Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von 9 Parteien, die am 7. Mai 2017 für die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.
Es antworteten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW, Familie und AfD.
Von Piraten und Linke kam keine Antwort.
Wahlprüfsteine für die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein 2017
übersandt von Bündnis „Rettet die Familie“
Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten. Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).
1. Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.
Unsere Frage:
- Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Schleswig-Holstein ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird?
Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?
CDU:
Nein. Für die CDU Schleswig-Holstein steht die Gewährleistung von Wahlfreiheit im Vordergrund.
SPD:
Studien belegen, dass ein Betreuungsgeld bildungs-, gleichstellungs- und integrationspolitisch negative Auswirkungen hat. Deshalb werden wir eine solche Leistung nicht einführen.
Stattdessen setzen wir auf den Ausbau der Kinderbetreuung und entlasten die Familien schrittweise bei den Betreuungskosten. Unser Kita-Geld von 100 Euro ist der erste Schritt auf den Weg in die komplette Beitragsfreiheit.
Grüne:
Wir GRÜNE haben das Betreuungsgeld im Bund kritisch gesehen. Familien
sollen frei entscheiden, wie sie ihre Kinder betreuen und erziehen, ob und wie sie während der Familienphase erwerbstätig sind. Von den staatlichen Maßnahmen der
Familienförderung (Erziehungsurlaub, Elterngeld und Kindergeld) profitieren alle Familien gleichermaßen. Wer sein Kind selber betreuen und erziehen möchte, hat keine Ausgaben für eine externe Kinderbetreuung, im Gegensatz zu denjenigen, die ihr Kind in einer Kita betreuen lassen wollen oder müssen. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass es eine sinnvoll gestaffelte Sozialermäßigung in Kindertagesein-richtungen gibt, damit auch Familien mit geringen Einkommen diese Angebote der frühkindlichen Bildung nutzen können. Wir möchten die Mittel aus dem Bundes-betreuungsgeld in den Ausbau, die Qualität der Kinderbetreuungsangebote und die Sozialstaffel investieren.
FDP:
Die FDP lehnt sowohl ein Betreuungsgeld, als auch die Krippenprämie ab, da dadurch die Kinderbetreuung nicht verbessert wird. Die Forderung nach einer öffentlichen Leistung, weil eine andere öffentliche Leistung nicht wahrgenommen wird, ist abwegig und gibt es so auch in keinem anderen Bereich. Die FDP setzt sich stattdessen für den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung ein. Wir verstehen Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen. Deswegen wollen wir die frühkindliche Bildung stärken. Unser Ziel ist es, die regionalen Bedarfe an frühkindlicher Bildung und Betreuung in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität decken zu können. So muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert werden. Zudem wollen wir in einem ersten Schritt die Belastung der Eltern bei der Kinderbetreuung mindern und den Elternbeitrag auf einen Maximalbetrag von 200 Euro pro Monat bei der U3-Betreuung und 150 Euro bei der Ü3-Betreuung deckeln. Mittelfristig soll die Beitragsfreiheit erreicht werden. Schließlich soll die Tagespflege als wichtige Säule gestärkt werden.
Piraten:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
SSW:
Aus Sicht des SSW ist und bleibt ein Betreuungsgeld ausgemachter politischer Blödsinn. Der Bund gibt jedes Jahr Milliarden für weit über 150 familienpolitische Einzelmaßnahmen aus. Viele davon haben einen mehr als zweifelhaften Nutzen. Irgendeine Strategie oder gar ein schlüssiges Gesamtkonzept in der Familienpolitik des Bundes ist bis heute kaum erkennbar. Im Gegenteil: Diese Idee verfehlt die einfachsten Grundsätze der Sozial- und Gleichstellungspolitik, und sie passt damit nach Auffassung des SSW überhaupt nicht in ein modernes Familienförderungskonzept. Im Übrigen dient das, was Ihr Verband pauschal als „Fremdbetreuung“ betitelt, unserer Meinung nach dem Vorteil der Kinder. Denn qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungsangebote fördern nicht nur soziale Kompetenzen, sondern auch die Chancengleichheit unserer Kinder. Hier werden wir weiter massiv investieren, statt unsystematische Geldleistungen ins Leben zu rufen.
Linke:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
Familie:
In Schleswig-Holstein wird kein Betreuungsgeld an Eltern gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben. Gefördert werden nur die Krippenkinder mit ca 1200 € pro Monat. Zusätzlich erhalten die Eltern der Krippenkinder 100 € pro Monat als Anreiz, ihre Kleinkinder in die Krippe zu geben.
