Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von 9 Parteien, die am 14. Mai 2017 für die Wahl zum Landtag von Nordrhein-Westfalen antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.
Es antworteten SPD, CDU, Grüne, FDP, ÖDP und AfD.
Keine Antwort kam von Piraten und Linke.
Wahlprüfsteine für die Wahl zum Landtag in NRW 2017
übersandt vom Bündnis „Rettet die Familie“
Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten. Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).
1. BETREUUNGSGELD
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.
Unsere Frage:
- Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird?
Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?
SPD:
Die NRWSPD hat auch in dieser Frage eine ganz klare Position: Sie wird kein Landesbetreuungsgeld einführen. Wir haben die dahinter stehenden Überlegungen – wie viele Expertinnen und Experten aus Familien- und Bildungspolitik, aus Wirtschaft und Gesellschaft – nie unterstützt.
Für uns ergibt sich die Benachteiligung von erziehenden Eltern vor allem daraus, dass immer noch zu sehr Einkommen und soziale Herkunft über die Lebens- und Berufschancen eines Kindes entscheiden. Viele, die ein Kind in einer Kita oder von Tagespflegepersonen betreuen lassen, haben jährliche Betreuungskosten – über die privat zu tragenden Kosten hinaus – von bis zu knapp 8.000 Euro pro Jahr zu schultern. Diese Ungerechtigkeit wird die NRWSPD durch eine gebührenfreie Kita abschaffen und dafür auch die ehemals als Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel des Bundes weiterhin einsetzen.
CDU:
Für die CDU Nordrhein-Westfalen ist die Familienpolitik ein zentraler Baustein unserer Sozial- und Gesellschaftspolitik. Wir wollen Politik für alle Familien in Nordrhein-Westfalen machen und sie in die Lage versetzen, ihr Lebensmodell frei und aktiv zu gestalten. Die Erziehungsarbeit von Familien, bei denen ein Elternteil die Kinder zu Hause betreut, verdient dabei besondere Anerkennung. Sie sollen eine aktive Unterstützung erfahren.
Ein Landesbetreuungsgeld ist eine freiwillige Leistung, für deren Einführung wir jedoch zunächst die finanziellen Spielräume zurückgewinnen müssten, welche die rot-grüne Landesregierung mit ihrer Finanzpolitik aufgegeben hat.
Grüne:
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung wirkt präventiv gegen Armut, denn Bildung von Beginn an legt wichtige Grundsteine für eine erfolgreiche Bildungsbiographie der Kinder. Das Betreuungsgeld wurde Eltern unterdreijähriger Kinder gewährt, die sie Zuhause betreuten. Die Befürchtungen, dass gerade die Kinder, die am meisten von der frühkindlichen Bildung profitieren, vom Besuch der Kindertageseinrichtung fern gehalten würden, bestätigte sich (Ergebnisse einer Studie des Forschungsverbunds Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund im Jahre 2014). Durch das Betreuungsgeld wurden so letztendlich falsche Anreize gesetzt.
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten von Beginn an diese Geldleistung. Die rot-grüne Landesregierung in NRW investiert die freiwerdenden Mittel für das Betreuungsgeld komplett in die frühkindliche Bildung. Wir Grüne werden kein Landeselternbetreuungsgeld einführen, wir stehen für gute Investitionen in die Bildung und in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
FDP:
Familien sollten nicht zu einer Abwägung zwischen einer finanziellen Zuwendung und einer Förderung ihrer Kinder gezwungen werden. Das Betreuungsgeld setzt jedoch gerade für bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund, deren Kinder in besonderer Weise von der Förderung in einer Kita profitieren würden, diesen falschen Anreiz. Zudem ist die zugrundeliegende Idee, die Nicht-Inanspruchnahme eines öffentlichen Angebots zu kompensieren, dem gesamten staatlichen Fördersystem ansonsten fremd. Deshalb streben wir kein Betreuungsgeld auf Landesebene an.
Piraten:
Es ging keine Antwort ein.
Linke:
Es ging keine Antwort ein.
