  alle Mütter arbeitende Frauen sind, nicht nur die erwerbstätigen.

Fußnoten:

1) Siehe u.a. „Leistungsgerechtes Rentenkonzept statt Kollaps – Alle von den heutigen Bundestagsparteien diskutierten Rentenkonzepte ignorieren die Ursache der Rentenmisere: das Umlageverfahren in seiner bisher einseitigen Konstruktion.“ In Familienarbeit heute 4/2016, Seite 5 ff, https://familienarbeit-heute.de/?p=4629

2) Siehe u. a. „12 Thesen zum Erziehungsgehalt“ in Familienarbeit heute 2/2018, S. 5/6, https://familienarbeit-heute.de/?p=5257

3) Siehe u. a. „Die meisten Eheleute leben im falschen Glauben“, Familienarbeit heute 3/2016, S. 3/4, https://familienarbeit-heute.de/?p=4606 und „Juristinnenbund fordert Überprüfung der Zugewinngemeinschaft – Über die Lufthoheit in der Ehe“, Fh 3/2013, https://familienarbeit-heute.de/?p=3653