Die Familien-Partei hält diese Regelung für völlig ungerecht. Wir sind für echte Wahlfreiheit. Eine Mutter oder ein Vater sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Kleinkind zu Hause selbst betreuen oder es in eine Krippe geben. Dafür muss es einen finanziellen Ausgleich geben. Wenn ein Krippenkind mit etwa 1200 € plus 100 € für die Eltern gefördert wird, muss eine Mutter oder ein Vater, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen, die gleiche Förderung erhalten.
Die Familienpartei fordert ein Erziehungsgehalt für Eltern von netto etwa 1000 €. Damit können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kleinkind selbst betreuen oder es in eine Fremdbetreuung geben, die sie aus dem Erziehungsgehalt finanzieren. Hierdurch gäbe es Gerechtigkeit und eine echte Wahlfreiheit.
AfD:
Die AfD wird sich für ein Landeserziehungsgeld einsetzen. Dieses soll an alle Eltern ausgezahlt werden. Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen (Tagesmutter, Krippe, Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe) ermöglicht dies die Finanzierung. Eltern, die sich selbst der Erziehungs- und Pflegearbeit ihrer Kinder widmen, erhalten auf diese Weise einen Ausgleich für den Verdienstausfall. Im Wahlprogramm findet sich diese Forderung unter den Leitsätzen „Landeserziehungsgeld für alle statt Krippenprämien für Einzelne“ und „Die AfD setzt sich ein für die Beendigung der massiven finanziellen Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen“.
Bei allen Förderungen, die die AfD für Familien anstrebt, geht es nicht darum, dass Familien aus ideologischen Gründen in die eine oder andere Richtung getrieben werden.
Eltern wissen selbst am besten, was für ihre Kinder gut ist und werden bei entsprechenden finanziellen Freiräumen verantwortungsbewusst entscheiden. …
Das Erziehungsgeld soll sich der Höhe nach an dem öffentlichen Zuschuss pro Krippenplatz orientieren. Dieses Geld wird auch Eltern gegeben, die ihre Kinder von Dritten betreuen lassen, etwa einer Tagesmutter, um dies zu finanzieren. Die AfD tritt dafür ein, Eltern nicht in ihrer Wahl der Betreuung zu beeinflussen. Dies schließt nicht aus, Eltern über die die Risiken von insbes. einer zu frühen Fremdbetreuung in Krippen zu informieren.
2. „Gleichstellungspolitik“
Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Definition der Bundesregierung: „Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung)
Tatsächlich wird die Bundesregierung diesem Anspruch selbst nicht gerecht. So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, also angeblich „nicht gearbeitet“ haben, werden mit dem Mindestbetrag abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag als Elterngeld.
Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert systematisch auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen haben.
Unsere Frage:
- Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der oben beschriebenen Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen?
CDU:
Die Förderung von Familie ist der CDU Schleswig-Holstein ein zentrales Anliegen. Jede Familie soll das Lebensmodell wählen können, was ihnen am besten gefällt. Neben der innerparteilichen Diskussion beteiligt sich die CDU Schleswig-Holstein sich auch auf Bundesebene an Diskussionen, um Verbesserungen für Familien zu erreichen.
SPD:
Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung konzipiert. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sich die Zahlung am vorherigen Einkommen orientiert. Das Elterngeld ist ein echtes Erfolgsmodell, das vielen Familien die entscheidende Unterstützung bei der Realisierung ihres Kinderwunsches bietet.
Allerdings ist es richtig, dass bestimmte Personengruppen weniger vom Elterngeld profitieren. Zum Beispiel muss darüber nachgedacht werden, dass bei Eltern, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, keine komplette Anrechnung mehr stattfindet. In diese Richtung halten wir eine Weiterentwicklung des Elterngelds für wünschenswert.
Unser grundsätzlicher Ansatz ist, die Rechte der Kinder zu stärken. Deshalb wollen wir eine Kindergrundsicherung, die allen Kinder gute finanzielle Voraussetzungen bietet.
Grüne:
Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung konzipiert. Sie soll für Familien, die
durch die berufliche „Auszeit“ rund um die Geburt und Erziehung eins Kleinkindes einen Einkommensverlust hinnehmen müssen, einen Teil der Einkommenslücke ausgleichen. Das Elterngeld orientiert sich deshalb prozentual am vorherigen Erwerbseinkommen, das wegfällt. Es gibt einen Mindestbetrag (300 €), damit auch diejenigen Familien unterstützt werden, bei denen eigentlich keine Einkommenslücke entsteht, weil kein vorheriges Einkommen entfällt. Nach oben ist das Elterngeld ebenso gedeckelt (1.800 €). Wer sehr gut verdient, kann einen gewissen Einkom-mensverlust kompensieren. Wir werden Ihre Anregungen in unsere Überlegungen zur Familienförderung einbeziehen und prüfen, ob der Mindestbetrag beim Elterngeld angehoben werden kann. Als alternatives Modell einer gerechten Familienförderung streben wir mittelfristig eine Kindergrundsicherung für jedes Kind an.