ÖDP:
Die ÖDP tritt für eine Honorierung der Kinderbetreuung ein, die zunächst für U3-Kinder zu gelten hat. Sie soll in der Höhe der heutigen Krippenfinanzierung durch öffentliche Mittel liegen ( ca 1000 €/Monat). Entscheidend ist, dass die Eltern die Wahlfreiheit haben, ob sie mit diesem Geld die Selbstbetreuung ihrer Kinder ermöglichen oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren (Krippe, Großeltern, Kindermädchen u.a.). Die heutige Lenkungswirkung durch den Gesetzgeber „Nimm die Krippenfinanzierung oder geh leer aus!“ ist eine mit Art. 6 Abs 2 Grundgesetz unvereinbare Bevormundung des Staates. Wird berücksichtigt, dass die bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Altersversorgung einer Generation (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) im Umlageverfahren ausschließlich von deren Kindern finanziert werden muss, sind auch die Kinderbetreuungskosten als Bundessache zu rechtfertigen.– Leider hat das Bundesverfassungsgericht im oben genannten Urteil im Gegensatz zu früheren Urteilen den Zusammenhang zwischen Jugend- und Alterssicherung ignoriert und das zuvor bestehende Betreuungsgeld nicht zuletzt wegen seiner Geringfügigkeit als bloße Sozialleistung betrachtet, für das die Länder zuständig seien.
Solange es keine entsprechende Bundesregelung gibt, fordern wir ein Betreuungsgeld auf Landesebene, um die Diskriminierung selbst betreuender Eltern zu mindern.
AfD:
Ihre Frage wird durch These 0203 beantwortet. Die Höhe des angestrebten Erziehungsgehaltes wird sich an den Kosten eines Krippenplatzes orientieren: These 0203: Die AfD setzt sich für ein Erziehungsgehalt finanzielle Anerkennung elterlicher Erziehungsleistung ein.
Es ist das Grundrecht der Eltern für ihre Kinder zu sorgen, ohne dabei in Armut zu kommen. Wir setzen uns für die Einführung eines Erziehungsgehaltes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein, wenn ein Elternteil auf die Berufsausübung verzichtet, um sich um die Kinder zu kümmern. Ein Krippenplatz für unter 3 Jährige kostet monatlich ca. 1.200,- Euro. Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, müssen für diese gesellschaftlich wichtige und vorteilhafte Leistung einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten, der im Zuge des Familienlastenausgleichs gegenfinanziert wird. Dies fordern auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Erziehungszeiten werden wie Berufstätigkeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Im Sinne des Kindeswohls ist eine Betreuung innerhalb der Familie wünschenswert.
2. „GLEICHSTELLUNGSPOLITIK“
Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Definition der Bundesregierung: „Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung)
Tatsächlich wird die Bundesregierung diesem Anspruch selbst nicht gerecht. So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, also angeblich „nicht gearbeitet“ haben, werden mit dem Mindestbetrag abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag als Elterngeld.
Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert systematisch auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen haben.
Unser Bündnis betrachtet sowohl die Benachteiligung von Mehr-Kind-Eltern als auch von jungen Eltern für nicht vereinbar mit der vom Grundgesetz geforderten Gleichstellung aller Eltern gemäß Art. 3 Abs. 1.
Unsere Frage:
- Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der oben beschriebenen Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen?
SPD:
Im ersten Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Elterngeldes heißt es: „Das Elterngeld soll allen Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes dessen Betreuung ermöglichen, ohne dadurch allzu große Einkommenseinbußen fürchten zu müssen. Es soll einen Schonraum schaffen, in dem sich die Familie nach der Geburt ihres Kindes auf die neue Situation einstellen und zusammenfinden kann. Das Elterngeld ist damit keine Leistung, durch die die wirtschaftliche Grundlage der Familie über das vor der Geburt vorhandene Niveau hinaus angehoben oder ein finanzielles Mindestniveau gewährleistet werden soll, sondern ein Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung. Deshalb orientiert sich das Elterngeld im Grundsatz an der Höhe des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens.“
Die NRWSPD kann daher keine Diskriminierung erkennen.
CDU:
Die CDU Nordrhein-Westfalen wird sich in die familienpolitischen Debatten auf Bundesebene lösungsorientiert einbringen. Dies gilt auch für eine Möglichkeit einer Weiterentwicklung des bestehenden Elterngeldgesetzes, die auf der Bundesebene zu prüfen wären.