FDP:
Da das Elterngeld einen Ausgleich für den Einkommensausfall im Zusammenhang mit einer Geburt darstellt, muss es auch an die der Geburt vorangegangenen tatsächlichen Einkommenshöhe geknüpft sein.
Einkommensunabhängig werden dagegen andere familienpolitische Leistungen, wie z.B. das Kindergeld oder Kinderfreibeträge gewährt. Grundsätzlich hält die FDP es für notwendig, alle familienpolitischen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und neu zu bündeln. Nur so können wir junge Familien unterstützen, damit sich diese für Kinder entscheiden.
Piraten:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
SSW:
SSW: Unsere kritische Haltung gegenüber weiten Teilen der Familienpolitik des Bundes haben wir bereits unter Punkt 1. dargelegt. Das hier beispielhaft angeführte Elterngeldgesetz bestätigt den Eindruck einer fehlenden Gesamtstrategie. Da es als Lohnersatzleistung konzipiert ist, ist es einkommensabhängig und verstärkt bestehende Unterschiede (insbesondere beim Einkommen von Frauen und Männern) eher, als dass es diese ausgleicht. Damit setzt diese Maßnahme eher Anreize, Kinderwünsche hintenanzustellen. Einer Bundesratsinitiative, die hier für mehr Gerechtigkeit sorgt, stehen wir daher offen gegenüber. Im Übrigen haben wir uns hier in Schleswig-Holstein gerade erfolgreich für die Wiederbelebung der Familienferien für kinderreiche Familien eingesetzt.
Linke:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
Familie:
Das Elterngeld wird als Lohnersatz gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Lohn, den die Mutter oder der Vater vor der Geburt eines Kindes erhalten hat. Dies ist der falsche Ansatz, denn so erhalten Auszubildende, Studenten oder Mütter von mehreren Kindern, die zwischen den Geburten nicht erwerbstätig waren, nur den Sockelbetrag von 300 € pro Monat.
Die Familien-Partei ist für ein Erziehungsgehalt, das die Arbeit, die ein Kind erfordert, abdeckt. Nur so gibt es Gerechtigkeit zwischen allen Eltern und den Kinderlosen.
AfD:
Das aktuelle Elterngeld soll durch das Erziehungsgeld ergänzt werden. Durch die derzeitige Praxis des sog. „Elterngeldes“ werden Eltern (meist Mütter) diskriminiert, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig (zum Beispiel, weil sie sich der Erziehung älterer Geschwisterkinder gewidmet haben) oder Geringverdiener waren.
Die AfD stellt zudem fest, dass das Elterngeld eher als ideologisch und wirtschaftlich motivierte Maßnahme zu bewerten ist, durch die insbes. junge Mütter möglichst rasch nach der Geburt eines Kindes wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden sollen – wir werden uns hingegen für eine „Willkommenskultur für Kinder“ einsetzen mit dem Ziel, junge Paare zur Gründung einer Familie zu ermutigen.
3. Rentenrecht
Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Alterssicherung als Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5. Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist.
Unsere Frage:
- Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?
CDU:
Unser Rentensystem ist eines der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Damit der Generationenvertrag eingehalten wird, sind seitens der Bundes-CDU in den vergangenen Jahren bereits Änderungen vorgenommen worden. Ein richtiger Schritt war z.B. die rentenrechtliche Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder, die auf Bestreben der CDU/CSU eingeführt wurde. Auch zukünftig wird sich die CDU dafür einsetzen, dass Leistungen von Eltern für ihre Familie angemessen berücksichtigt werden.
SPD:
Der von Ihnen angesprochene Generationenvertrag kann schon deshalb nicht mehr funktionieren, weil dafür viel zu wenige Kinder geboren werden. Diese Entwicklung ist nicht neu, sondern läuft seit vielen Jahrzehnten. Aus diesem Grund haben wir ein umlagefinanziertes und solidarisches Rentensystem.
Richtig ist, dass Erziehungsarbeit bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden muss, um den wichtigen Beitrag von Eltern zur Finanzierung unseres Solidarsystem anzuerkennen.
Dafür haben wir in der Großen Koalition bereits wichtige Schritte unternommen. Durch die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, haben sich viele Renten konkret verbessert.