Grüne:
In Deutschland wünschen sich die meisten jungen Eltern eine paritätische Aufgabenteilung; sie möchten sich gleichermaßen um die Familie kümmern und ihren beruflichen Werdegang nachgehen, leider sieht die Realität noch anders aus (beispielsweise die negativen Begleit-erscheinungen im beruflichen Werdegang). Insbesondere die Unter-brechung und/oder Reduzierung der Arbeitszeit für die Kindererziehung trägt einen wesentlichen Beitrag zum sogenannten Gender Pay Gap (= Lohngleichheitslücke) bei. Die finanzielle Schlechterstellung von Frauen führt letztlich auch dazu, dass Frauen besonders stark von Altersarmut betroffen sind. Aus eben diesem Grund ist für Bündnis 90/Die Grünen die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen besonders wichtig. Dabei achten wir die unterschiedlichen und vielfältigen weiblichen Lebensentwürfe. …
FDP:
Wir Freien Demokraten unterstützen das Elterngeld und wollen die grundsätzliche Wirkungsweise nicht ändern. So wird beispielsweise auch jetzt bei der Ermittlung des Elterngeldes für das zweite Kind das Einkommen der Eltern vor dem ersten Kind als Grundlage herangezogen, wenn für das erste Kind ebenfalls Elterngeld beansprucht wurde. Im Rahmen der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen hat sich die FDP als einzige im Landtag vertretene Partei dafür ausgesprochen, Anreize für junge Studierende beim Elterngeld zu setzen. Die übrigen Parteien wünschen, dies beim BAföG zu tun. Wir lehnen eine solche Maßnahme jedoch ab, da sie nur den geringen Kreis der BAföG-Empfänger erreichen würde, nicht jedoch alle Studierenden.
Piraten:
Es ging keine Antwort ein.
Linke:
Es ging keine Antwort ein.
ÖDP:
Aufgrund der von der ÖDP geforderten Honorierung der Betreuung aller U3-Kinder (siehe unter 1.) wird die Benachteiligung von Mehr-Kind-Eltern und jungen Eltern gegenstandslos. Dann erhalten alle Eltern den gleichen Betrag zur freien Verfügung. Eltern werden dann für ihre Erziehungsleistung bezahlt. Dagegen ist das heutige Elterngeld eine „Verdienstausfallentschädigung“. Es wertet die Betreuung eines Kindes zusätzlich ab, indem sie wie Krankheit und Arbeitslosigkeit behandelt wird.
AfD:
In der zuvor bereits zitierten These 0203 fordern wir klar die Gewährung des Erziehungsgehaltes unter der Bedingung der Nicht-Berufstätigkeit während der Bezugszeit. Eine vorhergehende Berufstätigkeit ist nicht Voraussetzung dafür.
3. RENTENRECHT
Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5. Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist.
Unsere Frage:
- Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?
SPD:
Das von Ihrem Verband vertretene Rentenkonzept befürworten wir ausdrücklich nicht. Aus Sicht der NRWSPD ist das derzeitige umlagefinanzierte Verfahren eine zentrale Säule im System der sozialen Sicherung, das es aus unserer Sicht zu stärken gilt. Aus unserer Sicht sind die entscheidenden Stellschrauben zur Herstellung von mehr Gerechtigkeit eine konsequentere Förderung von Familien – etwa über gebührenfreie Kitas – und eine Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
CDU:
Frauen und Männer, die sich der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen widmen und damit Staat und Gesellschaft massiv entlasten, dürfen am Ende ihres Erwerbslebens nicht benachteiligt werden. Dies betrifft vor allem Frauen, die immer noch den Hauptanteil der Familienarbeit leisten. Familienarbeit muss in der Rente höher anerkannt werden. Dies ist eine der familienpolitischen Kernforderungen der CDU Nordrhein-Westfalen, die wir in die familienpolitischen Debatten auf Bundesebene unseren Möglichkeiten entsprechend einbringen werden.
Grüne:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist zu Recht die zentrale Säule der Alterssicherung. Sie hat sich auch deshalb bewährt, da sie neben der Sicherung des Lebensstandards im Alter einer zweiten Aufgabe gerecht wird: der des solidarischen Ausgleichs. Dabei findet auch die von Ihnen angesprochene Familienarbeit ihre Berücksichtigung. So sieht die Rentenversicherung eine Vielzahl an familienpolitischen Leistungen vor, um Erwerbsunterbrechungen bzw. die Verringerung von Arbeitszeit auf Grund von Fürsorgearbeit anzuerkennen und teilweise auszugleichen. Exemplarisch sind hier die Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütter-rente), Kinderberücksichtigungs-zeiten, die Rente nach Mindestent-geltpunkten für Zeiten vor 1992 oder die Pflegezeiten zu nennen. Diese Leistungen sind insbesondere wichtig für die Alterssicherung von Frauen und sorgen für eine Kompensation gegenüber kinderlosen Frauen. …
FDP:
Wir treten für eine verlässliche Alterssicherung mit einem fairen Ausgleich zwischen den Generationen ein. Ein fairer Ausgleich bedeutet auch, die Beitragszahler nicht übermäßig zu belasten. Wir wollen deshalb gesellschaftlich gewünschte Leistungen, denen keine vorausgegangenen Beitragseinnahmen entsprechen, im Sinne einer „Schuldenbremse 2.0“ aus den Sozialversicherungen in den Steuerhaushalt überführen. Daraus folgt, dass auch Rentenleistungen für Erziehungszeiten vollständig über Zuschüsse des Bundes zu finanzieren sind. Eine Ausweitung der so genannten Mütterrente zu Lasten der Beitragszahler halten wir hingegen für den falschen Weg. Die Altersvorsorge muss zudem künftig als Baukasten begriffen werden, in dem unterschiedliche Elemente wie gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge im Laufe des Lebens flexibel kombiniert werden. Dazu benötigen die Menschen mehr Spielraum für die eigenverantwortliche Altersvorsorge über eine Entlastung bei Steuern und Abgaben.
Piraten:
Es ging keine Antwort ein.
Linke:
Es ging keine Antwort ein.
ÖDP:
Unser gegenwärtiges Rentenrecht kommt einer Enteignung mit zunehmender Verarmung der Eltern gleich, da sie überwiegend die Sach- und Betreuungskosten der Kinder tragen müssen, aber selbst gegenüber den Kindern weniger Rentenansprüche erwerben als Erwerbstätige ohne Kinder. Jugend- und Alterssicherung sind wieder ins Gleichgewicht zu bringen, so dass auch Eltern wieder zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern werden. Die ÖDP will das durch Honorierung der Erziehungsleistung, eine Kindergrundsicherung sowie angemessene Rentenansprüche für Eltern erreichen. Ziel der ÖDP ist es, dass Kinder kein Grund mehr für Verarmung sein dürfen. Das gilt sowohl für die Zeit der Kindererziehung als auch auch für das Alter der Eltern.
AfD:
In unserem Wahlprogramm 2017 wird der von Ihnen erfragte Punkt einerseits in Hinblick auf die Grundsicherung aufgegriffen (siehe These 0509): Hier müssen erbrachte Lebensleistungen – und dazu gehört auch die Erziehungsleistung – angemessen berücksichtigt werden.
Den von Ihnen dargelegten Gedanken finden Sie weiterhin in der These 0206 wieder: Hier fordern wir ausdrücklich die Besserstellung insbesondere von Frauen durch Berücksichtigung von Erziehungsleistungen bei der Rentenberechnung.
Eine weitergehende Regelung wird im Rahmen unseres Bundeswahlprogramms diskutiert. Unserer Ansicht nach ist eine grundsätzliche Neugestaltung unseres Sozial- und Steuersystems erforderlich, wobei vor allem im Sinne einer aktivierenden Familienpolitik demographisch sinnvolle Anreize gesetzt werden müssen. …
These 0206: Die AfD fordert eine aktivierende Familienpolitik.
Demografie ist nicht Schicksal, man kann diese vielmehr selbst in die Hände nehmen. Kinder zu haben bedarf erstrangiger Förderung. Die Geburtenrate in Deutschland stagniert mit 1,4 Kindern pro Frau etwa ein Drittel unter dem Erhaltungsniveau. Die Politik versucht den Mangel an Nachwuchs durch längere Lebensarbeitszeit, die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen und durch Zuwanderung zu kompensieren, schafft damit aber nur zusätzliche Probleme. …