Grundsätzlich ist unser Ansatz, dass die Rente den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen muss. Deshalb wollen wir eine Solidarrente einführen. Sie garantiert allen, die lange gearbeitet und wenig verdient haben, dass sie mehr bekommen als diejenigen, die nicht eingezahlt haben. Hinzu kommt natürlich, dass bei einer solchen Solidarrente Erziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen fair berücksichtigt werden müssen.
Gleichzeitig sorgen wir mit Ganztagsbetreuung in den Schulen und kostenfreie Kitaplätzen dafür, dass es einfacher wird, Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Dadurch ist es auch mit Kindern besser möglich, für eine gute Alterssicherung zu sorgen.
Grüne:
Es ist richtig, dass die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auf den Bereich der Erwerbsarbeit abstellt. ArbeitnehmerInnen leisten Beiträge auf den Arbeitslohn und erwerben damit Ansprüche auf eine Altersversorgung. Je mehr sie eingezahlt haben, umso mehr Rente bekommen sie. Die Ansprüche sind individuell. Kindererziehungszeiten werden als sogenannte versicherungsfremde / beitrags- ungedeckte Leistung berücksichtigt („Mütterrente“). Der Generationenvertrag wird insofern einbezogen, dass die Beitragsleistungen während der Erwerbsphase zu den Ansprüchen im Ruhestand in einem angemessenen Gleichgewicht stehen müssen. Aus diesem Grund wurden Steuerungsgrößen wie der „Nachhaltigkeitsfaktor“, die Beitragssatz- und Rentenniveaudeckelung in der GRV implementiert. Wir GRÜNE setzen uns für eine Stärkung der familienbezogenen Komponenten in der Gesetzlichen Rentenversicherung und eine armutsfeste Garantierente ein.
FDP:
Die FDP teilt die These nicht. Gleichwohl muss die Renten- und Altersversorgung dringend neu geregelt werden. Die Reformen der amtierenden Bundesregierung gefährden nachhaltig unsere sozialen Sicherungssysteme. Deutschland braucht eine zukunftssichere, gerechte und verlässliche Alterssicherungspolitik. Ein fairer Ausgleich zwischen Jungen und Alten ist notwendige Voraussetzung für die Akzeptanz für ein dauerhaft solides Altersvorsorgesystem. Für eine nachhaltige Alterssicherung muss die gesetzliche Rentenversicherung daher zukunftsfest gemacht und jeweils durch private und – wenn möglich – betriebliche Vorsorge ergänzt werden. Eine moderne Altersvorsorge muss unterschiedliche individuell kombinierbare Vorsorgekomponenten enthalten. Die FDP setzt sich zudem für einen flexiblen Renteneintritt ein.
Piraten:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
SSW:
Von einer „Zerstörung“ des familiären Generationenvertrags würden wir nicht sprechen. Und doch ist es richtig, dass einige Entwicklungen in der Rentenpolitik in die falsche Richtung gehen. So ist z.B. die Idee des späteren Renteneintrittsalters de facto die Idee einer Rentenkürzung. Und die ewige Diskussion über die Mütterrente zeigt, wie schwer sich die Bundesebene mit der vollumfänglichen Anerkennung der Erziehungsleistung von Frauen tut. Wir wollen eine grundsätzlich sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge, um die Altersarmut einzudämmen. Und unser langfristiges Ziel ist ein solidarisches umlagefinanziertes Versicherungssystem.
Linke:
Es ging bis zum 13.03. keine Antwort ein.
Familie:
Im Rentenrecht werden Eltern seit der Rentenreform 1957 benachteiligt, da sie in der Regel durch die Kindererziehung weniger erwerbstätig sein können als Kinderlose. Jetzt finanzieren die Kinder in erster Linie die meist höheren Renten der Kinderlosen. Die Familien-Partei fordert eine angemessene Berücksichtigung der Erziehungsarbeit bei der Rentenberechnung.
AfD:
Die finanzielle Benachteiligung von Familien stellt gegenüber Kinderlosen nicht nur eine Ungerechtigkeit dar, sondern zieht infolge der auch hierdurch verursachten demographischen Fehlentwicklung (Zunahme der Kinderlosen, Rückgang der Mehrkindfamilien) den Zusammenbruch unserer Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungssysteme nach sich.
Die AfD fordert dementsprechend in ihrem Grundsatzprogramm eine Reform des Renten- und Steuersystems (stärkere Berücksichtigung der Kinderzahl und der Erziehungsleistung, Beseitigung der finanziellen Benachteiligung von Familien u.a. durch Einführung eines Familiensplittings). …
Vergleichbar der Erziehungsarbeit eigener Kinder ist die Pflege der Angehörigen. …